Beihilferecht bei Geburt

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Jooge
Beiträge: 16
Registriert: 18. Mai 2011, 19:57
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Beihilferecht bei Geburt

Beitrag von Jooge »

Hallo,

wie werden die Kosten der Geburt eines Kindes mit der Beihilfe (NRW) abgerechnet, wenn es sich nicht um eine "normale" Geburt (Diagnose P67) sondern um einen vorzeitigen Blasensprung mit Kaiserschnitt (Dignose O42) handelt? Über die beihilfeberichtige Mutter (50%) oder das beihilfeberechtigte Kind (80%)?
Meines Erachtens folgt aus der Besonderheit O42, dass die Geburt über das Kind abgerechnet wird (80%). Meine Beihilfestelle hat aber über die Mutter (50%) abgerechnet.

Gruß

Jooge
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ich weiß nicht ob es noch aktuell ist:

Bei den DRG-Diagnose-Schlüsseln P66D und P67D werden die Kosten immer der Mutter zugeordnet. Bei allen anderen Diagnose-Schlüsseln dem Kind (§ 1 Abs. 5 FPV).
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