Wie wirkt sich eine Teildienstfähigkeit auf die spätere Pension aus?
Werden da später bei der Berechnung die Zeiten in denen man voll gearbeitet hat mit eingerechnet?
Oder wird die Pension dann nach dem Gehalt aus der Teildienstfähigkeit berechnet?
Teildienstfähigkeit und Pension
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Re: Teildienstfähigkeit und Pension
Im Zuge der Konsolidierungsbestrebungen hinsichtlich der Bundes- und Landeshaushalte haben die Innenminister beschlossen, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten aus Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen nicht mehr zu berücksichtigen und bei der Berechnung des zukünftigen Ruhegehaltsbezüge nur noch diejenigen Dienstzeiten zur Berechnung heranzuziehen, die aus Beschäftigungsverhältnissen resultieren, bei denen eine Teildienstfähigkeit vorlag.
Bei Beamten oder Beamtinnen, die aus dem Sabbat- oder Beurlaubungsjahr heraus in den vorzeitigen Ruhestand gleiten, greift diese Regelung nicht. Da kein bezügeabhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung bestand, sollen die diese Versorgungsempfänger - unter Weglassung voheriger Dienstzeiten, sei es aus Teilzeit- oder Vollzeitdienstverhältnissen heraus, nur und ausschließlich mit der Mindestpension versehen werden.
Beamte, die sich aufgrund dieser Regelung ungerecht behandelt fühlen, wird empfohlen, ihre Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Oder Nachzudenken.
Bei Beamten oder Beamtinnen, die aus dem Sabbat- oder Beurlaubungsjahr heraus in den vorzeitigen Ruhestand gleiten, greift diese Regelung nicht. Da kein bezügeabhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung bestand, sollen die diese Versorgungsempfänger - unter Weglassung voheriger Dienstzeiten, sei es aus Teilzeit- oder Vollzeitdienstverhältnissen heraus, nur und ausschließlich mit der Mindestpension versehen werden.
Beamte, die sich aufgrund dieser Regelung ungerecht behandelt fühlen, wird empfohlen, ihre Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Oder Nachzudenken.
- Bundesfreiwild
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Re: Teildienstfähigkeit und Pension
Kann mir mal jemand einen Link zeigen, wo das steht?
Re: Teildienstfähigkeit und Pension
Was soll denn dieser Quatsch..???kreisverkehr hat geschrieben:Im Zuge der Konsolidierungsbestrebungen hinsichtlich der Bundes- und Landeshaushalte haben die Innenminister beschlossen, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten aus Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen nicht mehr zu berücksichtigen und bei der Berechnung des zukünftigen Ruhegehaltsbezüge nur noch diejenigen Dienstzeiten zur Berechnung heranzuziehen, die aus Beschäftigungsverhältnissen resultieren, bei denen eine Teildienstfähigkeit vorlag.
Die Innenminister haben beschlossen.

Änderungen der Beamtenversorgungsgesetze werden nicht per Beschluss der Innenminister revolutioniert. Wenn etwas derart Ungeheuerliches passieren sollte, Vollzeitbeschäftigungen werden nicht mehr berücksichtigt, müssten das die Parlamente, die Legislative, beschließen.
Re: Teildienstfähigkeit und Pension
Ironie ohne Smileys - wie perfidekreisverkehr hat geschrieben:Oder Nachzudenken.

Re: Teildienstfähigkeit und Pension
Hallo, das würde mich auch interessieren. Gibt es hier teildienstfähige Beamte?arcobaleno hat geschrieben:Wie wirkt sich eine Teildienstfähigkeit auf die spätere Pension aus?
Werden da später bei der Berechnung die Zeiten in denen man voll gearbeitet hat mit eingerechnet?
Oder wird die Pension dann nach dem Gehalt aus der Teildienstfähigkeit berechnet?