Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!!!
Ich bin seit meiner Ausbildung 1994 bei der Deutschen Post beschäftigt, aber kein Beamter.
Ich bin dezeit in München beschäftigt, habe vor einigen Wochen meine Versetzung beantragt.
Grund:
Da mein Schwiegervater an Krebs erkrankt ist und es meine Schwiegermutter dem entsprechend schlecht geht, möchte meine Frau näher bei ihren Eltern sein.
Sie wohnen in Eisenhüttenstadt, die zuständige Niederlassung wäre Berlin Süd/Ost!!
Hinzu kommt das wir einen 5 monate alten Sohn haben.
Wir haben bereits ein schönes Zuhause in Eisenhüttenstadt gefunden.
Die Wohnung in München ist bereits gekündigt zum 01.03.2012.
Ich war mich bereits in Fürstenwalde vorstellen, der ZSPL Leiter und die NL Berlin Süd/Ost würde den ganzen zustimmen.
ABER:
München will mich nur gehen lassen wenn ich einen Tauschpartner habe.
Ist dies rechtens???
Darf man mich von meiner Familie fernhalten??
Der Betriebsrat ist schon involviert, der kann aber nicht viel tun...
Habt ihr Ideen???? Vielleicht das Arbeitsgericht???
Lg
HILFE!!!!Deutsche Post VERSETZUNG??????!!!!!!
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 31.01.2012 14:49
- Behörde:
-
- Beiträge: 99
- Registriert: 23.02.2011 14:12
- Behörde:
Re: HILFE!!!!Deutsche Post VERSETZUNG??????!!!!!!
Wenn du in keinem Beamtenverhältnis stehst, ist die Sache m.E. relativ einfach.
Kündige deinen bestehenden Arbeitsvertrag bei der NL Brief München und lässt dich von der NL Brief Berlin Süd/Südost wieder einstellen.
Wichtig ist allerdings eine schriftliche Einstellungszusage von Berlin!!!
Über evtl. Nachteile, z.B. Eingruppierung, würde ich mich vor der Kündigung bei deinem jetzigen Betriebsrat in München informieren.
Ein Herrn Martin Meier kann ich dir empfehlen, war zumindest früher ein kompetenter BR. Bei der Betriebsrente Post sehe ich keine Nachteile für dich.
Gruß
Leasingbeamter
Kündige deinen bestehenden Arbeitsvertrag bei der NL Brief München und lässt dich von der NL Brief Berlin Süd/Südost wieder einstellen.
Wichtig ist allerdings eine schriftliche Einstellungszusage von Berlin!!!
Über evtl. Nachteile, z.B. Eingruppierung, würde ich mich vor der Kündigung bei deinem jetzigen Betriebsrat in München informieren.
Ein Herrn Martin Meier kann ich dir empfehlen, war zumindest früher ein kompetenter BR. Bei der Betriebsrente Post sehe ich keine Nachteile für dich.
Gruß
Leasingbeamter
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 31.01.2012 14:49
- Behörde:
Re: HILFE!!!!Deutsche Post VERSETZUNG??????!!!!!!
wenn ich kündige verliere ich meinen Besitzstandlohn, dann ist das so ich verdiene jetzt 2000€ Netto, dann nur noch ca. 1500€ Netto. Hinzu kommt das ich dann einen befristeten Arbeitsvertrag bekomme.
Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt für Arbeitsrecht, glaubst Du das bringt mich weiter????
Was ist eigentlich mit der doppelten Haushaltsführung????Muss das der AG zahlen???
Danke schon mal.
Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt für Arbeitsrecht, glaubst Du das bringt mich weiter????
Was ist eigentlich mit der doppelten Haushaltsführung????Muss das der AG zahlen???
Danke schon mal.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 31.01.2012 14:49
- Behörde:
Re: HILFE!!!!Deutsche Post VERSETZUNG??????!!!!!!
wenn ich kündige verliere ich meinen Besitzstandlohn, dann ist das so ich verdiene jetzt 2000€ Netto, dann nur noch ca. 1500€ Netto. Hinzu kommt das ich dann einen befristeten Arbeitsvertrag bekomme.
Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt für Arbeitsrecht, glaubst Du das bringt mich weiter????
Was ist eigentlich mit der doppelten Haushaltsführung????Muss das der AG zahlen???
Danke schon mal
Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt für Arbeitsrecht, glaubst Du das bringt mich weiter????
Was ist eigentlich mit der doppelten Haushaltsführung????Muss das der AG zahlen???
Danke schon mal
-
- Beiträge: 99
- Registriert: 23.02.2011 14:12
- Behörde:
Re: HILFE!!!!Deutsche Post VERSETZUNG??????!!!!!!
Versuchen kannst du das mit dem Anwalt!
Die Problematik ist nur, dass du einen bestehenden Arbeitsvertrag mit der NL Brief München hast und nicht mit der Deutschen Post AG. Eine Versetztung in deinem Sinne, kann m.E. nur eine Gut-will-Akton von beiden Niederlassungen sein.
Leasingbeamter
Die Problematik ist nur, dass du einen bestehenden Arbeitsvertrag mit der NL Brief München hast und nicht mit der Deutschen Post AG. Eine Versetztung in deinem Sinne, kann m.E. nur eine Gut-will-Akton von beiden Niederlassungen sein.
Leasingbeamter
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Re: HILFE!!!!Deutsche Post VERSETZUNG??????!!!!!!
Sehe ich leider auch so.
Wenn man einen Arbeitsvertrag hat für den Standort München, kann man seinen Wohnort nicht einfach verlegen und damit rechnen, dass man auch problemfrei dorthin "gleiten" kann, selbst wenn das organisatorisch möglich wäre.
Eine Änderung des Wohnortes ist dein persönlicher Willensakt und hat mit der Arbeit eigentlich nichts zu tun - solange du dort aufläufst.
Eine Änderung der Bedingungen deines Arbeitsvertrages kann in der Regel nur durch eine Änderungskündigung (zum Beispiel eine Änderung des Arbeitsortes) oder eine Kündigung herbei geführt werden. Eine Änderungskündigung ist aber auch ein zweiseitiges Ding, bei dem beide Seiten dann mitspielen müssten. Und ein anderer Arbeitgeber oder ein "Neu"anfang bedeuten in der Regel leider auch Einbußen beim Einkommen.
Natürlich kannst du bei gravierenden persönlichen Änderungen deines familiären Hintergrundes umziehen, aber du musst nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber dir dabei die Steigbügel hält, dass du ohne Verluste in ein neues Arbeitsverhältnis wechselt.
Vertrag ist Vertrag. Wenn du die Bedingungen einseitig änderst und dann argumentierst, dass du nach dem Umzug leiiiiider nicht mehr jeden Tag zur Arbeit erscheinen kannst - hast DU auch - leider - das Problem "an der Backe" und nicht der Arbeitgeber.
Der kann einfach auf Erfüllung des Arbeitsvertrages pochen. Und wenn du ihn nicht mehr erfüllen kannst - hast du das Problem.
Ich glaube kaum, dass ein Arbeitsrichter die Lage anders sehen wird.
Wenn man einen Arbeitsvertrag hat für den Standort München, kann man seinen Wohnort nicht einfach verlegen und damit rechnen, dass man auch problemfrei dorthin "gleiten" kann, selbst wenn das organisatorisch möglich wäre.
Eine Änderung des Wohnortes ist dein persönlicher Willensakt und hat mit der Arbeit eigentlich nichts zu tun - solange du dort aufläufst.
Eine Änderung der Bedingungen deines Arbeitsvertrages kann in der Regel nur durch eine Änderungskündigung (zum Beispiel eine Änderung des Arbeitsortes) oder eine Kündigung herbei geführt werden. Eine Änderungskündigung ist aber auch ein zweiseitiges Ding, bei dem beide Seiten dann mitspielen müssten. Und ein anderer Arbeitgeber oder ein "Neu"anfang bedeuten in der Regel leider auch Einbußen beim Einkommen.
Natürlich kannst du bei gravierenden persönlichen Änderungen deines familiären Hintergrundes umziehen, aber du musst nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber dir dabei die Steigbügel hält, dass du ohne Verluste in ein neues Arbeitsverhältnis wechselt.
Vertrag ist Vertrag. Wenn du die Bedingungen einseitig änderst und dann argumentierst, dass du nach dem Umzug leiiiiider nicht mehr jeden Tag zur Arbeit erscheinen kannst - hast DU auch - leider - das Problem "an der Backe" und nicht der Arbeitgeber.
Der kann einfach auf Erfüllung des Arbeitsvertrages pochen. Und wenn du ihn nicht mehr erfüllen kannst - hast du das Problem.
Ich glaube kaum, dass ein Arbeitsrichter die Lage anders sehen wird.