Hallo zusammen,
ich schreibe hier für eine Freundin und Kollegin, auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, ob man einen Teilzeitantrag aufgrund langfristiger Erkrankung rückwirkend widerrufen kann.
Der Sachverhalt:
Meine Freundin leidet schon seit längerem unter Depressionen. Wie das meistens so ist, ging Sie mit Ihren Problemen nicht gleich zum Psychologen, sondern versuchte erst einmal selbst klar zu kommen. Anfang März 2011 entschied sie sich, Ihre Arbeitszeit auf 80% reduzieren zu lassen, weil sie darin einen Ausweg sah, ein freier Tag in der Woche sollte ihr gut tun.
Ihrem Antrag wurde zum 01.04.2011 stattgegeben, allerdings spitzte sich ihre gesundheitliche Situation noch vor diesem Datum so zu, dass Sie doch den Neurologen und Psychologen zu Rate gezogen hat. Seit Ende März ist sie arbeitsunfähig geschrieben, also noch vor Beginn der Teilzeitregelung.
Nun steht der Gedanke im Raum, ob Sie das Recht hat, die Teilzeit rückwirkend aufheben zu lassen. Zum einen weil die Teilzeitregelung im Zeitraum ihrer Erkrankung begonnen hat, sie also nicht einmal in den Genuss gekommen ist, die Teilzeit in Anspruch zu nehmen, zum anderen aber - und das finde ich viel gravierender - weil die Teilzeit aufgrund der Erkrankung beantragt wurde. Eigentlich hätte sie schon drei Wochen früher zum Arzt gehen sollen, dann wäre es nie zu diesem Antrag gekommen. Dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Antrag besteht ist ja alleine durch die zeitliche Nähe mehr als offensichtlich.
Man könnte jetzt natürlich sagen "Dumm gelaufen", aber falls es eine Möglichkeit gibt, die Besoldung für die neun Monate nachholen zu lassen, dann sollte sie diese ja auch wahrnehmen.
Jemand eine Idee, wie das rechtlich aussieht?
Dank vorab
Markus
Teilzeit und langfristige Erkrankung
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Re: Teilzeit und langfristige Erkrankung
Die einzige Möglichkeit ist ein Gespräch mit dem Personaler Deiner Freundin. Rechtlich gesehen ist es, zumindest in NRW, so das Deine Fallkonstellation nicht abgebildet ist. Der Dienstherr muss, wenn er keine dringenden Gründe vorbringen kann, eine Teilzeitbeschäftigung genehmigen. Dienstherr und Beamter sind an diese Genehmigung gebunden, es sei denn das es dienstliche Belange gibt die die Weiterführung der Teilzeitbeschäftigung für den Dienstherrn unzumutbar machen. Dann kann die Genehmigung widerrufen werden (kommt aber in der Praxis nicht vor). -
Ganz ehrlich glaube ich auch nicht, das bei der von Dir genannten "Begründung", sich ein Personaler erweichen lässt, die Teilzeitbeschäftigung wieder aufzuheben. Zumal dies von der Zustimmung Deiner Freundin abhängig wäre.
Ganz ehrlich glaube ich auch nicht, das bei der von Dir genannten "Begründung", sich ein Personaler erweichen lässt, die Teilzeitbeschäftigung wieder aufzuheben. Zumal dies von der Zustimmung Deiner Freundin abhängig wäre.
Re: Teilzeit und langfristige Erkrankung
Danke erstmal für Deine Antwort.
Dass sich ein Personaler zu irgendwas erweichen lässt halte ich persönlich für äußerst unwahrscheinlich.
Hat man nicht irgendeinen Anspruch bei Krankheit seinen Sold unverändert weiter zu bekommen?

Hat man nicht irgendeinen Anspruch bei Krankheit seinen Sold unverändert weiter zu bekommen?
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Re: Teilzeit und langfristige Erkrankung
DIe Besoldung wird ja unverändert weitergezahlt, ausgehend von der Sollarbeitszeit die man in der Krankheitszeit zu arbeiten hätte. Hier also auf Basis der Teilzeitbeschäftigung.
Re: Teilzeit und langfristige Erkrankung
Ne, eben nicht, weil die Teilzeit erst während der Krankheit beginnt. Natürlich hat sie das selbst beantragt, aber im Grunde wird während der Krankheit die Teilzeit begonnen, und der einzige der daraus einen Vorteil hat ist der Dienstherr.
Soll jetzt nicht heissen dass das unbedingt so sein muss, dass sie die 100% weiter bekommt, aber ich suche halt nach Argumenten dafür, und nicht dagegen. Beantragen, die Teilzeit rückwirkend aufzuheben kann sie ja, man kann ja schliesslich alles beantragen, man ist halt nur noch auf der Suche nach einer guten Begründung.
Soll jetzt nicht heissen dass das unbedingt so sein muss, dass sie die 100% weiter bekommt, aber ich suche halt nach Argumenten dafür, und nicht dagegen. Beantragen, die Teilzeit rückwirkend aufzuheben kann sie ja, man kann ja schliesslich alles beantragen, man ist halt nur noch auf der Suche nach einer guten Begründung.

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Re: Teilzeit und langfristige Erkrankung
Richtig, nichts anderes habe ich geschrieben. Es wird die Besoldung anteilig der Teilzeitbeschäftigung gezahlt. Da gibt es kein Argument, das bei bestehender Teilzeitbeschäftigung, dennoch die Besoldung (ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung) weitergezahlt werden kann.
Meiner Ansicht gibt es hier keine Begründung die es für den Dienstherrn rechtfertigen würde, die Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung vorzeitig aufzuheben. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund.
Das ist halt allgemeines Lebensrisiko, das solche Situationen eintreten können und man dann die A...karte hat.
Meiner Ansicht gibt es hier keine Begründung die es für den Dienstherrn rechtfertigen würde, die Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung vorzeitig aufzuheben. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund.
Das ist halt allgemeines Lebensrisiko, das solche Situationen eintreten können und man dann die A...karte hat.