Dienstliche Erklärung
Moderator: Moderatoren
Dienstliche Erklärung
"...Der neueste Benutzer ist PeKa..."
Also das bin ich und ich möchte allen Benutzer von "Beamtentalk" einen Gruss entbieten.
Und jetzt drückt mich auch schon das erste Mal der Schuh.
Ich habe folgendes Problem bezüglich einer von mir geforderten dienstlichen Erklärung (DE):
Meinem Grundverständnis einer DE nach, kann eine solche angefordert werden, wenn dem Dienstherrn bezüglich der Dienstverrichtung eines Beamten betreffende Beschwerden vorliegen bzw. wenn Hinweise vorliegen, dass der betreffende Beamte gegen gesetzliche Normen verstossen hat (haben soll).
Nun meine Frage:
Muss der Dienstherr beim Anfordern einer DE die angeblich verletzte Norm konkret benennen und seinen Verdacht auf Punkt und Komma verifizieren. Ist man also auf gut Deutsch gehalten, sich zu jedem "Mist" zu äussern und sei er noch so allgemein abgefasst? In meinem Fall wurde zum Beispiel noch nicht einmal die von mir angeblich verletzte gesetzliche Norm benannt, sodass ich hinsichtlich des konkreten Vorwurfs Vermutungen anstellen müsste! Gibt es eigentlich eine Art Definition bezüglich einer "DE" - habe zumindest nichts Brauchbares ergoogeln können?
(Mir kommt es ein bisschen so vor, als dass dem Dienstherrn selbst nach dem angeblich vorliegenden Bürgerhinweis, konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten meinerseits fehlen und er nun hofft, dass ich mir, in welcher Art auch immer, mit der Abgabe der DE und den darin enthaltenen Aussagen selbst die Schlinge um den Hals legen würde.)
Für Eure Bemühungen vielen Dank im voraus!
Der Neue!
Also das bin ich und ich möchte allen Benutzer von "Beamtentalk" einen Gruss entbieten.
Und jetzt drückt mich auch schon das erste Mal der Schuh.
Ich habe folgendes Problem bezüglich einer von mir geforderten dienstlichen Erklärung (DE):
Meinem Grundverständnis einer DE nach, kann eine solche angefordert werden, wenn dem Dienstherrn bezüglich der Dienstverrichtung eines Beamten betreffende Beschwerden vorliegen bzw. wenn Hinweise vorliegen, dass der betreffende Beamte gegen gesetzliche Normen verstossen hat (haben soll).
Nun meine Frage:
Muss der Dienstherr beim Anfordern einer DE die angeblich verletzte Norm konkret benennen und seinen Verdacht auf Punkt und Komma verifizieren. Ist man also auf gut Deutsch gehalten, sich zu jedem "Mist" zu äussern und sei er noch so allgemein abgefasst? In meinem Fall wurde zum Beispiel noch nicht einmal die von mir angeblich verletzte gesetzliche Norm benannt, sodass ich hinsichtlich des konkreten Vorwurfs Vermutungen anstellen müsste! Gibt es eigentlich eine Art Definition bezüglich einer "DE" - habe zumindest nichts Brauchbares ergoogeln können?
(Mir kommt es ein bisschen so vor, als dass dem Dienstherrn selbst nach dem angeblich vorliegenden Bürgerhinweis, konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten meinerseits fehlen und er nun hofft, dass ich mir, in welcher Art auch immer, mit der Abgabe der DE und den darin enthaltenen Aussagen selbst die Schlinge um den Hals legen würde.)
Für Eure Bemühungen vielen Dank im voraus!
Der Neue!
Moin PeKa,
meiner Meinung nach muss der DH bzw. Vorgesetzte schon ganz konkret die "Vorwürfe" bzw. Verstösse benennen, gerade wenn was schriftlich hinterlegt werden soll.
Im Übrigen wird bei Beschwerden etc. erst mal mündlich nachgefragt, was los war. Es sei denn, man will was gegen Dich konstruieren.
Je nebulöser etwas dargestellt wird, desto schwieriger ist natürlich die Antwort, im Zweifel halt genauso nebulös halten.....
Ich würde erst mal mündlich fragen, was denn von mir konkret für eine Erklärung zu welchem Sachverhalt erwartet wird....
Grüße,
Roland
meiner Meinung nach muss der DH bzw. Vorgesetzte schon ganz konkret die "Vorwürfe" bzw. Verstösse benennen, gerade wenn was schriftlich hinterlegt werden soll.
Im Übrigen wird bei Beschwerden etc. erst mal mündlich nachgefragt, was los war. Es sei denn, man will was gegen Dich konstruieren.
Je nebulöser etwas dargestellt wird, desto schwieriger ist natürlich die Antwort, im Zweifel halt genauso nebulös halten.....
Ich würde erst mal mündlich fragen, was denn von mir konkret für eine Erklärung zu welchem Sachverhalt erwartet wird....
Grüße,
Roland
- Bundesfreiwild
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Danke erstmal für Eure Antworten, die mich doch in meiner Ansicht sehr bestärkt haben.
Habe ich auch so gemacht: Abgabe einer DE erstmal abgelehnt, Konkretisierung der Vorwürfe gefordert und Einsichtnahme in die angeblich vorliegenden Hinweise erbeten.
Der, mit dieser Sache beschäftigte "Personaler" soll angeblich "aus dem Stand fast geplatzt sein" - ob dieser Frechheit meinerseits!
Habe ich auch so gemacht: Abgabe einer DE erstmal abgelehnt, Konkretisierung der Vorwürfe gefordert und Einsichtnahme in die angeblich vorliegenden Hinweise erbeten.
Der, mit dieser Sache beschäftigte "Personaler" soll angeblich "aus dem Stand fast geplatzt sein" - ob dieser Frechheit meinerseits!
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
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Aus dem Urlaub zurück und „Hallo“ gesagt! Also ich sollte und wollte ja über den weiteren Fortgang der Geschichte um die geforderte „dienstliche Erklärung“ berichten.
Aktuelle Lage: Still ruht der See. Seit dieser ersten Befragung durch meinen Vorgesetzten Ende Juli und der dabei eingeforderten „DE“ keine weiteren Statements von übergeordneter offizieller Seite.
Mittlerweile mehren sich die (inoffiziellen) Stimmen, die einräumen, man hätte mich im ersten Gespräch über mein „Aussageverweigerungsrecht“ belehren müssen, auch dass ich mich nicht selbst belasten müsse...!
Dummerweise hat sich durch meine „Nicht“-DE anscheinend irgendjemand (der Personaler??) in diesen „Fall“ verbissen und will scheinbar nicht klein beigeben.
Wie lange muss ich in einem solchen Fall eigentlich die Füsse still halten, bis ich eventuell mal wieder zum Sachstand informiert werde? Weil: Belastend ist diese ungeklärte Situation schon, ständig das Damokles-Schwert über einem zu haben, ohne den Wortlaut der Anschuldigungen zu kennen, wohl wissend, dass sich übelste Gerüchte ihren Weg bahnen und sich doch unschuldig wie Baby zu fühlen. - (Loyalität des Dienstherrn – Fehlanzeige!)
Aktuelle Lage: Still ruht der See. Seit dieser ersten Befragung durch meinen Vorgesetzten Ende Juli und der dabei eingeforderten „DE“ keine weiteren Statements von übergeordneter offizieller Seite.
Mittlerweile mehren sich die (inoffiziellen) Stimmen, die einräumen, man hätte mich im ersten Gespräch über mein „Aussageverweigerungsrecht“ belehren müssen, auch dass ich mich nicht selbst belasten müsse...!
Dummerweise hat sich durch meine „Nicht“-DE anscheinend irgendjemand (der Personaler??) in diesen „Fall“ verbissen und will scheinbar nicht klein beigeben.
Wie lange muss ich in einem solchen Fall eigentlich die Füsse still halten, bis ich eventuell mal wieder zum Sachstand informiert werde? Weil: Belastend ist diese ungeklärte Situation schon, ständig das Damokles-Schwert über einem zu haben, ohne den Wortlaut der Anschuldigungen zu kennen, wohl wissend, dass sich übelste Gerüchte ihren Weg bahnen und sich doch unschuldig wie Baby zu fühlen. - (Loyalität des Dienstherrn – Fehlanzeige!)
Moin PeKa,
ich würde die Sache ruhen lassen und unter der Rubrik "Stimmungsmache" abbuchen.
Wenn Du das nicht willst bzw. fürchtest, dass doch noch was nachkommt,
dann werde offensiv und gehe zu Deinem Personaler und frage ganz gezielt nach, ob die Sache jetzt geklärt ist.
Ansonsten bittet Du um einen schriftlichen Sachverhalt. Du kannst ja bemerken, dass Du dauernde Gerüchte ausschließen und den "Vorgang" jetzt abschließend geklärt haben willst.
ich würde die Sache ruhen lassen und unter der Rubrik "Stimmungsmache" abbuchen.
Wenn Du das nicht willst bzw. fürchtest, dass doch noch was nachkommt,
dann werde offensiv und gehe zu Deinem Personaler und frage ganz gezielt nach, ob die Sache jetzt geklärt ist.
Ansonsten bittet Du um einen schriftlichen Sachverhalt. Du kannst ja bemerken, dass Du dauernde Gerüchte ausschließen und den "Vorgang" jetzt abschließend geklärt haben willst.
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- Beiträge: 541
- Registriert: 10. Dez 2007, 18:37
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