Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlung?

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derbeamte
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Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlung?

Beitrag von derbeamte »

Hallo liebe Kollegen!

Arbeitssituation:
Nach einer unfreiwilligen Versetzung (mit Zusage der Umzugskostenvergütung) bekomme ich Trennungsgeld (Ersatz der Fahrtkosten) für die tägliche Heimkehr an den Wohnort (110km einfache Strecke). Da bei mir in der Familie ein Umzugshinderungsgrund vorliegt, bekomme ich das TG noch ein paar Monate - mein Dienstherr verlangt aber inzwischen schon wieder die intensive Wohnungssuche von mir. Aufgrund der täglichen Reisezeit kann ich unfreiwillig nur Teilzeit arbeiten.

Problem:
Grundsätzlich bin ich schon umzugswillig. Es zeichnet sich aber ab, dass ich nach Ende des Bewilligungszeitraum möglicherweise nicht umziehen kann. Grund dafür ist, dass der Vater erkrankt ist und auf Dauer Hilfe (keine Pflege!) benötigen wird - er wohnt im selben Ort wie ich momentan auch. Er wird uns vermutlich aufgrund seiner Einschränkung sein Haus überlassen. Dazu kommt, dass mein Ehepartner aktuell keine Arbeit an meinem neuen Dienstort findet und auch keine Teilzeit bei seiner jetzigen Stelle möglich ist - den gigantischen Arbeitsweg hätter er dann und finanziell wäre das eine deutliche Verschlechterung für meine Familie.

Fazit:
Ich beabsichtige also anstatt eines Umzugs wieder eine Versetzung zu beantragen, auch wenn das wieder dauern kann oder vielleicht nie wird :(. In unserer Situation können wir finanziell und familiensozial eigentlich überhaupt nicht anders handeln.

Ich habe nun die Befürchtung, dass das gewährte Trennungsgeld zurückgezahlt werden muss, da ich ja nach Wegfall des Umzugshinderungsgrund dann doch nicht umziehe(n kann). Liege ich damit richtig, bzw. kann ich das irgendwie verhindern? Genügt es wenn ich mir zur Wahrung der Ansprüche z.B. für eine kurze Zeit eine kleine Wohnung am Dienstort miete - das wäre immerhin für mich machbarer als die große Menge Trennungsgeld zurückzuzahlen :? . Ich bin momentan echt ein wenig ratlos.

Danke für Antworten!
Winni
Beiträge: 21
Registriert: 26. Mär 2012, 14:57
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Re: Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlun

Beitrag von Winni »

Da gibt es doch sicher eine Beratungsstelle/ Wohnungsfürsorgestelle/Sozialdienst oder vergleichbares auf deiner Dienststelle.
Ist ein sehr komplexes Thema und wahrscheinlich auch mit viel Ermessensspielraum ausgestattet.



Grundsätzlich wird der Wegfall des Umzugswillens zum Beispiel angenommen, wenn


- ein Eigenheims oder einer Eigentumswohnung außerhalb des Einzugsgebietes des neuen Dienstortes bezogen wird (Überlassung durch deinen Vater)..

In diesen Fällen muss der Wegfall der uneingeschränkten Umzugswilligkeit in aller Regel vermutet werden. Die Trennungsgeldzahlung ist mit Ablauf des Tages einzustellen, an dem die Erwerbsabsicht besteht (vergleiche § 8 Abs. 1 TGV).

Ein weiterer Wegfallgrund ist fehlender Umzugswille des Ehegatten/Lebenspartners.

Grundsätzlich wird der Trennungsgeldanspruch des Berechtigten durch fehlende Umzugsbereitschaft seines Ehegatten/ Lebenspartners zwar nicht berührt, in diesem Fall ist aber besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Bedienstete tatsächlich umzugswillig ist.


Ich weiß nicht so recht, welchen Rat man dir geben kann, ausser sich vertrauensvoll an die entsprechenden für deine Dienststelle zuständigen Stellen zu wenden.
Gruß
Winni
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Bundesfreiwild
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Re: Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlun

Beitrag von Bundesfreiwild »

Nach Beamtenrecht gibt es keine Umzugspflicht.
Der Beamte ist aber dazu verpflichtet, seinen Dienstort regelmäßig erreichen zu können.
Das ist natürlich mit einem Zweitwohnsitz machbar.
Wenn der Dienstherr für die Kosten nicht mehr aufkommt und einen Umzug fordert, kann er das machen, der Beamte muss aber nicht - siehe Zweitwohnsitz.
Die Kosten kann der Beamte dann aber halt nur noch über die Steuererklärung teilweise zurückbekommen.

Wenn ein Beamter und seine Familie über die Maßen belastet werden, widerspricht das der Fürsorgepflicht des Dienstherren. Der ist verpflichtet, erstmal zu ermitteln, ob es vielleicht einen Single gibt, der die Aufgabe auch übernehmen könnte, ohne das gleich eine ganze Familie dabei den Bach runter geht.

Das ist das sogenannte Ermessen des Dienstherrn. Und seine Entscheidung muss er untermauern können (vor Gericht evtl.) dadurch, dass er NACHWEISEN kann, inwieweit er sich eben nach anderen Beamten umgesehen hat, die durch eine Versetzung mit Umzug deutlich weniger betroffen wären. Kann er da nichts vorweisen, sind die Richter oft geneigt, dem Dienstherrn die rote Karte zu zeigen. Haben wir bei Telekoms schon paar mal durchspielen dürfen.
derbeamte
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Re: Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlun

Beitrag von derbeamte »

Liebe Kollegen, danke für die Antworten!

Grundlegend habe ich folgende Information für mich daraus entnehmen können - ich hoffe ich habe die Antworten richtig interpretiert.

--> Bei Wegfall meiner Umzugswilligkeit (aus welchem der genannten Gründe auch immer) kann/wird mir der Dienstherr Trennungsgeld ab dem Tag des Wegfalls der Umzugswilligkeit versagen. Insofern kann von mir bereits gezahltes Trennungsgeld vergangener Monate nicht zurückgefordert werden, sondern nur für die Zukunft versagt werden. So habe ich zwar die täglichen Reisekosten dann selbst zu stämmen, aber ein Rückzahlungsanspruch (wäre ein finanzielles Disaster für mich) besteht offensichtlich nicht.

@Bundesfreiwild
Der Dienstherr hat mich bzw. meine Familie meiner Meinung nach schon über die Maßen belastet - das ist aber wohl Auslegungssache :(. Wie dem auch sei, für diesen Gedankengang ist es ja erstmal zu spät bei mir - bin ja schon versetzt. Für die Zukunft und die angestrebte Versetzung zurück an meinen Wohnort ist mir die Information aber sicher sehr nützlich.

Thema "Wann ist ein Beamter denn über die Maßen belastet":
Wie ich das hier im Forum lese, muss man wohl den Kopf unterm Arm tragen oder Pflegefall etc. in der Familie haben. Eigenheim, Kinder in Schule, Arbeit des Ehegatten, Hilfebedürftige Angehörige (kein Pflegefall, so wie bei mir). Ich weiß nicht wie weit man das noch treiben will ... . Man scheint wohl auch mit Versetzung von Singles so seine Probleme zu haben, weshalb wahrscheinlich einfach alle Beamten bei der Versetzung gleich behandelt werden - der Betroffene muss sich ja erstmal erfolgreich wehren :(.

Hier heißt es wohl erstmal Kopf hoch - oder besser, Kopf über Wasser halten?

Gruß,
derbeamte
derbeamte
Beiträge: 8
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Re: Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlun

Beitrag von derbeamte »

Ich stehe ja nicht so auf einfach so hingeworfene Zeilen, aber trotzdem Danke dafür.

Hier gehe ich trotzdem davon aus, dass die Interessen des Dienstherren gegen die Interessen von Familie abgewogen werden sollen/müssen. Ansonsten wäre ich ja kein Bediensteter mehr, sondern Sklave ohne eigenes Leben. Damit kann ich mich nicht abfinden, auch wenn das hier im Forum schon so einige tun.

Es ist ja auch nicht so dass ich meine Arbeit nicht erbringen kann - ich tue es eben nur Teilzeit. Dagegen kann der Dienstherr kaum was machen (sonst hätte er es wohl schon getan), ich arbeite auch gern wieder voll für ihn, wenn er mich wieder zurück versetzt. Klar, für mich ist es auch schwer mit dem Geld auszukommen - aber dem Dienstherr fehlt auch meine volle Arbeitskraft. Die aktuelle Situation ist für beide kein gutes Geschäft.
egyptwoman
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Re: Trennungsgeld - verfällt mein Anspruch, droht Rückzahlun

Beitrag von egyptwoman »

Tja diese ganze Sache mit den Versetzungen liegt im Ermessen des Dienstherrn, wobei dieser trotz allem auch die familiären Umstände mit in Betracht zu ziehen hat und dann abzuwägen hat (Fürsorgepflicht).
Zum Thema mit Single da versetzen da er u.U. nicht so belastet ist: Da greift dann wieder der Gleichbehandlungsgrundsatz, also auch ein Single darf nicht so ohne weiteres versetzt werden um es einem verheirateten leichter zu machen.
Es sind viele Dinge zu berücksichtigen u.U. eben auch ob die Ehefrau einen Job in der Nähe des Wohnortes hat (bevor versetzt wurde), und die diesen u.U. wechseln könnte (in der jetzigen Zeit fast unmöglich, da ja jeder froh über Arbeit ist und selbst wenn sie nen Job in der Nähe des neuen Wohnortes bekommt ist auch noch zu berücksichtigen ob die evtl. Kinder dort untergebracht werden können (Kita etc).
Also ne ganze Menge zu berücksichtigen.
Klar wir wissen auch, das viele Entscheidungen unserer "Vorgesetzten" auch am sogenannten "nasenfaktor" liegen. Ihr wisst sicher was ich meine.

egyptwoman

PS als Beamter wirst du nicht zum Sklaven du bist "Staatssklave", sollte dir das bisher noch nicht aufgefallen sein, dann sicher jetzt :lol:
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