Hallo zusammen,
kennt sich jemand in dieser Angelegenheit aus oder hat schon ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Ich leide seit mehr als 1,5 Jahren an Angstdepressionen und Erschöpfungssyndromen. War im Jahre 2010 bereits 8 Monate dienstunfähig undatte bereits eine Psychotherapie, die mir geholfen hat, aber ich musste aufgrund persönlicher Differenzen mit der Therapeutin den Behandler wechseln.
Zwischenzeitlich hatte ich meinen Dienst wieder aufgenommen und als sich die Symptome wieder einstellten habe ich einen neuen Psychiater/Therapeut aufgesucht. Nun bin ich wieder seit 3 Monaten dienstunfähig.
Mein neuer Therapeut hat dann zusammen mit mir eine neue Psychotherapie beantragt. Diese wurde seitens der Beihilfestelle abgelehnt mit den Worten: "Es liegen zwar zweifelsfrei seelische Störungen vor, aber es ist fraglich ob eine Psychotherapie überhaupt zur Besserung führt".
Allein dieser Satz ist eine Frechheit, denn mir hat die Therapie geholfen und ich war kurzzeitig wieder dienstfähig.
Der Widerspruch wurde, wie soll man es anders erwarten auch mit den selben Worten abgelehnt, obwohl sowohl ich, als auch mein Therapeut auf den Erstbescheid eingingen und die lauf Bundesbeihilfeverordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen darlegten.
Hintergrund: zu den Depressionen kommt eine schwere chronische Erkrankung hinzu, die einschneidend lebensverändernd ist und somit alleine schon eine Therapie zur Linderung rechtfertigen würde.
Ich habe nun einen Anwalt konsultiert.
Macht es denn überhaupt Sinn dagegen zu klagen? So langsam bin ich ziemlich fertig, denn mir wird ja durch die Beihhilfestelle die Möglichkeit einer Heilung bzw. Linderung meiner Beschwerden, bzw. Depressionen verwehrt. Ich gehe davon aus, dass es sich nur um Kostengesichtspunkte handelt.
Dazu kommt ja nun auch, dass es eine meiner beamtenrechtlichen Pflichten ist, meine dienstfähigkeit wieder herzustellen. Und diese wird mir verweigert.
So langsam kommt mir nämlich der Verdacht, dass man mich einfach nur loswerden will. (Seitens meiner Personalstelle wurde mir schon die Frühpensionierung angedroht). Und da ein Amtsarzt ja ersteinmal eine Therapie vorschlagen würde, diese aber schon mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wird, braucht er das ja nun nicht.
Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder weiss inwiefern eine Klage überhaupt etwas bringen würde.
Danke.
Psychotherapie (Klage)
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Die Klage hätte meiner Ansicht nach keinerlei Aussicht auf Erfolg. Die Beihilfestelle entscheidet nicht selbst darüber ob die Psychotherapie Erfolgsaussichten hat, sondern ein Gutachter. Bei den Gutachtern handelt es sich um Psychiater bzw. Psychologische Psychotherapeuten, teilweise sogar mit Lehrberechtigung. Zusätzlich wird, wenn der Antrag auf Psychotherapie abgelehnt und dagegen Widerspruch eingelegt wurde, ein sog. Obergutachter eingeschaltet (also eine zweite Meinung eingeholt). Da im Rahmen des sog. Obergutachtens nochmals eine weitere Stellungnahme vom Behandler eingeholt wird, macht es wenig Sinn dagegen im Klageverfahren vorzugehen. Das Gericht würde einen dritten Gutachter einschalten, der aber wahrscheinlich auch nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. Es geht in diesem Zusammenhang entgegen Deiner Vermutungen nicht darum Kosten zu sparen, diese Komponente wird bei der Prüfung der Beihilfefähigkeit von Kosten für eine Psychotherapie überhaupt nicht betrachtet. Maßgebend ist die Notwendigkeit und Angemessenheit. Über die Notwendigkeit in Deinem Fall brauchen wir nicht zu diskutieren. Bei der Angemessenheit gibt und gab es aber ein Problem. Den wenn Du trotz Therapie immer wieder "Rückfälle" hast, machen weitere Therapien keinen Sinn. Wenn dann noch, wie Du schreibst, eine weitere schwere chronische Erkrankung hinzu kommt, wird es echt schwierig.-
Entgegen Deiner Aussage verweigert man Dir eben nicht die Wiederherstellung der Dienstfähig. Die notwendigen Anträge hast Du gestellt, und wenn Fachleute (und dazu zähle ich ganz bewußt nicht Deine Behandler) zu dem Ergebnis kommen das weitere Therapien keinen Sinn machen, das wurde die Empfehlung allein aus medizinischen Gesichtspunkten gefällt und nicht weil die Beihilfe Kosten sparen will!
Kann vllt. sein, das die Ablehnung der Psychotherapie mit einer anderen Empfehlung einher ging?
Entgegen Deiner Aussage verweigert man Dir eben nicht die Wiederherstellung der Dienstfähig. Die notwendigen Anträge hast Du gestellt, und wenn Fachleute (und dazu zähle ich ganz bewußt nicht Deine Behandler) zu dem Ergebnis kommen das weitere Therapien keinen Sinn machen, das wurde die Empfehlung allein aus medizinischen Gesichtspunkten gefällt und nicht weil die Beihilfe Kosten sparen will!
Kann vllt. sein, das die Ablehnung der Psychotherapie mit einer anderen Empfehlung einher ging?
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Der Obergutachter hat als letzten Satz geschrieben, dass mir eine erneute Therapie zu einem späteren Zeitpunkt angeraten wird.
Frage ich mich nun, was soll ich bitte bis dahin tun? Einfach zu Hause bleiben?
Mein behandelnder Therapeut hält eine Therapie für notwendig.
Immerhin hatte mir die erste geholfen. Ich habe sie allerdings beendet, da ich mit der Therapeutin Probleme hatte und sie nicht auf alle Probleme einging. Das wird mir aber nun seitens der Gutachter vorgeworfen.
Frage ich mich nun, was soll ich bitte bis dahin tun? Einfach zu Hause bleiben?
Mein behandelnder Therapeut hält eine Therapie für notwendig.
Immerhin hatte mir die erste geholfen. Ich habe sie allerdings beendet, da ich mit der Therapeutin Probleme hatte und sie nicht auf alle Probleme einging. Das wird mir aber nun seitens der Gutachter vorgeworfen.
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Naja, ganz ehrlich das Dein behandelnder Therapeut die Therapie für notwendig hält ist klar. Es war von Dir taktisch unklug die laufende Therapie abzubrechen, und zwar aus Gründen die man eigentlich während der probatorischen Sitzungen aussortiert haben sollte. Insofern kann ich die Entscheidung der Gutachter schon nachvollziehen. -Chriswie1984 hat geschrieben:Der Obergutachter hat als letzten Satz geschrieben, dass mir eine erneute Therapie zu einem späteren Zeitpunkt angeraten wird.
Frage ich mich nun, was soll ich bitte bis dahin tun? Einfach zu Hause bleiben?
Mein behandelnder Therapeut hält eine Therapie für notwendig.
Immerhin hatte mir die erste geholfen. Ich habe sie allerdings beendet, da ich mit der Therapeutin Probleme hatte und sie nicht auf alle Probleme einging. Das wird mir aber nun seitens der Gutachter vorgeworfen.
Wenn es Dir akut schlechter geht, bleibt ja noch die Möglichkeit zum Psychiater oder in eine Fachklinik zu gehen.