Ich bin mit Ablauf des 30. Juni 2011 in den Ruhestand gegangen, habe aber immer noch keinen Bescheid über die Höhe der Versorgungsbezüge, obwohl schon letztes Jahr eine voraussichtliche Berechnung erfolgt ist.
Wie ist hier die rechtliche Regelung, da ich darauf warte, um Widerspruch bzw. Klage einzureichen.
Ich dies ein Fall, wo sofort Klage eingereicht werden kann oder muss man durch Widerspruch durch und wer ist bei einer Kommunalbehörde in NRW dann die Widerspruchsbehörde?
Bescheid über Versorgungsbezüge
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Widerspruch kannst Du nur gegen einen Bescheid (Verwaltungsakt) einlegen. Den hats Du aber noch gar nicht bekommen.
Untätigkeitsklage wäre eine Idee, wenn nach zwei Monaten noch nichts passiert ist.
Aber nun bist Du gerade mal acht Tage im Ruhestand. Ein bißchen Geduld solltest Du mit den Kollegen schon haben....
Untätigkeitsklage wäre eine Idee, wenn nach zwei Monaten noch nichts passiert ist.
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