Hallo,
nach der Geburt unseres Sohnes (1993) haben sich meine Partnerin und ich den uns zustehenden Erziehungsurlaub aufgeteilt. So nahm ich 1994 insgesamt 10 Monate Erziehungsurlaub, außer dem Bundeserziehungsgeld erhielt ich keinerlei Bezüge.
Nun steht bei mir eine Frühpensionierung wegen DU an.
Frage: Welchen Einfluss haben diese 10 Monate auf meine künftige Pension. Ich habe diesbezügl. schon recherchiert, aber teilw. widersprüchl. Aussagen erhalten.
Weiß jemand da was, oder ist sogar selbst betroffen ?
Für Antworten danke ich.
Gruß
Schäferhund
Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Pension
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http://www.goed.at/files/877/Anrechnung ... n-Info.pdf
Erscheint mir aufschlussreich:
Wer die Kindererziehungszeiten beantragt hat und in der Zeit nicht erwerbstätig war, bekommt einen bestimmten Anteil seines regulären Einkommens als "fiktives Gehalt" während der Erziehungszeit eingerechnet.
Da das natürlich alles wieder individuell errechnet werden muss, kann man über die absolute Höhe nur im Rahmen einer Pensionsberechnung etwas aussagen. Wahrscheinlich sollte man bei einem Berechnungsantrag dann auch explizit darauf hinweisen, dass bestimmte Kindererziehungszeiten mit eingerechnet werden müssen.
u.a.:
Erhebungsblatt des Bundespensionsamtes
Um sicher zu gehen versendet das Bundespensionsamt einen Erhebungsbogen mit dem Titel „Erklärung über die Inanspruchnahme von Kindererziehungszeiten aus Anlass der Erstellung des Pensionskontos für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte“.
Hier werden die Eltern gebeten, ihre Ansprüche auf Zurechnung von
Kindererziehungszeiten bekannt zu geben. (siehe Muster auf der GÖD-Homepage)
MÜsste dann doch so seinen Weg gehen.
Erscheint mir aufschlussreich:
Wer die Kindererziehungszeiten beantragt hat und in der Zeit nicht erwerbstätig war, bekommt einen bestimmten Anteil seines regulären Einkommens als "fiktives Gehalt" während der Erziehungszeit eingerechnet.
Da das natürlich alles wieder individuell errechnet werden muss, kann man über die absolute Höhe nur im Rahmen einer Pensionsberechnung etwas aussagen. Wahrscheinlich sollte man bei einem Berechnungsantrag dann auch explizit darauf hinweisen, dass bestimmte Kindererziehungszeiten mit eingerechnet werden müssen.
u.a.:
Erhebungsblatt des Bundespensionsamtes
Um sicher zu gehen versendet das Bundespensionsamt einen Erhebungsbogen mit dem Titel „Erklärung über die Inanspruchnahme von Kindererziehungszeiten aus Anlass der Erstellung des Pensionskontos für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte“.
Hier werden die Eltern gebeten, ihre Ansprüche auf Zurechnung von
Kindererziehungszeiten bekannt zu geben. (siehe Muster auf der GÖD-Homepage)
MÜsste dann doch so seinen Weg gehen.
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