Hallo Kollegen,
nach längerer Erkrankung, steht bei mir (42, Komunalbeamter A8, Bayern) auf Vorschlag des AA eine Teildienstfähigkeit im Raum. In meinem Fall 50 % mit Arbeitszeit.
Mir ist klar, dass ich dann auch 50 % meiner bisherigen Besoldung erhalten würde. Es existiert aber angeblich eine Verwaltungsvorschrift, wonach bei Teildienstfähigkeit eine Zulage zur Teilzeitbesoldung gezahlt wird, da es sich ja um keine freiwillige Teilzeitbeschäftigung handelt. Meine Besoldung liegt bei 50 % mit ca. 1290 € knapp unter dem Mindestruhegehalt bei vorzeitiger Pensionierung (ca. 1380 €). Wer weiss, ob diese Zulage mir zustehen würde und wie hoch sie ausfällt?
Grüße
Thomas
Teildienstfähigkeit Bayern - Zulage?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 3. Feb 2011, 13:33
- Behörde:
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 21. Mär 2012, 21:54
- Behörde:
Re: Teildienstfähigkeit Bayern - Zulage?
DIE ZULAGE SOLLTE CA 250 EURO BETRAGEN !