Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach 15 Jahren?

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Luzie
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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach 15 Jahren?

Beitrag von Luzie »

Ich bin komplett überfordert.

Bin seit 15 Jahren Beamtin, will nun zu meinem Partner ziehen. Die Länder arm, die Antworten des Bundes stehen aus.

Versuche, meine Pers Abt. bzgl. Sonderurlaub zu befragen, schlagen fehl,weil die Berliner Personaldamen sooooooo viel mit der Umstellung der Tarifverträge für Beamte zu tun haben.

Ein Zettel eines Debeka-Vertreters im Amt erwies sich als Flop, weil dér nur Renten berechnen kann.

Mir aber geht es um folgendes: FALLS ich die Geduld verliere... und um meine Entlassung bitte,... ,muss ich vorsorgen, weil ich ein erhebliches Manko in der Altersfürsorge haben werde.

WER aber kann mir eine ungefähre Hausnummer ausrechnen und wie schnell geht das?
Jm010265
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Was ...

Beitrag von Jm010265 »

willst Du?
Deine Fragestellung kommt in etwa so an:
"Drausen ist es dunkel, wie heist de Mann von Gerda"
MfG Jm010265
Klaus
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Beitrag von Klaus »

In Berlin werden Traifverträge für Beamte umgestellt...?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Ein geiler Beitrag :D

Ihr habt einen Debeka- Vertreter im Amt? Interessant. Und der kann nur Renten berechnen? Noch interessanter 8)

Wenn Du Dich entlassen lässt, solltest Du allerdings vorgesorgt haben. Denn dann stehst Du ohne Geld da. Arbeitslosengeld gibt es nämlich nicht. Dann heißt es: Gespartes aufbrauchen und danach 1-Euro-Job und Hartz IV.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Enlassung aus dem Dienst? Würde ich nicht machen. Wenn man dies machte, ist das Beamtenverhältnis ein für alle mal weg, die Pensionsansprüche werden in Rentenansprüche umgewandelt - mit ganz erheblichen Verlusten. Statt einer Mindestpension von rund 1000 Euro netto im mittleren Dienst kommen dann vielleicht 500 Euro Rente rum.

Mal ganz ehrlich - zum Partner ziehen bedeutet doch nicht, dass man sein ganzes Berufsleben umkippen muss und schon gar nicht, dass man das Beamtenverhältnis komplett aufgeben muss? Ich würde es erst mal mit einer Beurlaubung versuchen, also mit einem Antrag auf Urlaub ohne Bezüge. Das bedeutet dann, man bekommt kein aktuelles Gehalt, aber das Beamtenverhältnis bleibt bestehen UND die Pensionsansprüche auch.

Immer auch im Blick behalten: Es kann auch mit dem Partner schief gehen; der kann auch jung sterben und dann stehst du da: aktuelle Existenzgrundlage erledigt, kein Einkommen und später nur kleine Rente.

Ehrlich, so bekloppt wäre ich nicht!

Und ich spreche da aus mit-Erfahrung. Meine Mutter hat damals nach 15 Jahren bei der Bundespost bei der Hochzeit die Entlassung aus dem Dienst gemacht, sich die Pension in Rente umgewandelten Alterversorgungsansprüche auch noch ausbezahlen lassen. Stand dann mit 43, als mein Vater früh verstorben war, praktisch mit 100 Mark Witwenrente und zwei Kindern von 10 und 12 da. Na toll. Ehrlich, sowas sollte heute keiner Frau mehr passieren. Das wichtigste ist, für die eigene Altersversorgung zu sorgen.

Männer kommen und gehen, das Beamtenverhältnis sollte bleiben, zur Not auch ruhend per UoB-Antrag. Dann mal sehen, wie es läuft. Wenn der UoB nicht mehr verlängert werden kann, dann kann man immer noch überlegen, was man macht.

Aber jetzt so spontan wegen einem Mann alles hinschmeißen und riskieren?
NIE im Leben würde ich sowas tun!
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Aber jetzt so spontan wegen einem Mann alles hinschmeißen und riskieren?
NIE im Leben würde ich sowas tun!
Vielleicht ist das wahre aufrichtige Liebe...... :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Luzie
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Beitrag von Luzie »

@Klaus zum 1.: Nein, natürlich werden die Tarifverträge für Angestellte umgestellt, nicht für Beamte. :) Kannste mal sehen, WIE überfordert ich schon bin....

@Klaus zum 2.: Ja, reichlich "neben der Spur" finde ich meinen eigenen Beitrag heute auch - nur gut, dass ich während der Dienstzeit nicht so'ne Korken fabriziere.

Vom (ehrlich!!) Debeka-Vertreter, der alljährlich durch unser Amt rennt und mit Kalendern und Pensionsrechnern (optisch einer Parkscheibe verdammt ähnlich) um sich wirft, habe ich mich hinreißen lassen anzunehmen, dass der Aushang im Foyer von ihm stammt. Peinlicherweise habe ich ihn gestern Abend auch angerufen, um mir - wie schon beschrieben - anzuhören, dass er nur Renten berechnen kann.

Heute Mittag sah ich "Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherungsanstalt. Nun ja, es sei mir zugestanden, dass ich schon eingangs schrieb, komplett überfordert zu sein.

@Bundesfreiwild.: Du hast selbstverständlich recht und hier schiebe ich gleich mal ein kurzes

@Ossikind ein: Vollkommen richtig! Endlich (hat lange gedauert) DER Mann, der mit dem ich alt werden will.

Ich bin auch noch nicht an dem Punkt zu sagen, dass ich hinschmeiße. Zuerst habe ich wahrscheinlich Glück gehabt und just zu dem Zeitpunkt, an dem ich entschied, dorthin ziehen zu wollen, mich auf eine Stelle in MD bewerben konnte und sogar vorgelassen wurde. Leider wurde das nix. (waren auch interne Bewerber - und ich schätze mal, bei einer untergeordneten Bundesbehörde können sie sowas nicht nur intern ausschreiben, weiß ich aber nicht wirklich)

Seitdem finde ich schlichtweg nix mehr im mD in den Gegenden. Wieso - die Länder und Kommunen sind doch alle arm - sagen die nicht "jippieh? Hier will ne A7/A8 die Arbeit für ne A9er Stelle erledigen? Wäre ja auch ok für mich, auf A6/A7 zurückzurutschen (dies schlicht, weil Berlin mit Abstand am miesesten bezahlt, so dass mein "Verlust" überschaubar wäre) im Vergleich zu anderen Ländern.

Hinzu kommen einige Initiativbewerbungen, die abgeschmettert wurden (wenn überhaupt eine Reaktion kam). Das ist extrem demotivierend und so langsam bekomme ich einen Einblick in die depressiven Phasen von bemühten und evtl. auch qualifizierten Arbeitslosen. Möglicherweise (nee, ganz sicher!) bin ich auch zu ungeduldig.

Als ich meine Entscheidung bezgl. Ortswechsel traf, sagte ich mir:
Plan A: 1 Jahr lang massiv Beamtenstelle im anderen Bundesland/beim Bund anstreben
Plan B: nach 1 Jahr Erkundigungen wegen Sonderurlaub einziehen und zusehen, dass ich die dann gegebene "Ortsnähe" nutzen kann, um parallel zum befristeten Job meine Netze zu spannen (Beamtenjob-Wechsel)
Plan C: nach 1 Jahr, wenn Sonderurlaub nicht geht, Beamtenjob aufgeben und komplett in den freien Markt gehen. Aber genau diesbezüglich brauch ich natürlich erstmal ein paar Eckdaten, worauf ich mich einlassen würde.

Also Klaus, ich kann Dich nachvollziehen und mir geht die Muffe und irgendwie sträubt sich auch mein Ego, unwürdige Einbußen hinzunehmen. Hab mich mittlerweile 22 Jahre krummgelegt für den öD (davon 6 Jahre als Angestellte, den Rest als Beamtin), muss noch mind. nochmal soviel arbeiten und fände es ein Unding, mit 500 brutto im Alter abgespeist zu werden. Habe aber bei Beginn des Beamtentums schon ne Zusatzrente abgeschlossen, die derzeit "nur" 150 im Monat bringt. Ich möchte nun wissen, wieviel (fiktiv - von mir aus vom Einstiegsamt aus gerechnet) ich an Rente bekäme, wenn ich auf der Basis einer vergleichbaren Angestellten nachversichert würde (ohne VBL, wie mir meine Personalratsdame schon verriet).

Und meine Frage war: Weiß jemand, WER mir sowas sagen kann? Muss ich zur Personalabteilung gehen? rechnet das ne andere Anstalt aus? Ich steh total im Dunkeln und die Personaldamen sind derzeit so im >Stress, dass sie sich nicht wirklich kooperativ zeigen.

Zum Sonderurlaub stellt sich mir die Frage, mit welchen Einbußen/Maßregelungen ich rechnen muss? Keine Bezüge ist schon klar, aber DARF ich dann in dieser "Freistellungszeit" machen was ich will? (Ein Buch schreiben, ins Angestelltenverhältnis zu einem anderen Land/dem Freien Markt treten, einen Laden für geklöppelte Tagesdecken eröffnen)?
Wie steht es mit der Beihilfe während dieser Zeit? Die private KV bleibt bestehen, soviel ist klar. Ist mein Dienstherr während - sagen wir mal 2 Jahren - auch aus der Pflicht für Beihilfe und ich sollte tunlichst drauf achten, mir nix zu brechen während der Zeit?

Wenn ich meinen Gedanken aber mal weiterspinne, diesen Weg wirklich konsequent weiterzugehen und mit Hilfe und Beistand meines Partners, die Defizite abzufangen, dann darf ich auch nicht vergessen, dass mein Marktwert als im öD Beschäftigte im Freien Markt nicht viel zählt und nahezu stündlich sinkt. Ich werde 41 in diesem Jahr und ewig habe ich für diese Überlegungen keine Zeit mehr.

Eine Sache fällt mir noch ein: In einem Forum habe ich zu einer ähnlich formulierten Frage den Hinweis gelesen, man möge sich noch Gedanken zur KV im Alter machen. Zwar könne man dann wieder (bei Entlassung aus Beamten-Dasein) in die gesetzl. KV, aber diese verlange für die Weiterversicherung im Rentenalter eine Mindest-Vorzeit von 9/10 des Berufslebens. Ich bekenne mich als mathematischer Legastheniker, aber das wären ja bei 45 Arbeitsjahren 40,5 Jahre, die man gesetzl. (egal ob pflicht- oder freiwillig) versichert gewesen sein muss, um diese Anforderung erfüllen zu können. Alternative? Privat! Da dann aber auch neu eingestuft. Sozusagen Rente = privater KV-Beitrag.
(kopfschüttelnd.... ehrlich! Ich dachte nicht, dass der Eid, den ich leistete, bedeutet hat, dass ich meine Seele dem Teufel verkaufe)

Das gute an der Sache ist: wenn mein Hirn weiter so rotiert, werde ich den einfachsten Weg gehen können und DU beantragen wegen Burnout (@Jm010265: das war Ironie!)
Luzie
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Beitrag von Luzie »

Nachtrag: Über das Pendeln als Alternative dachte ich natürlich auch schon nach: 374 Euro pro Monat für ein DB-Ticket, bei einer Fahrtzeit von 2,5 Stunden für eine Tour.

Per Auto würde diesen Sprit keine Steuer mehr abfangen. Ganz zu schweigen von der Zuverlässigkeit der DB...
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Eigentlich gibts ja nur Urlaub ohne Bezüge, wenn man kleine Kinder versorgen muss oder Familienanhörige pflegt. Allerdings gibt es jetzt auch noch das Schlupfloch "Personalüberhang":

Arbeitsmarktpolitischer Urlaub wegen Bewerberüberhang LBG §35 e Abs 1 und 2.
Das könnte von der Dienstbehörde doch eher leicht "konstruiert" werden, wenn man überall Personal abbaut oder abbauen will.

In einem UoB darf man gewerbliche Nebentätigkeiten ausführen, wenn sie dem Zweck des UoB nicht entgegenstehen (wer pflegt, KANN natürlich eigentlich gar nicht arbeiten und wer wegen Kinderbetreuung in UoB ist, der hat wohl auch nur deswegen den UoB und geht folglich auch nicht arbeiten).
Wer aber aus den o.g. arbeitsmarktpolitischen Gründen in UoB gehen kann, der geht natürlich deswegen, UM woanders einen Job zu finden.

Antrag ist beim Dienstherrn (Personalstelle) zu stellen.
Dort MUSS man auch die Frage beantworten können, wie lange der dann genehmigte UoB maximal dauern darf und wie das Antragsverfahren läuft.
Wenn da jemand keine Ahnung vom Beamtenrecht hat, ist er an der falschen Stelle.

LBG §38
Bei Beurlaubung aus arbeitmarktpolitischen Gründen besteht weder ein Anspruch auf Beihilfe, noch auf Krankheitsfürsorge.
Sollte man die Beihilfestelle und die KK fragen, wie man das am Besten ersatzweise regelt. An dieser Stelle kann es dann recht teuer werden.

Alle Fragen, die sich mit Rentenansprüchen befassen, werden in der Regel nur von der Rentenversicherung korrekt beantwortet werden können, am besten schrifltich stellen.

Sozialversicherungspflicht während UoB:
Man ist nur im aktiven Beamtenverhältnis von der Sozialversicherungspflicht befreit. Im UoB können oder müssen (bei entsprechendem Einkommen) Leistungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die diversen Kassen geleistet werden.

Der Mann fürs Leben. Das haben auch andere schon gedacht. Und wie gesagt, selbst wenn es beziehungstechnisch dauerhaft laufen sollte, kann auch immer was anderes passieren, das erfordern könnte, sofort wieder in den Beamtenjob zurückkehren zu wollen/müssen.

Meiner Erfahrung nach reagieren Behörden auch erst auf konkrete pesönliche Maßnahmen. Bei mir ging damals eine Versetzung auch erst, als ich meine Trauschein vorlegte und der Umzug schon gelaufen war.
Man könnte also seinen Wohnsitz zumindest auf dem Papier vornehmen, um Fakten zu schaffen, die eine Versetzung notwendig machen, bzw. einen UoB-Antrag argumentativ massiv stützen.

*G* Meine damals beantrage Versetzung hat gehalten, die Ehe nicht.
Bitte keine hormonell bedingten und gar schnelle Entscheidungen fürs Leben treffen *lach*. Würden Männer nie tun und Frauen sollten ebenfalls das Gehirn einschalten und nicht ihrem Bauchgefühl nachgeben.

Und P.S.: Es gibt keinen "Sonderurlaub" für solche Fälle. Die Sonderurlaubsregelung bezieht sich auf ganz andere Dinge, die meist nur Einzeltage und -ereignisse betreffen wie Beerdigungen von nahen Familienmitgliedern oder einzelne Umzugstage oder auch mal SU für Weiterbidlung.
Es wird also auf keinen Fall ein Sonderurlaubsantrag werden, sondern ein Antrag auf Urlaub ohne Bezüge.

Dann gäääbe es auch noch die dauerhafte Dienstunfähigkeit als "Lösung".
Länger krank sein, dann geht das Verfahren normalerweise nach 6 Wochen krank während der letzten 6 Monate los. Falls man krank genug ist (und der Dienstherr eh Personal loswerden will), kann es recht flott in die Dienstunfähigkeit gehen. Dann hat man seine Pension (Mindestpension) und kann im Rahmen des Nebentätigkeitsparagrafen dann eben extern gewerblich dazuverdienen.
Ist zwar nicht die "schöne" Lösung, kann man aber in Betracht ziehen, wenn nichts anderes geht.

Und P.P.S.:
Jaaa, doch so ist es, mit die Urkunde des Lebenszeitbeamten ist sozusagen der Pakt mit dem Teufel (oder mit wem auch immer).
""Hier kummsd duu net rauus!"
Jedenfalls nicht so einfach.
Luzie
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Beitrag von Luzie »

danke, Bundesfreiwild, für diese umfangreichen Informationen.
Vorab gleich mal: Mitnichten will ich unüberlegt meinen Status ablegen. Ich versuche eben nur, sämtliche Möglichkeiten abzuklopfen.

Was den Sonderurlaub - oder Urlaub ohne Bezüge - angeht, so hatte ich auch immer nur diese zwei Fälle gefunden: Kind oder häusliche Pflege. Eine Anfrage vom Personalrat rechnete mir aber relativ gute Chancen aus, da das Land Berlin ja ohnehin arm ist und sicher nichts dagegen hätte, für einige Zeit Personalkosten einzusparen.

Da das Beamtenrecht für alle Beamten gilt, stellt sich mir die Frage, ob Leute wie Frau Barbara Salesch oder auch Aygül Özkan (Familienministerin von Niedersachsen) Beamte sind. In deren Vita steht jedenfalls, dass beide Staatsanwältin sind und sich haben beurlauben lassen für TV-Karriere bzw. Politik. Sagt leider noch nicht zwingend aus, ob sie Beamtenstatus haben (und bei einer evtl. Argumentation mit Personalamt, was geht und was nicht, herhalten können).

Das mit der Beihilfe ist natürlich auch ne Hausnummer. Krank werden sollte man da natürlich bis auf nen grippalen Infekt nicht. Weißt Du zufällig auch folgendes:

Angenommen, ich lasse mich für 2-4 Jahre beurlauben, wegen Personalüberhang (das könnte sogar klappen, da für nächstes Jahr erneut Personaleinsparungen angekündigt wurden.) Während dieses Urlaubs könnte ich ja dann arbeiten. Wenn ich in ein Angestelltenverhältnis eintrete....: wohin gehen die KV-Beiträge? Versichere ich mich weiter privat, weil ich ja eigentlich immer noch Beamtin bin? Oder bin ich dann verpflichtet, in die gesetzliche Versicherung einzuzahlen, weil ich nicht im aktiven Dienstverhältnis bin und einer sozial- und rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehe? Oder muss ich etwa doppelt bezahlen?? Privat UND gesetzlich (äquivalent zur UoB-Regelung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht)

Für Rentenberechnung braucht die Rentenanstalt die Summe der abgeführten Beträge. Und dafür muss meine A7er Stelle in TVöD / BAT umgerechnet werden. Ich vermute mal, dass das bei Pers geschieht.
Wichtig als Info ist eigentlich nur, dass ich die minimal mögliche Höhe meiner "Nachversicherungsrente" (plus regulär bisher bestehenden Rentenansprüchenn, plus laufender privater RV) erfahre, um zu sehen, ob ich davon leben kann bzw. das Defizit in den verbleibenden Jahrzehnten noch abfangen kann ohne mich finanziell monatlich zu ruinieren.

Ein Versetzungsantrag funktioniert als Landesbeamtin bundeslandübergreifend sicher nicht so einfach. Mir fiele kein logischer Grund ein, wie Berlin mich nach Niedersachsen versetzen könnte. Die können mich einem anderen Bundesland ja nicht "aufdrücken".
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Da wird nichts umberechnet. Bei der Nachversicherung wird Dein Beamteneinkommen genommen und mit einem Dynamisierungsfaktor multipliziert. Die Zahlen gibt es auf der Homepage der DRV unter "Nachversicherung". Da bekommst Du auch einige verständliche Informationen.

Wenn Du Dich ohne Bezüge beurlauben lässt, aus anderen Gründen wie Kind unter 18 oder Betreuung eines Verwandten, dann musst Du Dich 100 Prozent privat versichern. Dazu bist Du verpflichtet. Beihilfe gibt es nicht mehr.

Arbeitest Du sozialversicherungspflichtig, musst Du und Dein Arbeitgeber in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen. Der Arbeitgeber gibt Dir einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Schaaf2012
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach 15 Jahren?

Beitrag von Schaaf2012 »

hallo,
dies ist mein 1. Beitrag, hallo an alle.

Ich habe derzeit ein Schreiben an die DRV laufen mit dem ich um Berechnung der gesetzlich zu erwartenden Rente bitte sollte ich mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Diesem Schreiben habe ich eine Aufstellung über alles Bruttobezüge einschließlich Anwärterzeit beigefügt. Da ich aus einer Ausbildungszeit noch ein Rentenkonto bei der DRV habe ist diese DRV Stelle auf für meine Anfrage zuständig.

Wenn man mir hoffentlich antworten wird werde ich nachfragen, wieviel EURO ich freiwillig bei der DRV nachversichern müßte um auf die mir bereits von meiner Versorgungsstelle berechneten Versorgungsbezüge (zum jetzigen Stand) aufzustocken (mir ist bekannt, daß Versorungsbezüge und gesetzliche Rente unterschiedlich versteuert werden, es geht mir um einen Richtwert).

an die ThreadAutorin: ich finde Deine gestaffelte Vorgehensweise (Punkte 1-3) nachvollziehbar und gut, würde ich genauso machen. Wie weit bist du denn mittlerweile?

Schaaf2012
Blue Ice Ultra
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach 15 Jahren?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Dir ist schon klar, das Du allenfalls für Zeiten der Ausbildung Beiträge nachzahlen kannst. Die Aufstockung die Du vor hast, funktioniert rechtlich gesehen nicht.
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Bundesfreiwild
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach 15 Jahren?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Soweit ich -grob- informiert bin, berechnet man die Nachversicherung in der RV aus den DURCHSCHNITTLICHEN Bruttobezügen deiner Beamtenzeit die Nachversicherung für die 15 Jahre Beamtentum.
Wenn man dann mal nachsieht, wie wenig man vor 15 Jahren noch verdiente und die Schnittmenge nimmt, wird in der Regel eine Rentenauszahlung von rund der Hälfte der zu erwartenden Pension als Rentenanspruch dabei heraus kommen.
Ich würde diesen Weg NIEMALS gehen und andere - Pensions-wahrende Lösungen suchen.

Eine Alternative könnte zunächst eine längere Beurlaubung (Urlaub ohne Bezüge) sein, in der zumindest mal die Pensionsansprüche gewahrt blieben, während man sich nach anderen Ufern umsieht.
Klaus
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach 15 Jahren?

Beitrag von Klaus »

Die Nachversicherung erfolgt exact nach den Jahreseinkünften. Für jedes Kalenderjahr gibt es einen Dynamisierungsfaktor. Der Dienstherr muss Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile alleine zahlen.

Hintergrund:

Die Rentenreform 1957 hat Selbständige und Beamte aus dem System genommen. Gleichzeitig wurden die Beamtengehälter um sieben Prozent abgesenkt, was dem Arbeitnehmeranteil in der RV entsprach. Das ist der Beitrag, den die Beamten für ihre Altersversorgung leisten. Eine weitere Absenkung von drei Prozent ist bereits Gesetz. Das wird in die Versorgungsrücklage eingezahlt, die der Bund und jedes Bundesland (außer Niedersachsen, die haben das Geld unter Wulf verpulvert) hat.

Beamte beteiligen sich also sehr wohl an ihrer Altersversorgung. Nur leider weiß dass kaum Einer, denn dieser Beitrag taucht auf keinem Gehaltsnachweis auf. Bund und Länder haben seit 1957 die eingesparten Bezüge auch nicht zurückgelegt, zweckgebunden, sondern anderweitig ausgegeben. Geld für die Pensionäre war ja da und so viele waren es seinerzeit auch nicht.

Die demographische Entwicklung kommt nun aber nicht überraschend, sondern ist seit mindestens 40 Jahren absehbar.

Dass hier keine Vorsorge getroffen wurde, müssen wir uns nicht anlasten lasen! Eine grobe Fahrlässigkeit der Politik. Leider wird hier keiner der "Verantwortlichen" in Regress genommen. Wir werden das nicht nur ausbaden dürfen, nein, wir hören uns dann auch noch klaglos und demütig an, dass wir ja überhaupt keinen Beitrag zu unserer Altersversorgung leisten. :?
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