Frage zum Thema Erbe

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Silesia
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Frage zum Thema Erbe

Beitrag von Silesia »

Guten Abend!

Es tut mir leid, falls ich hier in der falschen Kategorie bin. Da es sich bei meiner Frage jedoch nicht um ErbschaftSTEUER handelt, hielt ich die Kategorie Landesbeamte auch nicht für angemessen.

Ich bin momentan Steueranwärter, hatten das Thema Erbrecht allerdings noch nicht. Deswegen habe ich eine Frage, zu der ich glaube, die Antwort schon zu kennen, ich möchte jedoch wirklich sicher gehen.

Der Vater eines Freundes starb im September (Hinterbliebene die Ehefrau und 2 Kinder). Das Auto, welches er letztendlich nur gelegentlich oder gar überhaupt nicht mehr genutzt hat, wurde aufgrund dessen verkauft. Nun meint seine Schwester plötzlich dass Sie Anspruch auf 25 % des Verkauferlöses habe.

Worüber ich gerade jedoch nachdenke, ist etwas anderes:

Der Vater hatte das Auto noch zu Lebzeiten (müsste sogar schon einige Jahre her sein) auf seine Ehefrau umschreiben lassen, also auch im Fahrzeugbrief und Schein. Somit gehe ich davon aus, dass die Verfügungsmacht des Fahrzeugs somit vollständig auf die Frau überging, oder etwa nicht? Kurz gesagt: Sie wurde die Eigentümerin. Meine Frage dabei wäre letztendlich, ob das Auto nun ein Erbgegenstand ist, oder ob es sich (wie vermutet) um das Eigentum der Frau handelt und es somit kein Erbgegenstand ist?

EDIT: Ich frage deswegen so dumm, weil der Anwalt anscheinend gemeint habe, die Schwester sei im Recht.

Freundliche Grüße

Rudik
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Worüber sich Leuts streiten können, wenns nicht gerade ein Maserati ist...
Junge, Junge, kopfschüttel...

Hier mal meine Meinung, Rechtsberatungen dürfen es hier nicht geben...
Wenn kein (beweisbarer) Kaufvertrag vorliegt, ist von einer Schenkung an die Ehefrau auszugehen.
Schenkungen werden aber erst nach 10 Jahren dauerhaft rechtswirksam.
Bei z.B. Tot des Schenkenden wird die Schenkung - hier Auto - vor Ablauf der 10 Jahresfrist dem Vermögen des Erblassers zugerechnet.

Hier kann man dem Anwalt durchaus vertrauen ;-)
Ja, der Schwester steht, vorausgestzt der Beachtung der 10 Jahresfrist, ihr Erbanteil zu...

Kann man auch ganz leicht ergoogeln... :-)

LG Mikesch
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Geh mal auf jurathek.de und dann Kategorie Erbrecht.
Sehr kompetente Ansprechpartner .
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Silesia
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Beitrag von Silesia »

Naja wie soll ich ohne jeglichen Anhaltspunkt danach googeln? Von einer 10 Jahresfrist wusste ich nichts. Aber jetzt bin ich doch etwas schlauer, danke :D im BGB hab ich es nicht auf Anhieb gefunden.

Aber ja, es ist zum Kopfschütteln, worüber sich Leute streiten. Sie hat zwar rechtlich wirklich Anspruch, aber sie ist schon länger Beamtin und ihr Mann verdient recht gut. Die Mutter dagegen ist nicht wirklich gut dran. Sie war halt bisher Hausfrau und war nur nebenbei putzen. Vom Recht mal abgesehen, würde ich als Kind sagen dass die Mutter das Geld nehmen soll.

Vor allem finde ich es absurd, dass die Schwester gewartet hat, bis das Auto verkauft wurde und dann auf einmal ihr Recht auf ihren Anteil in Anspruch nehmen möchte.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn der Kfz-Brief auf die Ehefrau umgeschrieben wurde, ist sie Eigentümern des Fahrzeuges und kann damit machen was sie will.
Da hat die Schwester ganz klar überhaupt keine Ansprüche.
Eigentümer eines Kfzs ist, wer namentlich im Brief steht.
Der Fahrzeugschein (nicht mit dem Brief verwechseln), sagt nichts über die Besitzverhältnisse aus.

Weiterhin ist es normalerweise so, dass beim Tode des Ehepartners sämtliches Erbe auf Ehefrau und Kinder oder Enkel übergehen, wenn nichts anderes in einem Testament geregelt wurde.

HORIZONTALE Vererbung an Geschwister ist im normalen Todesfall nicht vorgesehen, außer es gäbe keine Ehefrau und Kinder oder Enkel und man suchte jemanden, der das Erbe antritt.

Wenn also der Kfz-Brief schon seit längerem auf die Ehefrau ausgestellt war, gehört es ihr und ein Verkaufserlös genauso.

Ist schon interessant, welche Verwandten so aus den Löchern gekrochen kommen, wenns um paar Kröten geht.
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Bundesfreiwild hat geschrieben: Wenn also der Kfz-Brief schon seit längerem auf die Ehefrau ausgestellt war, gehört es ihr und ein Verkaufserlös genauso.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
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Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Und noch ein Hinweis für Bundesfreiwild:

Die "aus dem Loch hervorgekrochene Verwandte" ist nicht die Schwester vom Verstorbenen, sondern die Schwester vom mit Silesia befreundeten Sohn des Verstorbenen, also dessen anderes Kind.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Silesia
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Beitrag von Silesia »

Richtig! Der Verstorbene hat eine Ehefrau und 2 Kinder zurückgelassen, der Sohn ist ein Freund von mir. Ich finde es auch hart, worüber man sich streiten kann. Würde mein Vater sterben, hätte ich andere Sachen im Kopf als wieviel steht mir jetzt vom Auto zu. Ich würde sagen Mama komm nimm das Geld.

Noch dreister ist es, dass die Schwester die ganze Zeit nichts sagte, bis das Auto verkauft wurde. Erst jetzt erschien sie plötzlich bei ihrem Bruder und erwähnte, dass sie Anspruch auf 25 % hätte (keine Ahnung wie sie auf 25 % kommt. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Ehefrau Anspruch auf 1/4 des Erbes und die Kinder dann auf den Rest, je gleichmäßig aufgeteilt) und hat diese anscheinend auch gleich einbehalten. Ich habe das so verstanden, dass sie wohl das Geld vom Käufer entgegen nahm und beim "Geld bringen" wohl gleich nur die restlichen 75 % mitgebracht hatte.

Leider ist es so wie es im § 2325 BGB steht. Wenn jemand etwas verschenkt, gibt es sogesehen eine Frist von 10 Jahre. Innerhalb dieser Zeit gibt es immernoch ein Ebrecht an diesem Gegenstand, sollte der Schenker sterben. Pro Jahr verringert sich der Anspruch jedoch etwas. Schenkt der Ehemann jedoch etwas seiner Ehefrau, beginnt diese 10 Jahresfrist erst ab den Zeitpunkt des Todes vom Erblasser oder ab Zeitpunkt der Scheidung.

Sprich, die Tochter hat wirklich Anspruch auf ein Teil es Erlöses. Davon abgesehen finde ich es, wie gesagt, einfach nur absurd.


EDIT: Ich habe gerade noch folgendes erfahren: Das Auto wurde 2004 gekauft und von vorne rein auf die Mutter geschrieben. Also es stand von vorne rein IHR NAME im Schein und im Brief. Der Kaufvertrag wurde jedoch vom Vater unterschrieben. Sein Name stand aber noch nie in den Fahrzeugpapieren. Ist das jetzt dennoch eine Schenkung oder gäbe es da noch Hoffnung?
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Silesia hat geschrieben:EDIT: Ich habe gerade noch folgendes erfahren: Das Auto wurde 2004 gekauft und von vorne rein auf die Mutter geschrieben. Also es stand von vorne rein IHR NAME im Schein und im Brief. Der Kaufvertrag wurde jedoch vom Vater unterschrieben. Sein Name stand aber noch nie in den Fahrzeugpapieren. Ist das jetzt dennoch eine Schenkung oder gäbe es da noch Hoffnung?
Klar, Vater kauft und schenkt dadurch, dass das Auto auf die Mutter zugelassen und im Brief eingetragen wird. Kommt aber m.E. noch was hinzu: Wie war der Geldfluss? Vom Konto des Vaters, der Mutter oder einem gemeinsamen Konto?
Kommt das Geld von der Mutter, wars das mit der Schenkung, von einem gemeinsamen Konto wäre nur die Hälfte anzusetzen.
Kann also kompliziert werden ;-)

Ich würde anregen, dass sie sich mal zusammensetzen, ist doch irre sowas.
Wenn Mutter jetzt sauer wird, macht sie ein Testament und erklärt das andere Kind zum alleinigen Erben. Dann steht der Schwester später beim Beerben der Mutter nur die Hälfte des gesetzlichen Anteils (Pflichtteil) zu.
So was nennt man dann Schuss ins eigene Knie ;-)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anteil für ein 7 Jahre altes Auto noch so hoch sein kann.

LG Mikesch
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Silesia
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Beitrag von Silesia »

Ja jetzt sehe ich auch dass es sehr kompliziert werden kann :) hm keine Ahnung was man für einen 3er BMW, Bj. 2004 bekommt. Ich gehe aber mal davon aus, dass das Geld vom Konto des Vaters kam. Somit wäre die Sache klar. Ich bedanke mich für eure Hilfe!

Jetzt kenne ich mich wenigstens schon mal ein kleines bisschen in dem Bereich aus :)
minet
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Beitrag von minet »

Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren, erbt die Witwe (Ehefrau) die Hälfte. Die andere Hälfte geht an die Kinder zu gleichen Teilen. Wenn das Auto der Ehefrau geschenkt wurde und die 10 Jahresfrist nicht verstrichen ist, [color=green]************** Rechtsberatung oder dergleichen sind (in deutschen Foren) NICHT zulässig ************* Sorry Minet ---- Mod---[/color]
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