Krankenversicherung

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snuggles_one
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Krankenversicherung

Beitrag von snuggles_one »

Hallo,

Ich werde voraussichtlich am 1. Sept. Beamtenanwärter beim Bund sofern der Amtsarzt sein OK gibt. (der Termin ist am 11. Aug.) Nun mein Problem: So wie es aussieht versichert mich keine Krankenversicherung in einem Beihilfetarif (künstl. Herzklappe). Es würde ja bedeuten das ich mich "freiwillig" versichern muss. Trägt dann der Dienstherr trotzdem die Hälfte der kosten oder gibt der etwas zu dem Beitrag der Versicherung dazu?


wäre Super wenn mir jemand darüber etwas sagen könnte

danke
Anton
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Beitrag von Anton »

Nein, der Dienstherr trägt ja nur die Hälfte der beihilfefähigen Kosten im Krankheitsfall, den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist ja, aber monatlich fällig.

Spreche aus eigener Erfahrung.

Du dürftest dann ja auch so zwischen 130-150 € im Monat bezahlen, oder?
snuggles_one
Beiträge: 6
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Beitrag von snuggles_one »

ja so ungefähr sollte ich auch liegen, weist du ob davon auch was steuerlich absetzbar ist oder entfällt das auch :(
Anton
Beiträge: 29
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Beitrag von Anton »

Soweit ich weiß, ist das nur bei der privaten Versicherung möglich.
hopper
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Beitrag von hopper »

Guckst du hier:

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... aenger.pdf

Öffnungsklausel, kein Beamtenanfänger darf abgelehnt werden...
Anton
Beiträge: 29
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Beitrag von Anton »

Wenn man die PDF - Brochure dann tatsächlich liest, stellt man fest, dass bei den PKV'en zu den Beamtenanfänger keine Anwärter bzw. Beamte auf Widerruf zählen.
Zuletzt geändert von Anton am 10. Sep 2011, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Hier steht, dass di e PKV jeden im Basistarif versichern muss:

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... erung.html

...und hier sagt es der Verband auch nochmal ganz deutlich:

http://www.private-krankenversicherung. ... gsannahme/

"Die PKV darf Antragssteller, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern dürfen, nicht abweisen. Es besteht im Basistarif für die PKV vielmehr eine Aufnahmepflicht. "

Da ist wohl das Heftchen etwas überholt. :lol:

Wie hast du dich denn nun entschieden?

afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Anton
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Beitrag von Anton »

Stand der Brochure ist März 2009.
Sollte also schon recht aktuell sein.

Aktuell hab ich aber auch mitbekommen wie eine Mitanwärterin einen Probeantrag an die DEBEKA gestellt hat. Ergebnis war negativ.
Beamtentuse
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Beamtentuse »

Ruf mal deine Beihilfestelle an, die können dir genaueres sagen. Zuständig für (fast) alle Bundesbehörden ist das BVA. Ich denke, aber das das Problem kein Problem für die Beihilfestelle ist.
Thust
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

@afo1: Die Broschüre bezüglich der Öffnungsaktion ist nicht überholt sondern informiert nur über die Öffnungsaktion für Beamte, nicht aber über den Basistarif, wie du es unzutreffenderweise interpretierst.

Die Öffnungsaktion gilt soweit ich weiss, bei der erstmaligen Berufung zum Beamten. Explizit nicht bei der Berufung zum Beamten auf Widerruf! Hierfür haben die privaten Krankenkassen spezielle Anwärtertarife, die noch günstiger sind. Mit einem Risikozuschlag wegen Krankheit könnten sie aber dann nicht mehr so günstig sein - notfalls muss dann der Basistarif (für Beamte 50% des Beitrages, Rest Beihilfe) herhalten der schlechte Leistungen bietet, also derzeit zum Monatsbeitrag von ca. 300 Euro.

Soweit meine Laienkenntnisse.
Blue Ice Ultra
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Na bei 300 Euro Monatsbeitrag lohnt sich eher der Eintritt in die GKV.
Steinbock
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Re:

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
afo1 hat geschrieben:Hier steht, dass di e PKV jeden im Basistarif versichern muss:
Nein - das ist falsch.

Die PKV muss nur einen Nichtversicherten aufnehmen, wenn er zuletzt in einer PKV versichert war.
Dieser Link bezieht sich nur auf die Möglichkeiten bei einer PKV und die generelle Pflichtversicherung!
...und hier sagt es der Verband auch nochmal ganz deutlich:

http://www.private-krankenversicherung. ... gsannahme/
Dieser Link ist nicht vom PKV-Verband sondern nur ein Werbelink!

Den Link über die Öffnungsklausel vom PKV-Verband findst Du hier:
https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... gehoerige/
"Die PKV darf Antragssteller, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern dürfen, nicht abweisen. Es besteht im Basistarif für die PKV vielmehr eine Aufnahmepflicht. "
Falsch - bitte die Info über die Öffnungklausel richtig lesen!
Es besteht nur ein Aufnahmepflicht für Beamte auf Widerruf, die keinen Krankenversicherungsschutz haben für den Basistarif und aus gesundheitlichen Gründen nicht versicherbar sind.
Beim Status-Wechsel zum Beamten auf Probe wird der PKV-Vertrag in beihilfekonforme Tarife umgestellt mit einem max.Zuschlag von 30 %
Beispiel: Person lebt zur Zeit in USA und fängt zum 01.08. eine Stelle in D als B.a.W. an.

Grüßle vom Steinbock
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Factional
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Factional »

Huhu,
ich habe mich nun doch für eine Ausbildung im Beamtentum entschieden und fange am 1. bzw. 3. September (2012) meine Ausbildung beim LBV BW im mittleren nichttechnischen Dienst an und konnte mich bis jetzt noch nicht entscheiden wie ich das mit der Krankenversicherung handhaben möchte bzw. ob das was ich möchte auch Sinn ergibt. Tatsächlich möchte ich mich nur sehr ungern privatversichern sondern würde lieber bei meiner momentanen gesetzlichen versichert bleiben.
Wenn ich nun nicht ganz daneben liege ist das ja grundsätzlich möglich (Auch wenn in einem Schrieb den ich erhalten habe nur von PKV die Rede ist..), ich müsste halt "nur" den gesamten Beitrag der GKV selber aufbringen ohne Zuschüsse vom Dienstherren?..
Das wären ja dann gute 150€, was für mich soweit zu verkraften wäre..
Auch habe ich aufgeschnappt, dass es unter Umständen am Dienstherren liegt ob es trotz GKV Zuschüsse gibt.. das hab ich aber wirklich nur aufgeschnappt und wollte mal fragen wie das wirklich aussieht.

Wie würdet ihr das in meinem Fall halten?
ü20, nicht verheiratet, keine Kinder, laut Bundeswehr zu leicht aber sonst gesund, sehr selten krank.
Gerda Schwäbel
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Factional hat geschrieben:Auch habe ich aufgeschnappt, dass es unter Umständen am Dienstherren liegt ob es trotz GKV Zuschüsse gibt.. das hab ich aber wirklich nur aufgeschnappt und wollte mal fragen wie das wirklich aussieht.
Wie würdet ihr das in meinem Fall halten?
ü20, nicht verheiratet, keine Kinder, laut Bundeswehr zu leicht aber sonst gesund, sehr selten krank.
Wer hat ihn den unterschrieben, "den Schrieb"? Muschal, Stadler oder Däubler? Egal, jeder von ihnenist willens und in der Lage Ihnen die Rechtslage korrekt mitzuteilen. Und das viel besser als irgendwelche anonyme Internetnutzer. Hier geht es nicht darum, ob es "unter Umständen am Dienstherren liegt" ob ein Zuschuss gezahlt wird, weil Sie ja wohl nur von einem potentiellen Dienstherrn eine Einstellungszusage erhalten haben. Das baden-württembergische Recht lässt eine solche Zahlung nicht zu, deshalb darf sie nicht geleistet werden.

"Sinn" würde deshalb das Bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie überhaupt nicht machen!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Factional
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Factional »

Na wenn diese Zahlung nach baden-württembergischem Recht nicht erlaubt ist wäre das damit ja kurzum geklärt :)

Aber auch ohne Zuschuss dürften sich die 150€ für die GKV ja stämmen lassen. Die PKV schreckt mich einfach ab auch wenn die Anwärtertarife wohl recht günstig sind.. aber Geld ist einfach nicht alles.
Bei meiner momentanen GKV weiß ich was ich habe. In der Sache ging es eigentlich auch nur darum, ob ich in der GKV bleiben kann.
PKV kommt nur infrage wenn ich da auch wieder raus komme.
Ich vertrau den Läden einfach nicht... :|

Wie dem auch sei.
Vielen Dank für die Antwort.
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