beihilfe, Frage zum Beibaltt des Antrags

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
canettini
Beiträge: 15
Registriert: 29. Okt 2011, 13:38
Behörde:

beihilfe, Frage zum Beibaltt des Antrags

Beitrag von canettini »

Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe eine Frage zum Beihilfeantrag (Bayern)
(es ist mein erster Beihilfeantrag überhaupt)

Als letzte Seite des Antrags habe ich hier folgendes Beiblatt
vorliegen:
"Zusammenstellung der Aufwendungen zum Beihilfeantrag"

meine Frage:
Muss ich hier wirklich die einzelnen Rechnunge, die ich beifüge
noch einmal aufschlüsseln?
Ich hake deswegen ein bisschen, weil in der größten Spalte "Vorname des Kindes"
steht. Die Dame (meine Betreute) für die ich das ausfülle ist aber 85 Jahr alt.''

Ist das Beiblatt für mich relevant?

bin um jede Hilfe / jeden Tipp sehr dankbar.


Letzte Frage:
Muss ich bei jeder Apothekenrechnung auch ein entsprechendes
Privatrezept beilegen oder ist das egal?


Bsten Dank!
Viele Grüße aus Bayern!
c.
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Re: beihilfe, Frage zum Beibaltt des Antrags

Beitrag von schäferhund »

Hallo canettini,

dieses Beiblatt ist etwas verwirrend konstruiert, ist aber wichtiger Bestandteil des Antrags.
So wie ich es herauslese, betreust Du eine ältere Behilfeberechtigte. In der zweiten Spalte trägst Du daher einfach ein großes "A" für Antragstellerin ein. In der dritten, etwas größeren Spalte ("Name des Kindes") nichts eintragen, der Beihilfeantrag wird ja nicht für das Kind der Beihilfeberechtigten gestellt. Deine Arztrechnungen bitte chronologisch ordnen und mit der ältesten Rechnung in der ersten Zeile (Rechnungsdatum) anfangen. Einfach nur das Datum der Rechnung eintragen, kein Text notwendig. In der letzten Spalte den Eurobetrag eintragen.
So gehst Du dann Rechnung für Rechnung durch. Unten den Gesamtbetrag nicht vergessen.

Um Nachfragen der Beihilfestelle aus dem Weg zu gehen ist es ratsam, auch das Rezept beizufügen.

Viel Erfolg

Gruß
Schäferhund
canettini
Beiträge: 15
Registriert: 29. Okt 2011, 13:38
Behörde:

Re: beihilfe, Frage zum Beibaltt des Antrags

Beitrag von canettini »

Hallo Schäferhund,

besten Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort.

Ich werde das ab sofort so machen. - will ja schließlich keinen Ärger mit der Bezügestelle.
Allerdings muss ich zugeben, bei meinem letzten Antrag habe ich die Liste nicht ausgefüllt,
sondern einfach die Rechungen beigefügt.
Ist damit mein Antrag schon "ungültig", oder hämgt das einfach von der Nettigkeit des
Sachbearbeiters ab?
(es gab noch einen trifftigen Grund, es waren Heimrechungen, die fälschlicherweise
noch Pflegestufe 0 auswiesen und dann eine Höherstufungsrechnung, die den DIfferenzbetrag zwischen
Pflegestufe 0 und 1 auswies. alles ziemlich kompliziert, aber bei Heimen wohl so üblich.
Ich denken nicht, dass dem Sachbearbeiter hier meine Ausfüllerei per Hand was geholfen hätte :-))

Beste Grüße und nochmal danke fürs Mitdenken,
c.
sean1901
Beiträge: 14
Registriert: 21. Dez 2009, 08:36
Behörde:

Re: beihilfe, Frage zum Beibaltt des Antrags

Beitrag von sean1901 »

Steht doch auf dem Blatt drauf: "Die Vorlage der Zusammenstellung bei der Beihilfestelle bleibt Ihnen freigestellt."
Rechnung - in Kopie - sind natürlich immer beizulegen.
canettini
Beiträge: 15
Registriert: 29. Okt 2011, 13:38
Behörde:

Re: beihilfe, Frage zum Beibaltt des Antrags

Beitrag von canettini »

Hallo Sean,
danke, da hast du absolut recht!
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. :-))

Grüße,
c.
Antworten