Säugling über Beihilfe oder GKV??

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Timmi09
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Registriert: 14. Okt 2011, 11:42
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Säugling über Beihilfe oder GKV??

Beitrag von Timmi09 »

Hallo,

ich bin Polizeibeamter in NRW und genieße die Freie Heilfürsorge.
Meine Frau ist Angestellte in der Wirtschaft und pflichtversichert in der GKV.
Wir erwarten demnächst Nachwuchs.
Wie sieht es mit der Versicherung für den Nachwuchs aus?
Kann ich mir aussuchen ob ich in über die GKV meiner Frau laufen lasse oder über die Beihilfe und dann die restlichen 20 % privat versichere?
Oder kann mir jemand vorschreiben wie ich mein Kind versichere??

Mit der Beihilfe habe ich bisher kaum Berührungspunkte gehabt, da ich die freie Heilfürsorge geniesse und somit bin ich nicht gut infortmiert in diesem Bereich.

Gruß
Tim
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Geregelt ist es so, das der Elternteil der das höhere Einkommen hat, das Kind bei sich krankenversichert. Ich gehe mal davon aus, das Deine Frau wohl nach dem Mutterschutz noch in Elternzeit gehen wird, so dass Du dann das höhere Einkommen hast. Vorschreiben kann Dir das keiner, allerdings darf die Krankenkassen bzw. Krankenversicherung Dein Kind nur versichern wenn klar ist wer das höhere Einkommen hat. Heißt also für Dich 20% GKV + Beihilfe.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ja Tim, falls Du noch etwas zu dem Thema lesen willst, hier:

Bei der Konstellation "Ehemann Beamter, Ehefrau sozialversicherungspflichtig Be-schäftigte" greift sehr oft die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse.

Ob diese beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist, hängt in erster Linie von Deinem Einkommen ab. Vereinfacht dargestellt: Ist Dein jährliches Gesamteinkommen (Bezüge abzüglich Werbungskosten, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …) nicht höher als 49.500 €, dann ist Dein Kind grundsätzlich bei der Kasse Deiner Frau mitversichert. Sie muss ihr dann nur Mitteilung über das Kind machen, wahrscheinlich musst Du noch einen Vordruck hinsichtlich Deines Einkommens ausfüllen.

Nur dann, wenn Dein Jahreseinkommen höher ist als die 49.500 € (oder genauer: Dein regelmäßiges Monatseinkommen -siehe oben- höher ist als 4.125 €), dann spielt es eine Rolle, wer von Euch Beiden, Du oder Deine Ehefrau, das höhere Einkommen hat.

Wenn die Familienversicherung nicht möglich ist, dann greift Dein Beihilfeanspruch mit einem Bemessungssatz von 80 Prozent. Die restlichen 20 % musst Du versichern, sinnvoller Weise in einer privaten Krankenversicherung. Nach meiner Erfahrung kannst Du das Kind auch privat versichern, wenn die Familienversicherung Deiner Frau greift und Du das möchtest. Dadurch entstehen aber höhere Kosten, Du hast vermeidbaren "Papierkram" (mit Beihilfestelle und Krankenversicherung) und bekommst eventuell Probleme mit der Erstattung durch die Beihilfestelle. Wenn ich mich richtig erinnere, dann werden die fiktiven Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse vom Rechnungsbetrag abgezogen und die 80 Prozent nur auf den Rest angewandt. (Letzteres muss nicht oder nicht mehr stimmen.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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dove
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Beitrag von dove »

Hallo Timmi09,

herzlich willkommen im Forum!

Ich habe meine Kidies über die GKV der Ehefrau versichert.

Wenn du die Tarife vergleichst Familienversicherung gegen Einzelpersonen Versicherung dann ist die Wahl einfach, denke ich.

Gruß
der dove
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
RHW
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Beitrag von RHW »

Hallo Timmi09,

Gerda Schwäbel hat die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V bereits sehr genau beschrieben.

Vielleicht noch zur Ergänzung:

- Wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht erfüllt sind, kann man das Kind unabhängig vom Gesundheitszustand für einen Beitrag von 143 Euro monatlich in der GKV versichern.

- die GKV kann auch ohne Mehrkosten als Kostenerstattungstarif nach § 13 SGB V geführt werden. Dann ist das Kind beim Arzt immer Privatpatient. Die GKV erstattet dann die Kassensätze. Man sollte aber vorher mit der Beihilfe das dortige Verfahren in solch einer Konstellation klären.

- Wenn man sich für eine 20% PKV entscheidet, sollte man wissen, dass diese Entscheidung für das Kind sehr lange gilt. Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung (auch später) nicht vorliegen, kann das "Kind" später nur bei Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung oder einem Studium an einer dt. Hochschule in die GKV wechseln. Als Arbeitsloser, Schüler, Selbständiger oder Beamter ist ein Wehsel in die GKV nicht möglich.

- In der PKV sollte man sich besonders über die Leistungen bei Hilfsmitteln, Reha/Kur, Heilmitteln (z.B. Logopädie, Ergotherapie) und Psychotherapie (z.B. Mobbing, Burnout ...) informieren bei der GKV und der PKV. Viele PKV-Tarife haben hier schlechtere Leistungen als die GKV.

- Viele Behinderungen von Kindern werden erst nach dem 1. Geburtstag entdeckt. Ggf. hier unter dem Stichwort "PKV" suchen:

http://www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
Timmi09
Beiträge: 2
Registriert: 14. Okt 2011, 11:42
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dANKE

Beitrag von Timmi09 »

Danke für die vielen Antworten.

Ich werde es mir mal genau überlegen.
Ich tendiere eher zur PKV fürs Kind.
Es soll so zwischen 30 und 40 Euro kosten.
Aber ich bin mir noch nicht so sicher ob es nicht irgendwo einen Haken bei der PKV gibt.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass die Kinder in der PKV besser versorgt werden. Hat da jemand Erfahrungen oder Vergleichsmöglichkeiten?

Tim
RHW
Beiträge: 51
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Beitrag von RHW »

Halo Timmi,

hier sind noch einige Infos zur PKV:

1) es werden Leistungen nur im notwendigen Umfang erstattet. Was notwendig ist, wird erst geprüft, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht.

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... k_2009.pdf -> § 5 Absatz 2

2) Es werden laut Tarifbedingungen nur nach § 4 Absatz 6 von der Schulmedizin anerkannte Behandlungsmethoden erstattet.

3) Ein Wechsel in eine andere Privatversicheruzng ist bei gravierenden Erkrankungen praktisch nicht mehr möglich.

Vielleicht interessant:

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

http://www.pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Die Entscheidung hat vermutlich sehr lange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich überlegt werden.

Die Beitragshöhe in der PKV ist je nach Versicherungsunternehmen, Gesundheitszustand des Kindes und den gewählten Leistungstarifen sehr unterschiedlich.

Gruß

RHW
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