Hallo,
wie werden die Kosten der Geburt eines Kindes mit der Beihilfe (NRW) abgerechnet, wenn es sich nicht um eine "normale" Geburt (Diagnose P67) sondern um einen vorzeitigen Blasensprung mit Kaiserschnitt (Dignose O42) handelt? Über die beihilfeberichtige Mutter (50%) oder das beihilfeberechtigte Kind (80%)?
Meines Erachtens folgt aus der Besonderheit O42, dass die Geburt über das Kind abgerechnet wird (80%). Meine Beihilfestelle hat aber über die Mutter (50%) abgerechnet.
Gruß
Jooge
Beihilferecht bei Geburt
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