Teilzeitarbeit während Elternzeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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tintin
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Teilzeitarbeit während Elternzeit

Beitrag von tintin »

Guten Abend,

ich habe eine Frage bzgl. einer Teilzeitarbeit während meiner Elternzeit.
Ich bin verbeamtete Lehrerin in Schleswig-Holstein und bin derzeit noch in Elternzeit. Mittlerweile wohne ich in NRW und werde hier demnächst in einer Schule in Teilzeit (befristet) als Angestellte arbeiten.
Nach Auskunft der Behörde in NRW muss ich hier Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung bezahlen.
Gibt es hier keine Möglichkeit einer Befreiung dieser Versicherungen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Anton
Beiträge: 29
Registriert: 21. Apr 2011, 23:02
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Beitrag von Anton »

Da gibt es meiner Ansicht nach nichts zu fragen. :-P

Angestellte haben einen Arbeitsvertrag bekommen Rente und zahlen dafür Sozialversicherungsbeiträge.

Beamte sind per Urkunde ernannt, bekommen Pension und bezahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
tintin
Beiträge: 3
Registriert: 26. Aug 2011, 21:23
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Beitrag von tintin »

Tja, gebe die schon Recht.
Jetzt bin ich aber Beamtin mit Urkunde etc., und bin derzeit in Elternzeit. D.h. ich bekomme Pension usw. Wenn ich nun für 6 Monate als Angestellte arbeite ist es für mich unlogisch Rentenbeiträge oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die Krankenversicherung läuft ja auch weiter über die Beihilfe.
Anton
Beiträge: 29
Registriert: 21. Apr 2011, 23:02
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Beitrag von Anton »

Oh Pardon, ich hatte das Befristet in Klammern überlesen.

Würde aber trotzdem bei meiner Meinung bleiben.
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Beitrag von Bundesfreiwild »

WEnn es genauso läuft wie bei Nebentätigkeiten im aktiven Bea-Verhältnis, dürfte der ARbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosenversicherung) abführen müssen, die befristet beschäftigte Beamtin aber keine.
Die Krankenkasse/Beihilfe läuft übers Bea-Verhältnis.

Ich würde da mal die Personalstelle befragen.
RHW
Beiträge: 51
Registriert: 17. Sep 2011, 05:06
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Beitrag von RHW »

Hallo,

hier gibt es in dieser Konstellation keine Befreiungsmöglichkeit.

Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenvers. ist abschließend aufgezählt aufegezählt. Eine individuelle Befreiungsmöglichkeit gibt es gar nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__27.html

In der Rentenversicherung kann man in den hier genannten Fällen einen Befreiungsantrag stellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html

In der Elternzeit greift keine dieser Möglichkeiten.
Nach 5 Beitragsjahren in der Rentenversicherung besteht im Alter ein Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrente.

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
tintin
Beiträge: 3
Registriert: 26. Aug 2011, 21:23
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Beitrag von tintin »

Vielen Dank für die Hilfe.
Habe einen Befreiungantrag gestellt und werde mal sehen was passiert.
Grüße
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