Hallo,
hat jemand ein wenig Ahnung bzgl. Berechnung Berufsschadensausgleich?
Ich würde gerne wissen:
- woher werden die Zahlen vom "Vergleichseinkommen" genommen
- was sind die "Stufenzahlen" bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens
- wie errechnet sich der "Nettobetrag" beim "Vergleichseinkommen" bzw. "Anzurechnenden Einkommen"
Danke schon mal
Berechnung Berufsschadensausgleich
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Re: Berechnung Berufsschadensausgleich
Hallo,
der Berufsschadensausgleich (BSA) wird nur nach dem Nettoverfahren (§ 30 Abs. 10 BVG) ermittelt.
Das Vergleichseinkommen spiegeln die Besoldungstabellen des BBesG wieder. Maßgebend ist dein Bildungs/ Berufs/ Hochschulabschluss.
Entsprechend wirst du das in eine Besoldungsstufe (A10 etc.....) eingruppiert.
Die Sufen, damit wird dein Nettovergleichseinkommen ermittelt. (§ 30 Abs. 8 i. V. m. § 30 Abs. 7 Nr. 1 bzw. 2 BVG)
Es gibt somit drei Stufe (1 Sufe 18 % > als 716 EUR; 2 Stufe 36 % > 1790 EUR; 3 Stufe den Betrag der 1790 EUR übersteigender Teil.
Es wird das Netto-Vergleichseinkommen abzüglich der drei Stufe (diese spiegeln die Sozialabgaben wieder) ermittelt.
Abschließend wird vom Netto Vergleichseinkommen das anzurechnende Einkommen abgezogen und gemaß § 66 Abs. 1 BVG gerundet.
Die Berechnung ist ohne EDV relertiv kompliziert, da das BVG, wenn man er durch ließt nur schwer zu verstehen ist. Ich bekomm das ohne EDV gerade noch so hin. Jedoch bin ich jetzt schon ca. 2 Jahre aus der Renten-Versorungsverwaltung raus.
Kann es sein, dass ich dir schon mal geschrieben habe.
LG Martin
der Berufsschadensausgleich (BSA) wird nur nach dem Nettoverfahren (§ 30 Abs. 10 BVG) ermittelt.
Das Vergleichseinkommen spiegeln die Besoldungstabellen des BBesG wieder. Maßgebend ist dein Bildungs/ Berufs/ Hochschulabschluss.
Entsprechend wirst du das in eine Besoldungsstufe (A10 etc.....) eingruppiert.
Die Sufen, damit wird dein Nettovergleichseinkommen ermittelt. (§ 30 Abs. 8 i. V. m. § 30 Abs. 7 Nr. 1 bzw. 2 BVG)
Es gibt somit drei Stufe (1 Sufe 18 % > als 716 EUR; 2 Stufe 36 % > 1790 EUR; 3 Stufe den Betrag der 1790 EUR übersteigender Teil.
Es wird das Netto-Vergleichseinkommen abzüglich der drei Stufe (diese spiegeln die Sozialabgaben wieder) ermittelt.
Abschließend wird vom Netto Vergleichseinkommen das anzurechnende Einkommen abgezogen und gemaß § 66 Abs. 1 BVG gerundet.
Die Berechnung ist ohne EDV relertiv kompliziert, da das BVG, wenn man er durch ließt nur schwer zu verstehen ist. Ich bekomm das ohne EDV gerade noch so hin. Jedoch bin ich jetzt schon ca. 2 Jahre aus der Renten-Versorungsverwaltung raus.
Kann es sein, dass ich dir schon mal geschrieben habe.
LG Martin
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Re: Berechnung Berufsschadensausgleich
danke schon mal aber das sind keine Antworten auf meine Fragen zum Bescheid, den ich bekommen hab
ich finde auch in den Gesetzen und Verordnungen nichts darüber
HILFE
ich finde auch in den Gesetzen und Verordnungen nichts darüber
HILFE