Hallo alle zusammen,
ich bin vor zwei Jahren in die Dienstunfähigkeit geschickt worden. Jetzt nach zwei Jahren schreibt mir mein Arbeitgebeber, dass er mich zum PÄD angemeldet hat zwecks Reaktivierung. Nun wird sich an meiner chronischen Erkrankung nichts ändern. Wie warscheinlich ist es, dass ich wieder in den aktiven Dienst geschickt werde?
Liebe Grüße
Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
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Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Denke das kann keiner genau sagen, denn es kommt auf die Art der chronischen Erkrankung an und ob dieses sich evtl. etwas gebessert hat auch wenn sie nicht ganz verschwindet und ob du mit deiner chronischen Erkrankung in einem anderen Bereich eingesetzt werden kannst.
egyptwoman
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Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Nein, so ohne weiteres geht das nicht, jeder Amtsarzt muß das erkennen und entsprechende Schlüsse ziehen... es handelt sich um eine Routineüberprüfung, sonst nichts.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
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Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Auch das Lebensalter spielt da eine wichtige Rolle. Je älter der Beamte(in) ist, desto geringer sind die Reaktivieriungschancen, was ja auch irgendwie verständlich ist.
Gruß
Schäferhund
Gruß
Schäferhund
Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Hallo Schäferhund,
ich werd erst 32, aber ich hab mal gelesen, dass man wenigstens 3 Jahre dienstfähig bleiben muss um reaktiviert werden zu können. Stimmt das? Hatte aber auch nen Schub in der DU und die Schübe kommen leider auch regelmäßig wieder. Denke, ich bin eher ne Last als von Nutzen für den Dienstherrn.
ich werd erst 32, aber ich hab mal gelesen, dass man wenigstens 3 Jahre dienstfähig bleiben muss um reaktiviert werden zu können. Stimmt das? Hatte aber auch nen Schub in der DU und die Schübe kommen leider auch regelmäßig wieder. Denke, ich bin eher ne Last als von Nutzen für den Dienstherrn.
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Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Also das mit den 3 Jahren dienstfähig und dann reaktiviert stimmt so nicht, es wird halt nach 2 oder 3 Jahren eine erneute Überprüfung deiner Dienstfähigkeit oder -unfähigkeit gemacht und wenn du so eine chronische Krankheit hast, wo halt immer wieder Rückschläge mit evtl. einhergehenden längeren Ausfallzeiten kommen, würde ich mir keine Sorgen machen das man dich wieder reaktiviert. Du hast ja sicher auch Gutachten von Fachärzten die dem Amtsarzt vorliegen. Es geht bei dir halt nur um die Routinemäßigen Nachuntersuchungen. Keinem ist daran gelegen jemanden zwangsweise zu reaktivieren wenn nachgewiesen ist, wie in deinem Fall, das sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich bessert.
egyptwoman
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Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Hallo Pliki80,
also das mit den drei Jahren ist mir auch nicht bekannt. Es ist völlig normal, dass nach zwei oder drei Jahren eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit vorgenommen wird, jedoch wird in den seltensten Fällen reaktiviert. In fast 40 Dienstjahren habe ich bislang noch keinen solchen Fall in meinem Umfeld erlebt. Zugegeben, 32 Jahre ist natürlich schon sehr jung für eine Frühpensionierung. Die Entscheidung über eine Reaktivierung trifft Deine Dienststelle und nicht der Amtsarzt. Berichtet der AA, dass Du dienstunfähig bist, wird man dich mit mit Sicherheit nicht in den Dienst holen, könnte es doch leicht als eine Verletzung der Fürsorgepflicht gewertet werden. Meint der Amtsarzt, Du wärst dienstfähig, kann Dich der Dienstherr reaktivieren - er muss es aber nicht. Der Dienstherr ist nämlich nicht an das Gutachten des Amtsarztes gebunden (Beschluss des OVG Bremen vom 07.03.2005)
Alles Gute
Gruß vom Schäferhund
also das mit den drei Jahren ist mir auch nicht bekannt. Es ist völlig normal, dass nach zwei oder drei Jahren eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit vorgenommen wird, jedoch wird in den seltensten Fällen reaktiviert. In fast 40 Dienstjahren habe ich bislang noch keinen solchen Fall in meinem Umfeld erlebt. Zugegeben, 32 Jahre ist natürlich schon sehr jung für eine Frühpensionierung. Die Entscheidung über eine Reaktivierung trifft Deine Dienststelle und nicht der Amtsarzt. Berichtet der AA, dass Du dienstunfähig bist, wird man dich mit mit Sicherheit nicht in den Dienst holen, könnte es doch leicht als eine Verletzung der Fürsorgepflicht gewertet werden. Meint der Amtsarzt, Du wärst dienstfähig, kann Dich der Dienstherr reaktivieren - er muss es aber nicht. Der Dienstherr ist nämlich nicht an das Gutachten des Amtsarztes gebunden (Beschluss des OVG Bremen vom 07.03.2005)
Alles Gute
Gruß vom Schäferhund

Re: Reaktivierung bei chronischer Krankheit?
Vielen Dank für Eure Antworten, gehe nun mit relativ ruhigem Gefühl zum AA.
Viele liebe Grüße
Pliki80
Viele liebe Grüße
Pliki80
