Einmalzahlung für Teilzeitkräfte rechtens?

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meikimouse
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Registriert: 11. Jul 2010, 22:52
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Einmalzahlung für Teilzeitkräfte rechtens?

Beitrag von meikimouse »

Hallo,
als Landesbeamter in NRW und in Teilzeit (Sabbatmodell) habe ich bei der Einmalzahlung schon mal den Griff ins Klo getan, weil genau am 1.April die Arbeitsphase der Sabbatregelung angefangen hat und somit die Einmalzahlung von eigentlich € 360, aufgrund der geringeren Bezügen gekürzt wurde, jetzt ca. € 212,-.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Versorgungsbezüge des Landes NRW 2011/2012 erhalten alle Beamten die volle Einmalzahlung (verkürzt dargestellt).
In der Begründung zu diesem Gesetz heißt es unter zu § 2, Abs 1:
"Bei einem nur zeitanteiligen Ansprüche auf Dienstbezüge im Monat April wird die Einmalzahlung in voller Höhe ausgezahlt."
(siehe auch http://djg-hamburg.org/wp-content/uploa ... nommen.pdf

Meine erste Frage: Was ist damit gemeint?

Gemäß LBG besteht für mich als Teilzeitkraft ein Benachteiligungsverbot.

Zweite Frage: Gilt das nicht auch für diese Einmalzahlung?

Ich denke, hier ist es ähnlich, wie bei der Wach und Wechseldienstzulage, die ja auch nach Klage für Teilzeitbeschäftigte, nun in vollem Umfang gezahlt werden muss.

Lohnt sich eine Klage?
Danke für Antworten und sonnige Grüße
meikimouse
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