mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
828210
Beiträge: 4
Registriert: 22. Feb 2011, 13:24
Behörde:

mit FH Diplom und Promotion in den höheren Dienst?

Beitrag von 828210 »

Hallo,

ich habe ein FH-Diplom und bin derzeit im gehobenen Dienst verbeamtet. Nun denke ich über eine Promotion nach (das geht auch mit einem FH-Diplom sehr wohl!) und frage mich, ob ich damit die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen würde.

Zusatz: Ich bin Landesbeamter in NRW.

MfG
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Beitrag von Bundesfreiwild »

http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justiz ... &#jurabs_2


in Laufbahnen des höheren Dienstes

1.
a)

ein geeignetes (§ 8 Satz 2), abgeschlossenes Studium an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule oder
2.
b)

ein mit einem Magister-/Mastergrad abgeschlossenes in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium an einer Fachhochschule.

Welche Studiengänge als "geeignet" angesehen werden? Da muss man wohl beim Land oder bei der anvisierten Behörde nachfragen.
Zuletzt geändert von Bundesfreiwild am 23. Feb 2011, 08:59, insgesamt 1-mal geändert.
828210
Beiträge: 4
Registriert: 22. Feb 2011, 13:24
Behörde:

Beitrag von 828210 »

so einfach ist das m.E. leider nicht:

zum Einen zitierst du die Voraussetzung für den gehobenen Dienst. Ich spreche aber vom höheren Dienst.

Zum Anderen bin ich ja bereits verbeamtet und müsste doch nicht nochmal einen Vorbereitungsdienst machen, oder? Ich meine, man wird ja nicht vom Amtmann zum Referendar.

Die Frage ist ja, ob nur die Promotion bereits ein abgeschlossenes Universiätsstudium darstellt. Auch wenn die Promotion auf ein FH-Studium "fußt".
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hab den Eintrag schon editiert, hab mich beim kopieren vertan *lach*

Aber egal. Wie die Vorschriften für einen Laufbahnwechsel in diesem Falle aussehen, kann man wiederum auch nur bei der Behörde/Dienstherrn erfahren.
828210
Beiträge: 4
Registriert: 22. Feb 2011, 13:24
Behörde:

Beitrag von 828210 »

Das ist schlecht.

Schließlich wollte ich mein Vorhaben noch nicht so offiziell aufhängen, auch wenn wenn die Antwort auf meine eingangs gestellte Frage mir sehr wichtig wäre.
Zöllnerina
Beiträge: 7
Registriert: 1. Sep 2010, 10:30
Behörde:

Beitrag von Zöllnerina »

Hast du denn schon einen Doktorvater gefunden? Stell mir das nicht so einfach vor.
828210
Beiträge: 4
Registriert: 22. Feb 2011, 13:24
Behörde:

Beitrag von 828210 »

nicht einfach aber auch nicht unmöglich. es gibt viele personen, die mit ihrem thema ein interesse bei professoren geweckt haben.

ich mache allerdings eine promotion von der eingangs gestellten frage abhängig. deshalb habe ich mein vorhaben bisher nicht konkretisiert.
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Beitrag von Thust »

Bitte bedenke auch, dass du mit Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für den hD noch nicht automatisch in den hD kommst. Allerdings kannst du dich dann wahrscheinlich für Stellen des hD bewerben sobald eine ausgeschrieben wird. Ob du im Auswahlverfahren genommen wirst, oder ob dein Arbeitgeber einen Aufstieg nicht vorsieht trotz Vorliegen der Bildungsvoraussetzungen kann ich nicht vorhersehen.
cdots
Beiträge: 1
Registriert: 29. Jun 2011, 23:47
Behörde:

Promotion in Bayern ohne Belang

Beitrag von cdots »

Wir hatten genau diesen Fall bei einem Kollegen. FH-Ingenieur, dann Promotion (nach bestandener Promotionseignungsprüfung) zum Dr.-Ing., Interesse an weiterer akademischer Karriere, Stelle als Akademischer Rat vorhanden, aber laut Uni-Verwaltung Einstellungsvoraussetzungen nicht gegeben.

Der Arme musste nun auf die Schnelle nebenbei einen Master of Science nachholen, dann war der erforderliche Universitätsabschluss gegeben. Wir haben ihn solange als Angestellten geparkt. Die Promotion war für die Verbeamtung eher nebensächlich (obwohl im Bay. Hochschulpersonalgesetz eigentlich gefordert).

VG
CS
Antworten