Anspruch auf Beurteilung nach schlechter Beurteilung?

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Amalfi
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Anspruch auf Beurteilung nach schlechter Beurteilung?

Beitrag von Amalfi »

Grüße zusammen,

viel und oft habe ich hier gelesen- heute also muss ich selber mal die Hilfe meiner Kollegen in Anspruch nehmen- seid alle herzlich gegrüßt.

Ich bemühe mich, kurz und prägnant zu schildern, um was es mir geht- ich fand leider im Forum nichts, was meinem Problem entspricht.

Auch lasse ich all die vielen emotionalen Hintergründe raus, da es mir nicht um das Bossing an sich, das ich allerdings kurz schildern muss, geht, sondern ganz sachlich um meine Rechte.

Ich bin Kommunalbeamter g.D. in einer Großstadt in NRW.
Fünf Jahre lang habe ich in einem Sachgebiet mit Publikumsverkehr gearbeitet und wurde sehr rasch sehr gelobt und mit den Rechten auf alle Siegel versehen etc.
Auch im täglichen Publikumskontakt gab es niemals Probleme. Mit einer guten Gruppe Kollegen habe ich dort täglich ausgesprochen gern gearbeitet.
Allerdings bin ich vom Wesen eher munter, die Vorgesetzte aber schätzt den Typ Duckmäuser.
Ich habe auf jeden Fall über einen langen Zeitraum keinerlei Antenne gehabt, dass sie mich loswerden wollte- zumal sie stets ausgesprochen freundlich zu mir war.
In den fünf Jahren wurde ich nie beurteilt,- insofern schien mir die Mitteilung, dass das Hauptamt eine Regelbeurteilung angefordert habe, nicht ungewöhnlich (gleichwohl Kollegen seit 20 Jahren keine Regelbeurteilung bekommen haben).
In den vielen Jahren Dienst kann ich stolz auf eine Personalakte voller guter und Bestbeurteilungen- auch und besonders im Publikumsbreich- zurückblicken.
An jenem denkwürdigen Tag wurde mir mitgeteilt, dass das Beurteilungsgespräch zwar von meiner Vorgesetzten geführt würde, zugleich aber ein Kollege aus dem Verwaltungsbereich unseres Amtes zugegen sei.
Ich habe, immer noch nicht ganz kapierend, schlauerweise den Personalrat mitgenommen.

Die Beurteilung war eine glatte 6.

Heißt: als Beamter vollkommen und absolut untauglich.

Man hatte mich also fünf Jahre als sabbernden Vollidioten da arbeiten lassen :)

Ich habe das Beurteilunsggespräch abgebrochen und der dabei sitzende Verwaltungsmann sagte mir, ich solle bitte ab morgen in eine andere Abteilung des Amtes und hätte sofort meinen Arbeitsplatz zu räumen.

Unser liebes Personalamt fand jetzt auch nichts merkwürdig- auch nicht, dass ich schriftlich vom Verwaltungsmann habe, dass ich mich gefälligst in ein anderes Amt bewerben solle, dann würde die Katastrophenbeurteilung vernichtet. (...)

Ich wurde am nächsten Tag ohne Umsetzungsverfügung anderswo hingesetzt und auf Anweisung nicht beschäftigt.

Ich habe dann aber den Kollegen vor Ort dennoch massiv helfen können und ein Jahr lang ordentlich etwas auf die Beine gestellt.


Das als grober Hintergrund, wie es zu der unglaublichen Beurteilung kam.

Das Personalamt teilte mir mit, dass die Katastrophenbeurteilung (habe ich nicht unterschrieben), meine Gegendarstellung und auch die Stellungnahme des Fachamtes in einen Extra- Ordner kämen, der nach einem Jahr mit einer neuen Beurteilung, die deutlich besser sein müsse, abgeschlossen würde.
Erst dann käme der Vorgang in die Personalakte.

Ich habe nach Ablauf eines weiteren Jahres eine neue Stelle gefunden und möchte nun diese abschließende Beurteilung haben- denn die würde mit Sicherheit gut werden, da ich- wie erwähnt- in jenem Jahr ordentlich mit angepackt hatte.

Die wird mir jetzt verweigert- man habe mich schließlich nicht amtsangemessen eingesetzt (!) und könne mich somit nicht beurteilen- so das Fachamt.
Das Personalamt meint, ich solle Ruhe geben, ich hätte doch jetzt (seit einem 3/4 Jahr) eine neue Stelle.

Nach mehrmaligem Intervenieren unternimmt das Personalamt immer noch nichts- stattdessen wurde in meiner jetzigen Stelle eine Beurteilung angefordert.

Ich möchte mich in ein paar Jahren ggf. extern in eine andere Kommune bewerben und sehe den nicht abgeschlossenen Vorgang nach der Katastrophen- Beurteilung als Makel in meiner Personalakte an.

Meine Frage: muss mir der alte Fachbereich eine Beurteilung schreiben?
Oder macht auch eine Beurteilung hier von der neuen Stelle das "wett"?
Ich finde dazu im Beamtenrecht keinerlei Hinweise.

Natürlich möchte ich auf das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes verzichten.
Aber ich möchte auch eine saubere Akte haben.

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen deutlich machen und würde mich sehr freuen, wenn Ihr aus Eurem Erfahrungsschatz hilfreiche Ideen habt.

Viele Grüße und danke!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich muss da mal knallhart sagen:
Schön BLÖD!

1. Gegen eine völlig abgefahrene Beurteilung legt man Widerspruch ein. Zur Not mit späterem Klageweg. Für eine extrem schlechte Beurteilung müssen faktische und nachvollziehbare Gründe vom Arbeitgeber dargestellt werden, die auch während der Beschäftigungszeit auch mal abgemahnt hätten werden müssen, wenn es gravierende Vorfälle oder Mängel gegeben hätte, bzw. eine Verhandlungsschrift oder Anhörung.

2. Als Beamter hüpft man nicht auf Zuruf (uuch nicht eines Amtsleiters) auf einen anderen Arbeitsplatz.
Dazu bedarf es eines Verwaltungsaktes: Versetzung, Abordnung, Umsetzung und das GAnze vor allem SCHRIFTLICH.

Wenn dieser Arbeitsplatz auch noch unterwertig ist (der Dienstherr darf jemanden BEFRISTET unterwertig einsetzen), darf das aber auch keine drastischen Auswirkungen auf die Beurteilung haben. Es wird ja nicht beurteilt, was jemand arbeitet, sondern WIE jemand arbeitet. (Aber, trotz allen Gelabers läufts in allen Beurteilungssystemen immer noch nicht korrekt).

In Ihrem Falle besonders blöd: Sie haben auch hier nicht widersprochen!
WEnn man nicht widerspricht, wird Einverständnis vorausgesetzt.
Eine einverständige unterwertige Beschäftigung kann durchaus auch mal zur Amtsherabstufung führen.

3. Nichtbeschäftigung zu erzwingen, ist ein weiterer Verstoß gegen sämtliche arbeits- und beamtenrechtlichen Rechte.
Hier ebenfalls, Tagebuch über die Nichtbeschäftigung führen, nach 2 Wochen Widerspruch erheben, zur Not Klageverahren.

4. Eine neue aktuelle Beurteilung DARF nur der schreiben, der Ihre Arbeitsleistung auch aktuell beurteilen KANN. Das ist dann der Leiter oder Teamleiter in dem Ressort, in dem Sie derzeit arbeiten. Würde jemand anderes die Beurteilung ausstellen, wäre die rechtlich angreifbar.

Meine Güte Leute! Ich kann nur den Kopf schütteln darüber, was Beamte sich so alles gefallen lassen.
Habt ihr noch nicht kapiert, dass das Spielchen "Beamte" in diesem Land nicht mehr gespielt wird? Darüber sollte man sich spätestens jetzt mal klar werden und erkennen, dass einem über kurz oder lang nur noch der Klageweg helfen wird.

Man muss sich klar darüber sein: Sie machens mit einem, wenn man sich nicht wehrt.
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

Hallo Amalfi,

Bundesfreiwild hat bereits das Wichtigste schon geschrieben und ich will dies nicht unbedingt wiederholen.

Deine Geschichte erinnert mich sehr stark an die eines befreundeten Kollegen. Haargenau der gleiche Sachverhalt. Ergebnis: Amtsleitung machte nach langem Zögern deutlich, dass sie mit ihrem Verhalten den Beamten eigentlich zur Aufgabe bewegen wollte. Man dachte nicht, dass dieser so lange "durchhalten" würde.
Mobbing als Werkzeug zum Persoanlabbau !!
Der Kollege vertraute sich Fachärzten an, die für die notwendigen Krankschreibungen sorgten. Ein Jahr später war der Koll. (Ende 50) nach knapp über 40 Dienstjahren im verdienten Ruhestand und muß sich von diesen A........... nicht mehr schikanieren lassen.


Gruß
Schäferhund
Amalfi
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Beitrag von Amalfi »

Okay, Schelte angekommen und offenbar berechtigt.

Der Weg Rechtsanwalt wäre vermutlich von Anfang an der richtige gewesen.

Die Kollegin, die auf nahezu gleichem Wege auf meine Stelle gesetzt wurde, wo sie zum Verrecken nicht hinwollte, hat gegen all das geklagt (fehlende Umsetzung, übelste Beurteilung etc)- zwei Klagen gewonnen, bei der dritten hat der AG zurückgezogen.
Aber sie sitzt immer noch da!
Keiner will sie, alle hassen sich- und sie kommt aus der Nummer nicht raus.

Und die ganze Sache hat mich absolut angefressen.
Bin jetzt erst einigermaßen wieder auf dem Damm.
Aber Krankschreiben heißt für mich Defensive- und ich wollte denen die Stirn zeigen und auf dem Schlachtfeld bleiben.

Da Ihr aber nun doch irgendwie Recht habt, sehe ich ein, dass ich den Krieg verloren habe- auch wenn ich jetzt auf einer guten Stelle sitze und hier auch absolut zufrieden bin.

Weder Personalrat noch Personalamt waren und sind Stütze- im Gegenteil, da wird abgewiegelt und alles daran gesetzt, dass ich Ruhe gebe.
Mit dem großen "Q" auf meiner Personalakte kann ich leben.

"4. Eine neue aktuelle Beurteilung DARF nur der schreiben, der Ihre Arbeitsleistung auch aktuell beurteilen KANN. Das ist dann der Leiter oder Teamleiter in dem Ressort, in dem Sie derzeit arbeiten. Würde jemand anderes die Beurteilung ausstellen, wäre die rechtlich angreifbar. "

- ist also das eine Jahr im "Asyl" ergo nicht beurteilbar?
Darauf wollte ich eigentlich pochen- ich meine, meine Personalakte weist da doch ein dickes Loch auf?!

Wenn mein jetziger Chef beurteilt, fehlt da aber das eine Jahr, in dem man mich abgeschoben hat.


Ich möchte jetzt eigentlich nur eine "saubere" Personalakte, um mich eines Tages wegbewerben zu können.
Und da stört mich eben das fehlende Jahr.

Ansonsten ärgere ich mich, dass ich Euch nicht früher gefragt habe.
Conny
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Beitrag von Conny »

@Bundesfreiwild
Du hast Recht
Bundesfreiwild hat geschrieben:2. Als Beamter hüpft man nicht auf Zuruf (uuch nicht eines Amtsleiters) auf einen anderen Arbeitsplatz.
Dazu bedarf es eines Verwaltungsaktes: Versetzung, Abordnung, Umsetzung und das GAnze vor allem SCHRIFTLICH.
aber Umsetzung ist nach gängiger Rechtsprechung des BVerwG kein VA.

Nur so als Hinweis.

Und zu Amalfi:

echt blöd gelaufen. Auch wenn ich im praktischen Dienst oft feststelle, dass sich Mitarbeiter selbst völlig anders wahrnehmen (mal positiver oder negativer) als sie objektiv betrachtet sind, scheint Dein Fall echt fies gelaufen zu sein. Zu einer vernünftigen Mitarbeiterführung gehört natürlich auch, dass man ein frühes Mitarbeitergespräch sucht und die Probleme mit Dir anspricht. Da hat man Dich wirklich ins Messer laufen lassen. Das zeugt nicht gerade von sozialer Kompetenz dieser Vorgesetzten.

Schade. Und dann noch der Kardinalsfehler von Dir, das einfach auszusitzen. Tstststs. Da lief ja alles schief.
Wo ist nochmal der Resetknopf? :wink:

Gruß
Conny
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Natürlich ist das "Asyl" auch beurteilbar. Wie gesagt - durch den dort zuständigen Vorgesetzten.

Mein Aber dazu: Wenn man jetzt drauf besteht, für den Zeitraum noch eine Beurteilung zu bekommen, wird die wahrscheinlich auch nicht gerade sensationell ausfallen. Von daher würde ich mir sagen: "Schwamm drüber".

Also - ich hab in meinem Beamtenleben immer nur zweckorientierte Beurteilungen bekommen, von daher waren die mir eigentlich immer schnuppe. Einer Beurteilerin habe ich mal vor Jahren im Mitarbeiterjahresgespräch gesagt: "Wennnn es keine Beförderungschancen mehr gibt, UND Weiterbildungszertifkate zwar zu höherer Arbeitsverantwortung und -kompetenz führen, ich aber dafür nicht auch mehr Geld bekomme, kann mir die Beurteilung auch völlig egal sein." Das Gesicht hättet ihr mal sehen sollen! Da ziehe ich mich einfach aus diesem "Druck"spielchen zurück, weil ich erkenne, dass da eh nur Verarsche läuft. Das hat man mir ziemlich übel genommen, aber Konsequenzen hatte es eben keine. Ich hab meine Arbeit gemacht und Ende Gelände. Beurteilung? Mir egal.

In der freien Wirtschaft habe ich in den letzten Jahren bei Bewerbungen die Erfahrung gemacht: Man will nicht mal mehr eine Beurteilung/Zeugnis sehen, WEIL die meist personalpolitisch und/oder nach individuellem Geschmack und Charakter des BeurteilERS abgefasst sind. Man will sich lieber ein eigenes Urteil bilden - und so einem auch mal die Chance eines völligen Neuanfanges geben. Wenn die T damals mitgespielt hätte, wäre ich schon lange bei einer anderen Behörde unterwegs.

Ich würde jetzt einfach nach vorne schauen (wenn es jetzt gut läuft) und das Vergangene ruhen lassen. FALLS mal bei einer Bewerbung oder einem Behördenwechsel überhaupt mal die Frage nach diesem "fehlenden" Jahr auftaucht, kann man ja über die Ursachen berichten (sachlich - und möglichst wenig emotional).

*lach* und ein "Q" auf der Akte hat so ziemlich jeder Beamte, der jemals seinem Vorgesetzten mit Kritik in die Quere gekommen ist. Ich hab dieses "Brandmal" so ziemlich von Anfang an bekommen und muss sagen:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert.

Wenn ich eh nicht mehr befördert werde (als Ü50-Beamtin bei T keine Chance), kann die Beurteilung mir auch völlig schnurz sein und ich kritisiere halt sachlich weiter, wo es mir angebracht erscheint. Sachliche Kritik muss möglich sein, sonst ists eine Ressortdiktatur. Und gegen Diktaturen bin ich furchtbar allergisch.

Also - nach vorne sehen und die Altlasten einfach begraben. Macht keinen Sinn, jetzt noch in Ihren alten Dingen rumzurühren, wenn es jetzt läuft.
Conny
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Beitrag von Conny »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Macht keinen Sinn, jetzt noch in Ihren alten Dingen rumzurühren, wenn es jetzt läuft.
dacor

Einfach abschließen und nach vorne schaun. Alles andere macht nur krank.

Schönes WE
Amalfi
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Beitrag von Amalfi »

Ich danke Euch.

Dann mach ich das so...mit Anfang 40 habe ich zwar noch ein paar Tage...aber wenn Ihr meint, dass die fehlende Beurteilung egal ist- ok.

Conny- ich weiß, dass sich die MA durchaus sehr anders wahrnehmen, habe ich ja auch durchaus selber erlebt.

In diesem Fall aber war es schon etwas anders in meinen nunmehr zwanzig Berufsjahren..und läuft in dem Bereich leider immer noch, ohne dass jemand etwas unternimmt...und da lag die Kränkung- nachdem ich jahrelang dort wirklich mich aufgeopfert habe- und dies auch sehr gern- kam dann der große Vorschlaghammer, weil man mich nicht anders los wurde.
Und ehrlich: eine glatte 6 bedeutet, dass der Beamte für den Dienstherren eigtl. untragbar ist :/
Soetwas gibt es nicht- schon gar nicht ohne Vorwarnung.

Euch auch ein schönes Wochenende und noch einmal Dank!

big Q
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