Gilt die Mindestversorgung auch für Teilzeitbeamte u.a.?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Lady
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Gilt die Mindestversorgung auch für Teilzeitbeamte u.a.?

Beitrag von Lady »

Hallo,

ich habe da mal 2 Fragen, die letztens in einem Gespräch mit ehemaligen Kollegen aufgeworfen wurden.
Keiner wusste so recht die richtigen Antworten darauf....vieleicht kann jemand von Euch ja Licht in das Dunkel bringen?

Okay. Die erste Frage betrifft eine fiktive Kommunalbeamtin in NRW:

Nach ungefähr 13 Jahren Vollzeitbeschäftigung erfolgte eine Beurlaubung wegen Kindererziehung.
Vor ca. 5 Jahren wurde die Beschäftigung in Teilzeit mit 20 Stunden wieder aufgenommen.
Jetzt droht eine Dienstunfähigkeit aufgrund einer längeren Erkrankung....

Das amtsbezogene Ruhegehalt wird wahrscheinlich unter der Höhe der Mindestversorgung liegen.
Die Frage ist:
Greift in so einem Fall die normale Mndestversorgung dann überhaupt, oder werden wegen der Teilzeitbeschäftigung noch Abschläge gemacht?

Die 2 Frage betrifft ebenfalls eine Stelle in der Kommunalverwaltung:

Muss für jede im Stellenplan ausgewiesene (und auch besetzte Stelle) auch eine schriftliche Stellenbeschreibung im Fachamt oder in der Personalverwaltung existieren?
Hat ein Stelleninhaber ein Recht darauf, diese auch einzusehen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!!!!
Zeit heilt keine Wunden, man gewöhnt sich nur an den Schmerz
Conny
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Beitrag von Conny »

Vielleicht hilft Dir http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp, wenn es gestattet ist.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Es handelt sich, wie der Name schon sagt, um die Mindestversorgung die in diesem Fall greifen würde. Da werden keine Abschläge vorgenommen (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).

Zu Deiner 2ten Frage:
Das was Du meinst nennt sich Geschäftsverteilungsplan und sollte existieren, ja. Da Du natürlich wissen mußt was Du zu tun und zu lassen hast, muss Dir auch der Inhalt des Geschäftsverteilungsplanes bekannt sein. Grundsätzlich ist der Geschäftsverteilungsplan öffentlich zugänglich, ist also für Jedermann einsehbar. Denn der Bürger muss ja wissen, an wen er sich innerhalb einer Behörde wenden kann. Der Geschäftsverteilungsplan ist allerdings unabhängig vom Stellenplan zu sehen. D.h. es kann durchaus Stellen geben, die nicht im Stellenplan stehen aber im Geschäftsverteilungsplan.
defraubeckham
Beiträge: 99
Registriert: 18. Jan 2011, 10:46
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Mindestversorgung

Beitrag von defraubeckham »

Hallo Lady,

ich habe mal hier meine Versorgung in einem anderen Beitrag gepostet.
Findest du sicher :)

Ich habe mir die Versorgung ausgerechnet und war wirklich erstaunt was da raus kommt.

Falls du näheres wissen möchtes gerne PN

LG
defraubeckham
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