Also nachdem dir Schäferhund ja schon in nem anderen Thread geantwortet hat, antworte ich dir mal hier:
1. Wenn du Beamter bist ist eine Krankheit kein Kündigungsgrund und 32 Tage im Jahr sind zwar nicht wenig, aber doch nicht soviel das du dann gleich zwangspensioniert wirst.
2. Wie Schäferhund schon geschrieben hat, ist es deine Entscheidung ob du die BEM machst oder nicht, wenn dein Rückenleiden nicht chronisch ist und nicht zu befürchten ist, das du in nächster Zeit da wieder längere Zeit ausfällst, würd ich mir wegen ner Pensionierung auch keine Gedanken machen. Wenn die was wollen, sollen die dich zum Amtsarzt schicken und der wird dann schon schreiben ob er dich für dienstfähig, teildienstfähig oder dienstunfähig hältst.
3. Über deine Krankengeschichte bist du deinem Dienstherrn keine Rechenschaft schuldig, du wurdest krankgeschrieben, bist offensichtlich jetzt wieder gesundgeschrieben und mehr hat deinen Dienstherrn nicht zu interessieren, selbst der Amtsarzt darf darüber keine Auskunft an deinen Dienstherrn geben, wenn du ihm keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibst (würd ich nicht machen), er schreibt dann halt nur allgemein rein, ob er dich für dienstfähig oder dienstunfähig hält und evtl. welche Maßnahmen getroffen werden können um deine Dienstfähigkeit zu erhalten.
Das man mal ne Erkältung hat die einen außer Gefecht setzt kommt immer mal wieder vor und das man dann nicht auf Arbeit geht, wenn es einem schlecht geht ist doch auch logisch, außerdem will man ja seine Kollegen nicht anstecken, also nimmt man da ja auch rücksicht auf die Gesundheit der Kollegen.
Keine Panik also, scheint wohl im Moment so gang und gäbe zu sein, das Kollegen die über dem Schnitt krank sind mal zu nem Gespräch holt.
egyptwoman
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Re: Eingliederungsmanagment BEM
Wie kann man 4 Postings zu ein und dem selben Thema in zwei Treads aufmachen
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