Stellenbewertung

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arti67
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Stellenbewertung

Beitrag von arti67 »

Hallo, bin neu hier und habe nach erfolgloser Nutzung der Suchfunktion mal ne Frage:

Ich bin Beamter, der vor ein paar Jahren den Aufstieg gemacht hat. Mittlerweile bin ich A10 und habe erfahren, dass meine Stelle nur mit A10 bewertet ist, also für mich keine Chancen mehr bestehen, befördert zu werden.

Meine sämtlichen Kollegen (ca. 8 an der Zahl) führen exakt die gleichen (oder dieselben) Tätigkeiten wie ich aus. deren Stellen sind aber durchweg mit A12 bewertet und sie werden alle auch so besoldet. Selbst diese Kollegen sagen, dass die niedrige Bewertung meiner Stelle ein himmelschreiendes Unrecht darstelle.

Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung (§18 BBesG) und der damit einhergehenden Bewertung: macht es Sinn einen Antrag auf Neubewertung meiner Stelle zu stellen? Hat jemand damit Erfahrung?

Vielen Dank fürs Lesen und noch mehr für weiterführende Hinweise und Antworten.
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Bundesfreiwild
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Re: Stellenbewertung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hmmm. Ich kenne mich jetzt mit der Möglichkeit einer Neubewertung nicht so aus.

WENN man aber einen solchen Antrag stellen möchte, braucht man fundamentale und sachliche Gründe in der Antragsstellung. Ich würde -evtl. zusammen mit Hife der nach A12 bewerteten Kollegen, ein Tätigkeitstagebuch führen.

Also im Bewertungskatalog (oder neuerdings auch ähnliche Werke anderen Namens) müssten die Tätigkeiten nach A12 irgendwo beschrieben sein. Wenn nicht - manchmal wurden die Tätigkeitsbeschreibungen nicht an die digitale Neuzeit angepasst - mit den A12-er-Kollegen einen Tätigkeitskatalog zusammenstellen, der nicht nur die schnöden Tätigkeiten listet, sondern auch einen Fokus auf die Stufe der Verantwortlichkeit legt. A10 nimmt normalerweise keine Entscheidungs- oder Führungsaufgaben wahr, A12 in der Regel schon.
Es gibt Unterschiede hinsichtlich der selbstständigen und eigenverantwortlich auszuführenden Tätigkeiten. Insbesondere darauf achten, ob die eigenen Aufgaben wenig, mittlere oder massive Auswirkungen auch auf andere Ressorts, Abteilungen, Behörde oder gar im Zusammenhang mit externen Behörden/Kunden haben.
Bei einem A12-er, vielleicht bei einem Controller, hat seine Arbeit in der Regel hohe Auswirkungen auf das Budget der gesamten Niederlassung. Bearbeitet ein Controller nur einen Ressortbereich, ist die Verantwortungsstufe eher mittel.
Beim Personaler kann der A10er vielleicht reine P-Verwaltungsaufgaben erfüllen, der A12 ist vielleicht schon in einer Tätigkeitsstufe, die auch Personaleinstellungsverantwortung umfasst.
Diese Qualitätseinstufung ist bei der Bewertung sehr wichtig.

In der Regel sollen gleiche Aufgaben auch die gleiche Bewertung/Bezahlung bekommen. Normalerweise muss es in der Personalabteilung eine Bewertungsmatrix geben, die die Art und Anspruch von Tätigkeiten den Bewertungen zuordnet. Vorher vielleicht mal fragen, evtl. beim Personalrat.

Erst einen wie auch immer möglichen Antrag stellen, wenn man eine sachlich relativ unangreifbare "Beweislage" geschaffen hat.

Allerdings - in Zeiten der Personalkosteneinsparungen - wird der Dienstherr nicht gerade vor Freude im Dreieck springen. Aber, das muss er auch nicht - denn jeder muss auch sehen, wo er bleibt.
Wenn - wird der Dienstherr, sofern er das nach Recht und Ordnung richtig macht, dann aber den höherwertigen Posten ausschreiben und man sich in Konkurrenz darauf bewerben müssen. Das kann umgangen werden, wenn der Personalrat einer Nichtausschreibung zustimmt, wenn bereits ein Kollege die Tätigkeit seit langem macht und eigentlich niemand bessere Qualifikationen für den Job haben kann. Aber ... einen Sprung von A10 nach A12 gibts laut Beamtenrecht eh nicht, weil keine Beförderungsstufe übersprungen werden kann. Also Vabanquespiel, wenn der Posten dann gleich nach A12 ausgeschrieben wird und nicht nach A11.

Alles gut überlegen.
arti67
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Re: Stellenbewertung

Beitrag von arti67 »

Danke für den Hinweis. Bin in einem Ministerium tätig und hier sind die Stellen alle sehr hoch. Deine sehr gutenAusführungen treffen hier in dem Umfang nicht zu, da wir wirklich alle das Gleiche machen. Der Witz ist, dass ich als einziger ne Ausbildung habe. Die anderen Kollegen wurden nach der Wende quasi "von der Strasse geholt", wegen ihres Alters gleich nach A11 verbeamtet und dann recht bald A12. Es sei ihnen gegönnt, aber es kann nicht sein, dass ich jetzt Nachteile habe.
Das mit der zu befürchtenden Ausschreibung nach A12 ist völlig richtig. Andererseits habe ich momentan keine Möglichkeit mehr befördert zu werden. Mit meinem Antrag werde ich mir in der Tat keine Freunde machen, aber was soll´s. Vermutlich wird das ausgesessen so wie immer, oder ich werde umgesetzt. Mal sehen, ich halte Euch auf dem Laufenden. Danke noch mal Bundesfreiwild!
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Bundesfreiwild
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Re: Stellenbewertung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine Lösung wäre, den Posten mit einer Bandbreitenbewertung auszuschreiben also A11/A12. Wenn man den bekommt, kann man auf dem Posten später nach der Beförderung auf A11 dann auch auf dem gleichen Posten nach A12 befördert werden - sofern die Planstellen für die Beförderungen dann mal einschlagen.

Das sind aber Spielchen, in die man vorher den Personalrat UNBEDINGT mit einbeziehen soll. Aus Erfahrung weiss man, dass da auch immer mal "eine Hand wäscht die andere"-Dinge laufen. Und die Ausschreibungs- und Besetzungsspielchen laufen IMMER mit der Personalvertretung. DORT sollte man sich bei einem solchen Ansinnen "beliebt" machen.
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