Hallo,
vor ein paar Wochen in 2012 ist das neue Laufbahnrecht in Kraft getreten - hier kann man einen Entwurf nachlesen, der auch fast zu 100% umgesetzt wurde.
https://beamte.verdi.de/postpersonalrec ... nk-geplant
Bei mir (Bea A9z - beurlaubt ab 2006 - 2011 E7, ab Mai 2012 E8) stellt sich die Frage, ob nun eine "Weiterbeförderung" in den gehobenen Dienst stattfinden kann.
Der Job E8 ist von A11-A13 besetzbar.
Gerade der Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn wurde ja neu geregelt. Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich eine Befähigung (d.h. die Beurteilung, daß ich den "höheren Job" ausführen kann, was ich ja mit der Übertragung der Jobs E7 und E8 schon 2 Mal geschafft habe).
Wer weiß dazu Details? Es geht natürlich vor allen Dingen um das zu erwartende Ruhegehalt. A9 oder A11/12 wäre da schon ein Unterschied.
Mfg
SimplyFred
Neuordnung Laufbahnrecht
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Re: Neuordnung Laufbahnrecht
Du hast leider nicht verstanden!
Deine Informationen sind uralt - eben genau das gibt es nicht mehr! Genau dies ist neu gereglt worden ...
Genau diese Übergänge/Überhänge (verschwimmen der Laufbahnen) wurde ja neu geregelt
Deine Informationen sind uralt - eben genau das gibt es nicht mehr! Genau dies ist neu gereglt worden ...
Genau diese Übergänge/Überhänge (verschwimmen der Laufbahnen) wurde ja neu geregelt
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Re: Neuordnung Laufbahnrecht
Wenn ich mir die Neu-Ordnung der Laufbahn ansehe sind folgende Paragraphen interessant:
§3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
§5 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
(1) §27 der Bundeslaufbahnverordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die oberste Dienstbehörde auch Arbeitsplätze bei inländischen Konzernunternehmen als geeignete Arbeitsposten zulassen kann.
(2) Soweit betriebliche oder personalwirtschaftliche Gründe es erfordern, kann die oberste Dienstbehörde von § 27 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung abweichende, geringer persönliche Voraussetzungen festlegen. Als Mindestvoraussetzungen sind eine Dienstzeit von 20 Jahren sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren zu fordern.
Ist diese erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren nicht schon vollbracht? Das wäre ja die Übertragung von E7/E8
§3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
§5 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
(1) §27 der Bundeslaufbahnverordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die oberste Dienstbehörde auch Arbeitsplätze bei inländischen Konzernunternehmen als geeignete Arbeitsposten zulassen kann.
(2) Soweit betriebliche oder personalwirtschaftliche Gründe es erfordern, kann die oberste Dienstbehörde von § 27 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung abweichende, geringer persönliche Voraussetzungen festlegen. Als Mindestvoraussetzungen sind eine Dienstzeit von 20 Jahren sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren zu fordern.
Ist diese erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren nicht schon vollbracht? Das wäre ja die Übertragung von E7/E8
- Bundesfreiwild
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Re: Neuordnung Laufbahnrecht
Was die Telekom tun könnte und was sie tatsächlich tut, sind zweierlei paar Schuhe.
Soweit ich das überschauen kann, wird es keine beamtenrechtlichen Wechsel der Laufbahnen VERTIKAL geben.
Selbst die Beamten, die sich in ein pseudo-Angestelltenverhältnis haben beurlauben lassen, werden nur bis maximal zur höchsten Beamtenstufe ihrer Laufbahn befördert werden. Nämlich aus dem Grund, weil bei Telekoms praktisch keine Tätigkeit mehr von längerer Dauer ist und man auch schnell wieder als Mitarbeiter nur mit seinem regulären Beamtenstatus dastehen kann, wenn man dem Chef auf die Zehen gelatscht ist.
Was die T natürlich nicht daran hindert, besonders befähigte oder bevorzugte Mitarbeiter auch bis in außertarifliche Zonen, also praktisch frei Richtung oben höher zu bezahlen, so lange sie in dieser Beurlaubung bleiben.
WAS für die Telekom interessant ist, ist die Aufhebung der horizontalen Laufbahnen. Es gab ja bislang die Post-, die Fernmelde-, die Hochbau- und noch paar andere Fachlaufbahnen. DIE wurden jetzt alle unter "Post"laufbahn zusammengefasst. Die alte Amtsbezeichung darf noch geführt werden, bis ein anderer Dienstposten übertragen wird, der dann nur noch mit "Post-" beginnt. Interessant ist es für die Telekom deshalb, weil sie jetzt weniger Probleme hat, die Leute mit unterschiedlicher Fachqualifikation auf fach(studiums)fremden Dienstposten einzusetzen. Bislang war es nämlich beamtenrechtlich nicht möglich, jemanden zu einem FACHlaufbahnwechsel zu zwingen, also jemanden aus dem Hochbau z.B. im Finanzbereich einzusetzen. DAS Thema hat sich dann jetzt erledigt.
Da werden sich so einige, insbesondere aus den höheren Ämtern demnächst wundern, welche Zuweisungen auf sie zukommen werden.
Da wird wohl auch u. U. einem Architekten ein Job im Controlling zugewiesen werden. Tja... allerdings muss der dann auch darauf bestehen, dass der Posten qualitativ seinem Amt angemessen ist. Die Tätigkeiten, die er dann - wenn amtsangemessen - ausführen soll, die wird er aber nur ausführen können, wenn er praktisch nochmal ein Studium, z.B. BWL oder den Bilanzbuchhalter macht. Wie das funktionieren soll, bei Beamten, die bei Telekoms alle mal mindestens 45 Jahre alt sind...
Die Telekom wird den Teufel tun, ihre Beamten auch noch mit vertikalem Laufbahnwechsel zu beglücken. Wenn überhaupt, wird sowas meiner Meinung nach nur für ganz, ganz wenige, ganz verdiente Beamte möglich gemacht werden. Ich frage mich aber, wie viel Vitamin B von allerhöchster Ebene man dann dafür brauchen wird. Bei den PNU-Unternehmen halte ich das für absolut nicht realisierbar.
Die lassen ja seit Jahren nicht mal mehr einen Verwendungsaufstieg zu. Nicht mal für die, die seit Jahren sowas von über-höherwertige Tätigkeiten machen, dass man sie zu Bundespostzeiten zum Verwendungsaufstieg unbedingt vorgeschlagen hätte.
Soweit ich das überschauen kann, wird es keine beamtenrechtlichen Wechsel der Laufbahnen VERTIKAL geben.
Selbst die Beamten, die sich in ein pseudo-Angestelltenverhältnis haben beurlauben lassen, werden nur bis maximal zur höchsten Beamtenstufe ihrer Laufbahn befördert werden. Nämlich aus dem Grund, weil bei Telekoms praktisch keine Tätigkeit mehr von längerer Dauer ist und man auch schnell wieder als Mitarbeiter nur mit seinem regulären Beamtenstatus dastehen kann, wenn man dem Chef auf die Zehen gelatscht ist.
Was die T natürlich nicht daran hindert, besonders befähigte oder bevorzugte Mitarbeiter auch bis in außertarifliche Zonen, also praktisch frei Richtung oben höher zu bezahlen, so lange sie in dieser Beurlaubung bleiben.
WAS für die Telekom interessant ist, ist die Aufhebung der horizontalen Laufbahnen. Es gab ja bislang die Post-, die Fernmelde-, die Hochbau- und noch paar andere Fachlaufbahnen. DIE wurden jetzt alle unter "Post"laufbahn zusammengefasst. Die alte Amtsbezeichung darf noch geführt werden, bis ein anderer Dienstposten übertragen wird, der dann nur noch mit "Post-" beginnt. Interessant ist es für die Telekom deshalb, weil sie jetzt weniger Probleme hat, die Leute mit unterschiedlicher Fachqualifikation auf fach(studiums)fremden Dienstposten einzusetzen. Bislang war es nämlich beamtenrechtlich nicht möglich, jemanden zu einem FACHlaufbahnwechsel zu zwingen, also jemanden aus dem Hochbau z.B. im Finanzbereich einzusetzen. DAS Thema hat sich dann jetzt erledigt.
Da werden sich so einige, insbesondere aus den höheren Ämtern demnächst wundern, welche Zuweisungen auf sie zukommen werden.
Da wird wohl auch u. U. einem Architekten ein Job im Controlling zugewiesen werden. Tja... allerdings muss der dann auch darauf bestehen, dass der Posten qualitativ seinem Amt angemessen ist. Die Tätigkeiten, die er dann - wenn amtsangemessen - ausführen soll, die wird er aber nur ausführen können, wenn er praktisch nochmal ein Studium, z.B. BWL oder den Bilanzbuchhalter macht. Wie das funktionieren soll, bei Beamten, die bei Telekoms alle mal mindestens 45 Jahre alt sind...
Die Telekom wird den Teufel tun, ihre Beamten auch noch mit vertikalem Laufbahnwechsel zu beglücken. Wenn überhaupt, wird sowas meiner Meinung nach nur für ganz, ganz wenige, ganz verdiente Beamte möglich gemacht werden. Ich frage mich aber, wie viel Vitamin B von allerhöchster Ebene man dann dafür brauchen wird. Bei den PNU-Unternehmen halte ich das für absolut nicht realisierbar.
Die lassen ja seit Jahren nicht mal mehr einen Verwendungsaufstieg zu. Nicht mal für die, die seit Jahren sowas von über-höherwertige Tätigkeiten machen, dass man sie zu Bundespostzeiten zum Verwendungsaufstieg unbedingt vorgeschlagen hätte.
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Re: Neuordnung Laufbahnrecht
Mmmh.
Das leuchtet komplett ein, was Du da erzählst. Ich hatte vor längerer Zeit (ca. 3 Monate) die gleiche Frage an ein Betriebsratmitglied gestellt.
Bisher noch ohne Antwort. Er hatte das allerdings genauso wie ich verstanden.
Okay - ich warte mal ab.
Seltsam ist nur, dass er es immer noch nicht weiß. Er ist nämlich soweit zuverlässig - das gibt mir immer noch ein wenig Hoffnung, dass da was in die Richtung laufen kann.
Ich warte mal ab, vielleicht tut sich demnächst ja was - es ist bald Betriebsversammlung. Vielleicht hört man da was ...
Das leuchtet komplett ein, was Du da erzählst. Ich hatte vor längerer Zeit (ca. 3 Monate) die gleiche Frage an ein Betriebsratmitglied gestellt.
Bisher noch ohne Antwort. Er hatte das allerdings genauso wie ich verstanden.
Okay - ich warte mal ab.
Seltsam ist nur, dass er es immer noch nicht weiß. Er ist nämlich soweit zuverlässig - das gibt mir immer noch ein wenig Hoffnung, dass da was in die Richtung laufen kann.
Ich warte mal ab, vielleicht tut sich demnächst ja was - es ist bald Betriebsversammlung. Vielleicht hört man da was ...
Re: Neuordnung Laufbahnrecht
Hallo Simply Fred,
nur ungern beende ich deinen Höhenflug ...
Solange das Dekret von Sattelberger existiert (Ende 2012) wird es aus personalwirtschaftlichen Gründen keine vertikalen Beförderungen geben. Da spielen solche Hoffnungs- und Stimmungsmacher wie Neuordnung Laufbahnrecht überhaupt keine Rolle. Ich bin überzeugt das eine Frau Schick als Arbeitsdirektorin und Vorstand Personal (VP) 2013 da keine Ausnahme machen wird.
Nur mal mich als Beispiel:
Ich bin nach A8 besoldet und habe 2001 nach einem Mörderstudium an eine privaten und teuren Privathochschule neben meinem Job innerhalb von 3,5 Jahren einen akademischen Titel Dipl.-Betriebswirt (FH) mit einem Note 2 Abschluss erworben der seit 2007 deutlich ein Sch...dreck wert ist wenn es um einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst geht. Die Frage stellt sich warum ich nicht früher einen Laufbahnwechsel angestrebt habe - nun ja die Chemie zwischen meinem Chef und mir war nicht die Beste und einer sitzt immer am längeren Hebel. Der Chef ging am 30.12.2006 in Pension und ehe man sich versieht hat Sattelberger das Loch zugemacht.
Inzwischen bin ich zur BA abgeordnet, verwalte Millionen, bin Führungskraft von 14 MA und arbeite auf einem Posten im gehobenen Dienst als aktiver Beamter A8 ohne Möglichkeit von Zulagen. Also wenn da die Telekom und BA kein Geschäft mir machen dann weiß ich auch nicht. Logisch hatte ich zu Zeiten meiner Verbeamtung eine andere Vorstellung von Verlässlichkeit des Staates aber C´la vie.
Übrigens eine Übernahme als Beamter in die BA ist durch ein Urteil des BAG auch nicht mehr so einfach, denn durch dieses Urteil mussten befristete Arbeitsverträge in Unbefristete umgewandelt werden was zu massiven Überhängen geführt hat. Inzwischen ist die BA wie die Telekom kräftig am neuorganisieren was sicher keine neuen Posten schaffen wird. Die BA ist also keine Behörde mehr für wechselwillige Telekombeamte.
So kann ich nur noch hoffen das ich eines Tages noch einen der wenigen A9er ergattern darf und mit 67 endlich noch meinen Ruhestand für 3-5 Jahre geniessen kann bevor ich ins Gras beisse. Denn der Gang von Pontius (verdi) zu Pilatius (BR) hat nur Ärger und bittere, tiefe Enttäuschung gebracht für einen Treppenwitz der sich "Leistung lohnt sich" nennt.
Inzwischen habe ich all meinen Visionen und Träume nach Karriere entsagt, zahle bis an mein Lebensende meine Studienkosten ab und bin jedenfalls gespannt wie deine Laufbahn-Geschichte ausgeht und freue mich über jede Information die auch mir weiterhilft.
Ich wünsche dir jedenfalls alles Glück und den richtigen Weg um einen Laufbahnwechsel zu vollziehen.
TBDB2012
nur ungern beende ich deinen Höhenflug ...
Solange das Dekret von Sattelberger existiert (Ende 2012) wird es aus personalwirtschaftlichen Gründen keine vertikalen Beförderungen geben. Da spielen solche Hoffnungs- und Stimmungsmacher wie Neuordnung Laufbahnrecht überhaupt keine Rolle. Ich bin überzeugt das eine Frau Schick als Arbeitsdirektorin und Vorstand Personal (VP) 2013 da keine Ausnahme machen wird.
Nur mal mich als Beispiel:
Ich bin nach A8 besoldet und habe 2001 nach einem Mörderstudium an eine privaten und teuren Privathochschule neben meinem Job innerhalb von 3,5 Jahren einen akademischen Titel Dipl.-Betriebswirt (FH) mit einem Note 2 Abschluss erworben der seit 2007 deutlich ein Sch...dreck wert ist wenn es um einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst geht. Die Frage stellt sich warum ich nicht früher einen Laufbahnwechsel angestrebt habe - nun ja die Chemie zwischen meinem Chef und mir war nicht die Beste und einer sitzt immer am längeren Hebel. Der Chef ging am 30.12.2006 in Pension und ehe man sich versieht hat Sattelberger das Loch zugemacht.
Inzwischen bin ich zur BA abgeordnet, verwalte Millionen, bin Führungskraft von 14 MA und arbeite auf einem Posten im gehobenen Dienst als aktiver Beamter A8 ohne Möglichkeit von Zulagen. Also wenn da die Telekom und BA kein Geschäft mir machen dann weiß ich auch nicht. Logisch hatte ich zu Zeiten meiner Verbeamtung eine andere Vorstellung von Verlässlichkeit des Staates aber C´la vie.
Übrigens eine Übernahme als Beamter in die BA ist durch ein Urteil des BAG auch nicht mehr so einfach, denn durch dieses Urteil mussten befristete Arbeitsverträge in Unbefristete umgewandelt werden was zu massiven Überhängen geführt hat. Inzwischen ist die BA wie die Telekom kräftig am neuorganisieren was sicher keine neuen Posten schaffen wird. Die BA ist also keine Behörde mehr für wechselwillige Telekombeamte.
So kann ich nur noch hoffen das ich eines Tages noch einen der wenigen A9er ergattern darf und mit 67 endlich noch meinen Ruhestand für 3-5 Jahre geniessen kann bevor ich ins Gras beisse. Denn der Gang von Pontius (verdi) zu Pilatius (BR) hat nur Ärger und bittere, tiefe Enttäuschung gebracht für einen Treppenwitz der sich "Leistung lohnt sich" nennt.
Inzwischen habe ich all meinen Visionen und Träume nach Karriere entsagt, zahle bis an mein Lebensende meine Studienkosten ab und bin jedenfalls gespannt wie deine Laufbahn-Geschichte ausgeht und freue mich über jede Information die auch mir weiterhilft.
Ich wünsche dir jedenfalls alles Glück und den richtigen Weg um einen Laufbahnwechsel zu vollziehen.
TBDB2012