Vorruhestand 2012

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Armerbea
Beiträge: 26
Registriert: 19. Jul 2011, 15:18
Behörde:
Wohnort: NRW

Re: Vorruhestand 2012

Beitrag von Armerbea »

[Grubi_Scheibenklar"] schrieb:
SOFORT Antrag stellen, wenn man bei Abwägung aller persönlichen Details - insbesondere der daraus resultierenden kurz- mittel- und langfristen finanziellen Lage - den Entschluß gefasst hat, in den Vorruhestand zu iwechseln. Wichtig erscheint es auch, sich die finanziellen Aussichten konkret schriftlich bestätigen zu lassen, damit man keine Überraschungen erlebt und ggf. gegen fehlerhafte Bescheide auch Widerspruch einlegen kann.
Ach, Grubi ich dachte Du meintest das auch so!

Jedenfalls gibt es vorläufig nichts schriftlich.

Gruß
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Vorruhestand 2012

Beitrag von Bundesfreiwild »

ArmerBea - mit der 55-er-Berechnung machen sie jedesmal ein Theater.....

Du kannst dir aber jederzeit deine Pensionsansprüche für DDU ausrechnen lassen, die weichen nicht massiv von der 55-er im Endergebnis ab, weil die Jahre zwischen 55 und 60 zu 2/3 angerechnet werden und damit der Abzug der 10,8% fast ausgeglichen wird. Macht so in etwa 40 Euro netto Unterschied bei Steuerklasse 1.
Wenigstens hast du dann schon mal einen relativ genauen Schätzwert, wo es ungefähr hingehen wird.
Grubi_Scheibenklar
Beiträge: 49
Registriert: 8. Dez 2011, 16:45
Behörde:

Re: Vorruhestand 2012

Beitrag von Grubi_Scheibenklar »

Armerbea schrieb am 17.04.2012 13:13 Uhr: "...ich dachte Du meintest das auch so!"

Richtig gedacht Armerbea; ich schreibe, was ich meine - kann mich aber auch irren. Jeder sollte wissen, dass hier i. d. R. Laien (keine Verantwortlichen) mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen Meinungen und Ratschläge zum Besten geben.

Nachträglich erfuhr der ursprünglich kritisierte Beitrag kleinere Korrekturen. Insoweit wäre Dein Zitat nun nicht mehr nachvollziehbar.
Zuletzt geändert von Grubi_Scheibenklar am 17. Apr 2012, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Grubi
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Vorruhestand 2012

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und immer bei den Versorgungsberechnungen beachten: Die sind unverbindlich.
Natürlich kann man dann klären, wie die Berechnung zustande gekommen ist, wenn einem etwas "spanisch" vorkommt.

Ich habe mal versucht, beim VES eine VERBINDLICHE Berechnung zu bekommen, da man sich ja doch eingermaßen sicher sein sollte, dass die Berechnung auch stimmt. Da wehren sie sich massiv gegen. Eine verbindliche Berechnung gibts nur, wenn tatsächlich der Ruhestand eintritt. Und erst gegen die verbindliche Berechnung kann man dann Widerspruch einlegen - falls nötig.
Ötte
Beiträge: 17
Registriert: 6. Mär 2012, 15:15
Behörde:

Re: Vorruhestand 2012

Beitrag von Ötte »

Ich werde im September 55 und habe vor ca. 3 Wochen PST angemailt und um Berechnung zum 31.12.12 und 31.12.16(falls Regelung verlängert wird) gebeten.
2 Tage später rief eine Dame v. PST an und sagte, das Tool im Intranet sei für meinen Monat noch nicht geöffnet(oder so ähnlich). Ich sagte, bin in Vivento, kann nicht auf das Intranet zugreifen. Sie, o.k., dann mach ich die Berechnung fertig, die für 31.12.16 kann ich aber nur für DDU erstellen. Nach ca. 3 Tagen waren die beiden Berechnungen bei mir zu Hause. Hab mich noch über die prompte Erledigung gewundert.
Armerbea
Beiträge: 26
Registriert: 19. Jul 2011, 15:18
Behörde:
Wohnort: NRW

Re: Vorruhestand 2012

Beitrag von Armerbea »

Hallo Ötte,

das Schlüsselwort ist wohl "Vivento", hab ich jetzt auch mal erwähnt. Ich warte aber noch auf Antwort.

Gruß armerbae
Grubi_Scheibenklar
Beiträge: 49
Registriert: 8. Dez 2011, 16:45
Behörde:

Berechnung der Vorruhestandsbezüge - VR in 2012

Beitrag von Grubi_Scheibenklar »

Auch wenn die Berechnung der Vorruhestandsbezüge stets unverbindlich ist und auf der Basis der dann geltenden, aktuellen Gesetzeslage und der dann vorliegenden persönlichen Daten erfolgt; die Auskunftsgebenden unterliegen, wie auch in Behörden, der Sorgfaltspflicht. Bei drastischen Abweichungen nach unten zwischen der Prognose und dem späteren Bescheid sollte man rechtliche Schritte erwägen, wenn die dadurch resultierende finanzielle Lage für die nahe Zukunft nicht bewältigbar ist. Solche Wege wären dann mittels anwaltlicher Unterstützung zu beschreiten.
Gruß
Grubi
Antworten