Krankenversicherung
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snuggles_one
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Krankenversicherung
Hallo,
Ich werde voraussichtlich am 1. Sept. Beamtenanwärter beim Bund sofern der Amtsarzt sein OK gibt. (der Termin ist am 11. Aug.) Nun mein Problem: So wie es aussieht versichert mich keine Krankenversicherung in einem Beihilfetarif (künstl. Herzklappe). Es würde ja bedeuten das ich mich "freiwillig" versichern muss. Trägt dann der Dienstherr trotzdem die Hälfte der kosten oder gibt der etwas zu dem Beitrag der Versicherung dazu?
wäre Super wenn mir jemand darüber etwas sagen könnte
danke
Ich werde voraussichtlich am 1. Sept. Beamtenanwärter beim Bund sofern der Amtsarzt sein OK gibt. (der Termin ist am 11. Aug.) Nun mein Problem: So wie es aussieht versichert mich keine Krankenversicherung in einem Beihilfetarif (künstl. Herzklappe). Es würde ja bedeuten das ich mich "freiwillig" versichern muss. Trägt dann der Dienstherr trotzdem die Hälfte der kosten oder gibt der etwas zu dem Beitrag der Versicherung dazu?
wäre Super wenn mir jemand darüber etwas sagen könnte
danke
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snuggles_one
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Guckst du hier:
https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... aenger.pdf
Öffnungsklausel, kein Beamtenanfänger darf abgelehnt werden...
https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... aenger.pdf
Öffnungsklausel, kein Beamtenanfänger darf abgelehnt werden...
Wenn man die PDF - Brochure dann tatsächlich liest, stellt man fest, dass bei den PKV'en zu den Beamtenanfänger keine Anwärter bzw. Beamte auf Widerruf zählen.
Zuletzt geändert von Anton am 10. Sep 2011, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Hier steht, dass di e PKV jeden im Basistarif versichern muss:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... erung.html
...und hier sagt es der Verband auch nochmal ganz deutlich:
http://www.private-krankenversicherung. ... gsannahme/
"Die PKV darf Antragssteller, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern dürfen, nicht abweisen. Es besteht im Basistarif für die PKV vielmehr eine Aufnahmepflicht. "
Da ist wohl das Heftchen etwas überholt.
Wie hast du dich denn nun entschieden?
afo
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... erung.html
...und hier sagt es der Verband auch nochmal ganz deutlich:
http://www.private-krankenversicherung. ... gsannahme/
"Die PKV darf Antragssteller, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern dürfen, nicht abweisen. Es besteht im Basistarif für die PKV vielmehr eine Aufnahmepflicht. "
Da ist wohl das Heftchen etwas überholt.
Wie hast du dich denn nun entschieden?
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Beamtentuse
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Re: Krankenversicherung
Ruf mal deine Beihilfestelle an, die können dir genaueres sagen. Zuständig für (fast) alle Bundesbehörden ist das BVA. Ich denke, aber das das Problem kein Problem für die Beihilfestelle ist.
Re: Krankenversicherung
@afo1: Die Broschüre bezüglich der Öffnungsaktion ist nicht überholt sondern informiert nur über die Öffnungsaktion für Beamte, nicht aber über den Basistarif, wie du es unzutreffenderweise interpretierst.
Die Öffnungsaktion gilt soweit ich weiss, bei der erstmaligen Berufung zum Beamten. Explizit nicht bei der Berufung zum Beamten auf Widerruf! Hierfür haben die privaten Krankenkassen spezielle Anwärtertarife, die noch günstiger sind. Mit einem Risikozuschlag wegen Krankheit könnten sie aber dann nicht mehr so günstig sein - notfalls muss dann der Basistarif (für Beamte 50% des Beitrages, Rest Beihilfe) herhalten der schlechte Leistungen bietet, also derzeit zum Monatsbeitrag von ca. 300 Euro.
Soweit meine Laienkenntnisse.
Die Öffnungsaktion gilt soweit ich weiss, bei der erstmaligen Berufung zum Beamten. Explizit nicht bei der Berufung zum Beamten auf Widerruf! Hierfür haben die privaten Krankenkassen spezielle Anwärtertarife, die noch günstiger sind. Mit einem Risikozuschlag wegen Krankheit könnten sie aber dann nicht mehr so günstig sein - notfalls muss dann der Basistarif (für Beamte 50% des Beitrages, Rest Beihilfe) herhalten der schlechte Leistungen bietet, also derzeit zum Monatsbeitrag von ca. 300 Euro.
Soweit meine Laienkenntnisse.
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Blue Ice Ultra
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Re: Krankenversicherung
Na bei 300 Euro Monatsbeitrag lohnt sich eher der Eintritt in die GKV.
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Steinbock
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Re:
Hallo,
Die PKV muss nur einen Nichtversicherten aufnehmen, wenn er zuletzt in einer PKV versichert war.
Den Link über die Öffnungsklausel vom PKV-Verband findst Du hier:
https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... gehoerige/
Es besteht nur ein Aufnahmepflicht für Beamte auf Widerruf, die keinen Krankenversicherungsschutz haben für den Basistarif und aus gesundheitlichen Gründen nicht versicherbar sind.
Beim Status-Wechsel zum Beamten auf Probe wird der PKV-Vertrag in beihilfekonforme Tarife umgestellt mit einem max.Zuschlag von 30 %
Beispiel: Person lebt zur Zeit in USA und fängt zum 01.08. eine Stelle in D als B.a.W. an.
Grüßle vom Steinbock
Nein - das ist falsch.afo1 hat geschrieben:Hier steht, dass di e PKV jeden im Basistarif versichern muss:
Die PKV muss nur einen Nichtversicherten aufnehmen, wenn er zuletzt in einer PKV versichert war.
Dieser Link bezieht sich nur auf die Möglichkeiten bei einer PKV und die generelle Pflichtversicherung!
Dieser Link ist nicht vom PKV-Verband sondern nur ein Werbelink!...und hier sagt es der Verband auch nochmal ganz deutlich:
http://www.private-krankenversicherung. ... gsannahme/
Den Link über die Öffnungsklausel vom PKV-Verband findst Du hier:
https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... gehoerige/
Falsch - bitte die Info über die Öffnungklausel richtig lesen!"Die PKV darf Antragssteller, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern dürfen, nicht abweisen. Es besteht im Basistarif für die PKV vielmehr eine Aufnahmepflicht. "
Es besteht nur ein Aufnahmepflicht für Beamte auf Widerruf, die keinen Krankenversicherungsschutz haben für den Basistarif und aus gesundheitlichen Gründen nicht versicherbar sind.
Beim Status-Wechsel zum Beamten auf Probe wird der PKV-Vertrag in beihilfekonforme Tarife umgestellt mit einem max.Zuschlag von 30 %
Beispiel: Person lebt zur Zeit in USA und fängt zum 01.08. eine Stelle in D als B.a.W. an.
Grüßle vom Steinbock
Re: Krankenversicherung
Huhu,
ich habe mich nun doch für eine Ausbildung im Beamtentum entschieden und fange am 1. bzw. 3. September (2012) meine Ausbildung beim LBV BW im mittleren nichttechnischen Dienst an und konnte mich bis jetzt noch nicht entscheiden wie ich das mit der Krankenversicherung handhaben möchte bzw. ob das was ich möchte auch Sinn ergibt. Tatsächlich möchte ich mich nur sehr ungern privatversichern sondern würde lieber bei meiner momentanen gesetzlichen versichert bleiben.
Wenn ich nun nicht ganz daneben liege ist das ja grundsätzlich möglich (Auch wenn in einem Schrieb den ich erhalten habe nur von PKV die Rede ist..), ich müsste halt "nur" den gesamten Beitrag der GKV selber aufbringen ohne Zuschüsse vom Dienstherren?..
Das wären ja dann gute 150€, was für mich soweit zu verkraften wäre..
Auch habe ich aufgeschnappt, dass es unter Umständen am Dienstherren liegt ob es trotz GKV Zuschüsse gibt.. das hab ich aber wirklich nur aufgeschnappt und wollte mal fragen wie das wirklich aussieht.
Wie würdet ihr das in meinem Fall halten?
ü20, nicht verheiratet, keine Kinder, laut Bundeswehr zu leicht aber sonst gesund, sehr selten krank.
ich habe mich nun doch für eine Ausbildung im Beamtentum entschieden und fange am 1. bzw. 3. September (2012) meine Ausbildung beim LBV BW im mittleren nichttechnischen Dienst an und konnte mich bis jetzt noch nicht entscheiden wie ich das mit der Krankenversicherung handhaben möchte bzw. ob das was ich möchte auch Sinn ergibt. Tatsächlich möchte ich mich nur sehr ungern privatversichern sondern würde lieber bei meiner momentanen gesetzlichen versichert bleiben.
Wenn ich nun nicht ganz daneben liege ist das ja grundsätzlich möglich (Auch wenn in einem Schrieb den ich erhalten habe nur von PKV die Rede ist..), ich müsste halt "nur" den gesamten Beitrag der GKV selber aufbringen ohne Zuschüsse vom Dienstherren?..
Das wären ja dann gute 150€, was für mich soweit zu verkraften wäre..
Auch habe ich aufgeschnappt, dass es unter Umständen am Dienstherren liegt ob es trotz GKV Zuschüsse gibt.. das hab ich aber wirklich nur aufgeschnappt und wollte mal fragen wie das wirklich aussieht.
Wie würdet ihr das in meinem Fall halten?
ü20, nicht verheiratet, keine Kinder, laut Bundeswehr zu leicht aber sonst gesund, sehr selten krank.
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Gerda Schwäbel
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Re: Krankenversicherung
Wer hat ihn den unterschrieben, "den Schrieb"? Muschal, Stadler oder Däubler? Egal, jeder von ihnenist willens und in der Lage Ihnen die Rechtslage korrekt mitzuteilen. Und das viel besser als irgendwelche anonyme Internetnutzer. Hier geht es nicht darum, ob es "unter Umständen am Dienstherren liegt" ob ein Zuschuss gezahlt wird, weil Sie ja wohl nur von einem potentiellen Dienstherrn eine Einstellungszusage erhalten haben. Das baden-württembergische Recht lässt eine solche Zahlung nicht zu, deshalb darf sie nicht geleistet werden.Factional hat geschrieben:Auch habe ich aufgeschnappt, dass es unter Umständen am Dienstherren liegt ob es trotz GKV Zuschüsse gibt.. das hab ich aber wirklich nur aufgeschnappt und wollte mal fragen wie das wirklich aussieht.
Wie würdet ihr das in meinem Fall halten?
ü20, nicht verheiratet, keine Kinder, laut Bundeswehr zu leicht aber sonst gesund, sehr selten krank.
"Sinn" würde deshalb das Bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie überhaupt nicht machen!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Krankenversicherung
Na wenn diese Zahlung nach baden-württembergischem Recht nicht erlaubt ist wäre das damit ja kurzum geklärt 
Aber auch ohne Zuschuss dürften sich die 150€ für die GKV ja stämmen lassen. Die PKV schreckt mich einfach ab auch wenn die Anwärtertarife wohl recht günstig sind.. aber Geld ist einfach nicht alles.
Bei meiner momentanen GKV weiß ich was ich habe. In der Sache ging es eigentlich auch nur darum, ob ich in der GKV bleiben kann.
PKV kommt nur infrage wenn ich da auch wieder raus komme.
Ich vertrau den Läden einfach nicht...
Wie dem auch sei.
Vielen Dank für die Antwort.
Aber auch ohne Zuschuss dürften sich die 150€ für die GKV ja stämmen lassen. Die PKV schreckt mich einfach ab auch wenn die Anwärtertarife wohl recht günstig sind.. aber Geld ist einfach nicht alles.
Bei meiner momentanen GKV weiß ich was ich habe. In der Sache ging es eigentlich auch nur darum, ob ich in der GKV bleiben kann.
PKV kommt nur infrage wenn ich da auch wieder raus komme.
Ich vertrau den Läden einfach nicht...
Wie dem auch sei.
Vielen Dank für die Antwort.

