Beihilferecht Bayern

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Juhu28
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Beihilferecht Bayern

Beitrag von Juhu28 »

Hallo ich habe folgende Frage:
Wenn der Arme Beamte ein Augenleiden hat und brauch dazu eine Sonnenbrille, bzw. um Sachen wie Autofahren etc. auf die Reihe zu bekommen. Wie schimpft sich diese Augenkrankheit nochmal?
Die Beihilfe übernimmt ja solche Kosten?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also in NRW definitiv nein. Und bei euch in Bayern auch definitiv nein!
http://www.lff.bayern.de/download/neben ... 54ccdf.pdf
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Nach den Beihilfebestimmungen gelten ab dem 18. Lebensjahr Augenleiden nicht mehr als Krankheit oder Behinderung, es sei denn, man ist blind.

Dann bekommt man auch ein bißchen was dazu für eine "Sehhilfe". Ziemlich makaber, wie ich meine.

Ist jemand beispielsweise stark kurzsichtig und hat kein Geld für eine Brille, wie soll er denn da durchs Leben gehen? Er/ sie kann ja dann noch nichteinmal am Straßenverehr teilnehmen, geschweige denn auf dem Bau arbeiten oder am Schreibtisch, wo die Augen doch ebenfalls besonders gefordert werden (schreiben, lesen, Computer).

Aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen wurden Sehhilfen ebenfalls gestrichen. Das sind schon englische Verhältnisse.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Klaus hat geschrieben:Nach den Beihilfebestimmungen gelten ab dem 18. Lebensjahr Augenleiden nicht mehr als Krankheit oder Behinderung, es sei denn, man ist blind.

Dann bekommt man auch ein bißchen was dazu für eine "Sehhilfe". Ziemlich makaber, wie ich meine.

Ist jemand beispielsweise stark kurzsichtig und hat kein Geld für eine Brille, wie soll er denn da durchs Leben gehen? Er/ sie kann ja dann noch nichteinmal am Straßenverehr teilnehmen, geschweige denn auf dem Bau arbeiten oder am Schreibtisch, wo die Augen doch ebenfalls besonders gefordert werden (schreiben, lesen, Computer).

Aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen wurden Sehhilfen ebenfalls gestrichen. Das sind schon englische Verhältnisse.
Letztlich haben die Bayern nur die GKV-Regelungen übernommen. Das ist aber im Beihilferecht mittlerweile üblich, siehe NRW mit der Medikamentenregelung seit 2007.
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