Was darf ein Beamter in der DDU?

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Tesla
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Was darf ein Beamter in der DDU?

Beitrag von Tesla »

Liebe Kollegen,

ist es einem dauerhaft dienstunfähigen Beamten erlaubt ein Zweitstudium zu beginnen? Der Arzt des Beamten empfiehlt dies ausdrücklich!
Wenn ja, ist es in NRW eine zu genehmigende Nebentätigkeit oder nur eine mit Mitteilungspflicht?

Vielen Dank im voraus.

Tesla
Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ja, er darf soviel studieren wie er möchte und "nein" in NRW ist und war das nie überhaupt eine Nebentätigkeit.
Tesla
Beiträge: 51
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Beitrag von Tesla »

Das sind ja gute Nachrichten! Vielen Dank Blue Ice Ultra!

Tesla
sumsum
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Re: Was darf ein Beamter in der DDU?

Beitrag von sumsum »

Ich war mal beim einem Land als Angestellte beschäftigt und wollte nebenbei studieren. Damals war die Regelung so, an einer Hochschule mit Präsenz musste ich mir das genehmigen lassen an einer Fernuni nicht.

Der Hintergrund war, dass ich ein Aufbaustudium machen wollte, auf einem höherwertigen Posten sass und mit dem Abschluß wohl Ansprüche auf eine bessere Bezahlung hätte stellen können.

Ich denke heute sieht das alles anders aus, und bei DDU kann ich nicht mehr vorstellen, dass man da was genehmigen lassen muss.
Tesla
Beiträge: 51
Registriert: 10. Nov 2011, 15:08
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Danke!

Beitrag von Tesla »

Danke sumsum!

Tesla
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