die Fünftel-Regelung ist mir bekannt.
Vater Staat hat ja schließlich ein Recht auf (fast) meine gesamte Aufmerksamkeit.
Also, mal angenommen, es gibt einen Arbeitgeber, der bereit ist für eine
Nebentätigkeit von 8 Stunden in der Woche ein monatliches Gehalt in Höhe von 2500.- Smörries zu zahlen. Vielleicht sogar noch mehr.
(Hallo, wo gibts den sowas...will ich auch!!

OK, dieser AG wünscht also nicht nur persönliches Engagement (was ja mit 8 Wochenstunden sehr übersichtlich ist und i.d.R. auch genehmigt wird), sondern auch die Beteiligung an seiner Firma (daher auch das zugegeben recht hohe Gehalt).
Ich habe BBG, NebentätigkeitVO durchstöbert und komme zu folgendem Schluss: "Es gibt keine Verdiensthöchstgrenzen!"

Ich kann es eigentlich nicht glauben, dass das so sein soll. Irgendwo muss ich was überlesen habe.
Bitte um eure Meinung.
Danke