Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
ybi
Beiträge: 4
Registriert: 2. Mai 2012, 22:26
Behörde:

Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Beitrag von ybi »

Hallo!
Ich bin Lehrerin und biete mit einer Kollegin Selbstsicherheitskurse an Schulen an. Wir haben uns das bereits 3 Mal bei der Regierung gehmigen lassen, was nie ein Problem war, da wir 6 Stunden Wochenarbeitszeit nicht überschreiten.
Da einige Schulen vormittags die Kurse haben wollen und wir derzeit eine hohe Nachfrage haben, müssten wir ein bis zwei Minijobber anstellen. Müssen wir das auch genehmigen lassen? Gibt es irgendwo Angaben, ab welcher Zuverdienstsumme wir Probleme kriegen könnten? Durch unsere Minijobber würden wir auch verdienen, wenn wir die Kurse nicht selbst halten. Gibt es da irgendwas zu beachten zusätzlich? Mit dem Steuerberater stehen wir in Kontakt, aber dienstrechtlich, meine ich. Im Schulamt warnten sie uns seinerzeit davor, mit unserem Lehrerstatus Werbung zu machen. Könnte uns da ein Strick draus gedreht werden? Die Meinung vieler Leute ist halt doch laut Schulamt, Lehrern stünde es nicht zu für eine unterrichtliche Tätigkeit Geld zu verlangen. Ist es in Ordnung, was wir tun?
Liebe Grüße!
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Welches Bundesland?
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wie soll diese Konstruktion aussehen?
Soll die Schule die Minijobber einstellen? Das ginge wahrscheinlich.
Wollen Sie als Lehrer mit Nebenjob andere Leute in diesem Nebenjob einstellen? Da würde ich mal sagen, das geht überhaupt nicht.
Wer einstellt, ist ein "Unternehmer"; Unternehmensgründung als abhängig beschäftigter Lehrer? Da sehe ich so einige grundsätzliche Probleme.
Ich rate dazu, ein Gespräch zunächst mit dem Finanzamt zu führen und dann mit einem Rechts/Steuerberater.
ybi
Beiträge: 4
Registriert: 2. Mai 2012, 22:26
Behörde:

Re: Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Beitrag von ybi »

Bundesland: Bayern
Nein, nicht die Schule sondern wir privat (meine Freundin und ich), würden die Minijobber anstellen.
Oder soll ich meinen Lebensgefährten als "Geschäftsführer" benennen und der stellt dann uns und die anderen als Minijobber an?
Mein Lebensgefährte ist kein Beamter. Wäre das legal? Wir wollen nichts verbotenes tun.
Mal als Rechenbeispiel: Kursbeitrag sind 45 Euro, wenn sich 100 Kinder pro Schule anmelden bleibt für meine Freundin und mich jeweils ein Gewinn von ca. 1000 Euro, auch wenn wir den Kurs gar nicht selber halten sondern für uns halten lassen. Und ob das mit dem Dienstrecht vereinbar ist? Andererseits haben wir nicht viele Kurse, vielleicht 5-6 im Jahr und auch nicht immer 100 Kinder.
Wer kennt sich nur damit aus?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also die Grenze für die Ablieferungspflicht liegt bei 4296 Euro (Besoldungsgruppen A9 - A12) bzw. 4908 Euro (Besoldungsgruppe A13 - A16). Alles was als Einkommen aus der Nebentätigkeit Dir zuzuordnen ist und über den v.g. Werten liegt musst Du abliefern. Die Grenzen ergeben sich aus § 9 BayNV (Bay. Nebentätigkeitsverordnung).
Aber:

Solange Du Dich selber hinstellst und die Kurse abhältst könnte die v.g. Ablieferungsgrenze nicht gelten, da es sich um eine Unterrichtstätigkeit handeln könnte (befreit nach § 11 Nr. 1 BayNV).

Stellst Du dagegen Minijobber ein, die Kurse für Dich abhalten, könnte das keine Unterrichtstätigkeit mehr darstellen, so dass die o.g. Ablieferungsgrenzen wieder für Dich gelten. Genehmigt werden müssen die Minijobber von Deinem Dienstherrn nicht.

Meine persönliche Meinung:
Juristisch gesehen ist das was ihr da macht, grenzwertig. Eure Nebentätigkeit ist fachlich (wissenschaftlich) nicht fundiert und am ehesten dem Bereich "pseudowissenschaftlich" zuzuordnen. Streng genommen stellt eure Tätigkeit auch keine Unterrichtstätigkeit da. Es erschließt sich mir auch nicht, wie Ihr in einem "Kurs" ein durch schlechte Erziehung anerzogenes unterentwickeltes Selbstbewusstsein innerhalb kurzer Zeit wieder verbessern wollt. Schließlich braucht eine Psychotherapie die von einem psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird, auch ihre Zeit bis sich die erste Wirkung zeigt. Und da ist es bekanntlich auch nicht mit einer Sitzung getan.
Insofern halte ich das was Ihr da macht für nicht in Ordnung.
mcknickig
Beiträge: 47
Registriert: 3. Apr 2009, 11:30
Behörde:

Re: Lukrative Nebentätigkeit. Wann ist zu viel verdient?

Beitrag von mcknickig »

Also ich möchte nun doch etwas sagen !

Grundsätzlich kannst Du arbeiten was du willst ! ! Natürlich auch selbstständig. Du musst nur deine Steuern zahlen und fertig. Logo darfst Du Minijobber einstellen.
Allerdings empfehle ich Dir aus eigener Erfahrung heraus: Auf dem Papier darfst Du nicht stehen. Lasse Deinen Mann (auf dem Papier) den Betrieb führen und Dich soll
er als "freiberufliche Beraterin" einstellen. Bitte NICHT zu wenig bezahlen lassen ! ! Beachte bitte auch das ggf. mit der Krankenkasse Deines Mannes abzuklären, wenn
er nämlich vielmehr verdient als bisher könnte er aus der gesetzlichen rausfallen ....
Ach so, die lieben Kollegen auf Deiner Dienststelle werden Dir vermutlich nicht die Butter auf dem Brot gönnen ! Halte die Bälle flach ! Also das KFZ nicht mit Schriftzügen
bekleben.....

Viel Glück und halt uns doch auf dem laufenden...
Antworten