Mindestbezüge steuerfrei?

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Flagary
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Mindestbezüge steuerfrei?

Beitrag von Flagary »

Ich bin nun seit 1.10. im vorzeitigen Ruhestand und erhalte die Mindestbezüge. Da ich im Oktober und November noch mein volles Gehal erhielt, wird der zuviel gezahlte Betrag nun in Häppchen einbehalten. Von daher weiß ich noch immer nicht, was von den 1388,- übrig bleibt. Im Dezember ging davon Steuer ab, da floss allerdings auch das Weihnachtsgeld. Im Februar, wo 300,- als Rate einbehalten wurden, gingen 3,- als Steuer ab.
Weiß jemand, ob die Mindestbezüge nicht der Steuer unterliegen?

Grüße
Flagary
landesjoch
Beiträge: 9
Registriert: 8. Dez 2011, 13:25
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Re: Mindestbezüge steuerfrei?

Beitrag von landesjoch »

Hallo! Da es sich um Versorgungsbezüge halten, werden diese wie folgt besteuert:

Monatlicher Versorgungsbezug 1388

Jahr des Versorgungsbeginns war 2011, demnach ein Versorgungsfreibetrag von 30,4% Deiner Jahresersorgungsbezüge (5063€), aber maximal 2280€ zuzüglich einem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 684€. Demnach hast DU einen Freibetrag von 2964€. Somit unterliegen bei Dir (Jahresversorgungsbezüge 16656€ - Freibetrag und Zuschlag zum Freibetrag 2964€ - Werbungskostenpauschbetrag 102€) 13590€ der Besteuerung. Dein Versorgungsfreibetrag bleibt aber für den Rest Deines Lebens gleich, so wird jede Pensonserhöhung "voll" versteuert. Da Du sicherlich noch Krankenkassenbeiträge bzw andere Sonderausgaben hast, wirst Du, wenn überhaupt, nur sehr minimal besteuert. Solltest Du Steuerklasse 3 haben, dann fallen def. keine Steuern an.

Hoffe Dir geholfen zu haben.
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