Hallo zusammen,
bislang war ich dann und wann "nur" lesender Gast hier. Nun habe ich mich hier auch angemeldet, da ich eine Frage habe, die mir jemand vielleicht beantworten kann:
Ich bin beurlaubter Beamter bei T-Systems und werde nun mit Wirkung zum 1. September rückwirkend befördert - nach fast 20 Jahren eine schöne Nachricht, auch wenn ich als beurlaubter Beamter erst später etwas davon haben werde.
Meine Frage: Ist die Beförderung mit Übergabe der Urkunde (diese wird neuerdings per Postzustellungsurkunde zugestellt) sofort wirksam oder muss man da irgendwelche Wartezeiten berücksichtigen?
Danke euch!
Wirksamkeit einer Beförderung
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Vielen Dank - für den Glückwunsch und auch für die Antwort.
Und - ich meinte den 1. September 2011.
"Früher" war es glaube ich ja so, dass der Beamte erst 2 Jahre o.ä. auf den Posten "sitzen" muss, bevor die Beförderung wirksam ist. Das scheint denn in meinem Fall nicht zu gelten, da die Wirkung mit Übergabe der Urkunde denn ja "vollzogen" ist.
Auf meine Vertrag hat das ganze keinen Einfluss - aber dennoch ist es sehr wichtig für mich - zum einen für die Höher der späteren Pension und natürlich für den Umstand, wenn ich die Beurlaubung einmal beende (oder beenden muss, weil sie nicht verlängert wird). Im letzteren Falle habe ich dann ja offenbar Anspruch auf die "höhere" Bezahlung.
Danke nochmal.
Und schön, dass es ein solches Forum wie dieses hier gibt!
Und - ich meinte den 1. September 2011.
"Früher" war es glaube ich ja so, dass der Beamte erst 2 Jahre o.ä. auf den Posten "sitzen" muss, bevor die Beförderung wirksam ist. Das scheint denn in meinem Fall nicht zu gelten, da die Wirkung mit Übergabe der Urkunde denn ja "vollzogen" ist.
Auf meine Vertrag hat das ganze keinen Einfluss - aber dennoch ist es sehr wichtig für mich - zum einen für die Höher der späteren Pension und natürlich für den Umstand, wenn ich die Beurlaubung einmal beende (oder beenden muss, weil sie nicht verlängert wird). Im letzteren Falle habe ich dann ja offenbar Anspruch auf die "höhere" Bezahlung.
Danke nochmal.
Und schön, dass es ein solches Forum wie dieses hier gibt!
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Hallo tbeamter,
das, was Du meinst ist die pensionsrechtliche Seite der Beförderung! Hier gibt es eine zweijährige Wartefrist, nach der eine Pension nur dann nach dem zuletzt erreichten Amt bemessen wird, wenn die letzte Beförderung bereits mindestens zwei Jahre in der Vergangenheit liegt.
Alles andere ist mit der Urkunde erledigt! D.h.: Du bist zum 1.09.2011 zum Fernmelde-XXX befördert und wirst mit Beendigung der Beurlaubung in den Beamtenstatus als Fernmelde-XXX zurückfallen! Die entsprechend höhere Besoldung würde nach Beendigung des Urlaubs ohne Bezüge ab sofort gelten.
Solltest Du jedoch innerhalb der nächsten zwei Jahre in die DDU gedrängt werden, oder gar noch in den Vorruhestand wechseln wollen, so wäre diese Beförderung nicht mehr Pensions-wirksam - und Du bekämest Deine Pension nur nach der alten Besoldungsgruppe!
das, was Du meinst ist die pensionsrechtliche Seite der Beförderung! Hier gibt es eine zweijährige Wartefrist, nach der eine Pension nur dann nach dem zuletzt erreichten Amt bemessen wird, wenn die letzte Beförderung bereits mindestens zwei Jahre in der Vergangenheit liegt.
Alles andere ist mit der Urkunde erledigt! D.h.: Du bist zum 1.09.2011 zum Fernmelde-XXX befördert und wirst mit Beendigung der Beurlaubung in den Beamtenstatus als Fernmelde-XXX zurückfallen! Die entsprechend höhere Besoldung würde nach Beendigung des Urlaubs ohne Bezüge ab sofort gelten.
Solltest Du jedoch innerhalb der nächsten zwei Jahre in die DDU gedrängt werden, oder gar noch in den Vorruhestand wechseln wollen, so wäre diese Beförderung nicht mehr Pensions-wirksam - und Du bekämest Deine Pension nur nach der alten Besoldungsgruppe!
Gruß
Rudolf
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Oh, noch eine Nachfrage hätte ich da bzgl. der 2-Jahres-Frist:Rudolf_2 hat geschrieben:Hallo tbeamter,
das, was Du meinst ist die pensionsrechtliche Seite der Beförderung! Hier gibt es eine zweijährige Wartefrist, nach der eine Pension nur dann nach dem zuletzt erreichten Amt bemessen wird, wenn die letzte Beförderung bereits mindestens zwei Jahre in der Vergangenheit liegt.
Alles andere ist mit der Urkunde erledigt! D.h.: Du bist zum 1.09.2011 zum Fernmelde-XXX befördert und wirst mit Beendigung der Beurlaubung in den Beamtenstatus als Fernmelde-XXX zurückfallen! Die entsprechend höhere Besoldung würde nach Beendigung des Urlaubs ohne Bezüge ab sofort gelten.
Solltest Du jedoch innerhalb der nächsten zwei Jahre in die DDU gedrängt werden, oder gar noch in den Vorruhestand wechseln wollen, so wäre diese Beförderung nicht mehr Pensions-wirksam - und Du bekämest Deine Pension nur nach der alten Besoldungsgruppe!
Muss ich diese 2 Jahre als aktiver Beamter verbringen oder wäre es auch ausreichend, die letzten beiden Jahre als beurlaubter Beamter mit der Beförderung im Hintergrund zu verbringen?
Und - danke schon mal!
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