Fragen zur Reha

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egyptwoman
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Re: Fragen zur Reha

Beitrag von egyptwoman »

Dein Ärger darüber ist echt verständlich, vor allem wenn ich deinen BMI sehe das ist ja schon fast an der Magersucht. Aber leider ist es halt so, das die Mühlen der Bürokratie auch hier sehr sehr langsam mahlen. Ich wünsche dir jedenfalls alles gute und das du dich nicht unterkriegen lässt.

egyptwoman
Alex77
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Re: Fragen zur Reha

Beitrag von Alex77 »

Danke dir!

Es ist aber so, dass ich nicht magersüchtig bin. Ich kann durch eine Magenerkrankung (der Magen entleert sich nicht mehr richtig) nicht mehr ausreichend essen, da der Magen eben immer voll bleibt. Und wenn ich dann was esse, dann bin ich sehr schnell wieder satt und wenn ich dann nicht aufhöre zu essen, dann kommt es wegen "Überfüllung" zurück. Ich würde liebend gerne mehr essen, wenn es denn gehen würde. Deshalb trinke ich ja schon zusätzlich Astronautennahrung und mische mir in alle Getränke Kalorienpulver rein. Auch eine Psychologin im Krankenhaus sagte, dass es bei mir definitiv keine Magersucht ist!

Viele Grüße
Winni
Beiträge: 21
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Re: Fragen zur Reha

Beitrag von Winni »

Gibt es verschiedene REHAS ??
REHAS, die von der Rentenversicherung Bund eingeleitet wurden, sind doch völlig kostenfrei, soweit ich weiß.
Da übernimmt doch die Rentenversicherung alles und zahlt sogar noch die Fahrtkosten hin und zurück.

Damit haben weder Beihilfestelle noch PKV etwas zu tun.

Allerdings zahlt die HUK Coburg bei einem entsprechenden Beihilfeergänzungstarif (BEZ1) sogar noch 15 Euro Krankenhaustagegeld für insgesamt 28 Tage.

Selbst "erlebt" :D bei einem Angehörigen im Zusammenhang mit einem 4 wöchigen REHA-Aufenthalt in der Nordseeklinik Westerland.


Aber wahrscheinlich eine sehr komplizierte Thematik und krankheitsabhängig, oder ????
Alex77
Beiträge: 26
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Re: Fragen zur Reha

Beitrag von Alex77 »

Hallo zusammen!

Inzwischen habe ich meine Reha hinter mir. Insgesamt war ich vier Wochen weg. Aber leider war es nicht so erfolgreich wie erhofft... :(

Ich habe aber jetzt mal eine Frage zur Abrechnung:
Ich musste ja vorher zum Amtsarzt, damit dieser ein Gutachten erstellen kann, ob die Reha tatsächlich notwendig ist. Für dieses amtsärztliche Gutachten wurden mir dann 65 € in Rechnung gestellt. Diese Rechnung habe ich dann auch bevor ich gefahren bin, bei der Beihilfestelle eingereicht, in der Erwartung, dass mir dieser Betrag auch erstattet wird.

Als ich nach Hause kam, hatte ich auch die Abrechnung in der Post. Aber die Beihilfe hat nicht die 65 € erstattet, sondern nur die anteiligen 70% gemäß meines Bemessungssatzes.

Kann das richtig sein? Ich war davon ausgegangen, dass die Beihilfe diesen Betrag komplett erstattet. Denn die PKV wird sich an den Kosten für dieses Gutachten ja sicherlich nicht beteiligen und ihre 30% davon zahlen. Das würde dann ja bedeuten, dass ich - neben den nicht unerheblichen Kosten, die ich schon für die Reha zu tragen hatte - auch auf diesen anteiligen Kosten sitzen bleibe. Das wäre ja schon fast unverschämt.

Also nochmal die Frage: Muss die Beihilfe die Kosten für das amtsärztliche Gutachten zur Reha-Notwendigkeit zu 100% erstatten oder tatsächlich nur 70% gemäß Bemessungssatz?

Danke und viele Grüße!
Blue Ice Ultra
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Re: Fragen zur Reha

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Das AA-Gutachten ist beihilfefähig, wird also nur zum Bemessungssatz erstattet. Die Beihilfestelle übernimmt nur dann die Kosten für ein AA-Gutachten in voller Höhe wenn es um eine Fragestellung geht, bei der die grundsätzliche Beihilfefähigkeit in einem Einzelfall zu klären ist (z.B. spezielle Behandlung und deren Abrechnungsmodalitäten).
Alex77
Beiträge: 26
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Re: Fragen zur Reha

Beitrag von Alex77 »

O.k. danke!
Das finde ich aber ehrlich gesagt dann ganz schön unverschämt. Die fordern so ein Gutachten obwohl es aussagekräftige Facharztgutachten gibt, und dann wollen die das noch nichtmal vollständig bezahlen... *kopfschüttel*

Viele Grüße
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