Hallo liebe Kollegen
Zu meiner Person:
Ich bin Polizeibeamter in einem kleinen Bundesland, wurde 1999 eingestellt und habe die Ausbildung zum gehobenen Dienst gemacht. Zur Zeit bin ich noch in der A 9.
Für den vergangenen Beurteilungszeitraum habe ich eigentlich mit einer zweier Beurteilung gerechnet. Das hätte wohl auch gepasst, wenn nicht zu viele "übergeleitete" A 9er die 2 bekommen hätten und ich bei der vorgegebenen Quote dann doch das Nachsehen hatte. Hab jetzt eine Beurteilungsnote von genau 2,50 und bin mächtig sauer.
Habe gelesen und gehört, daß es die Möglichkeit gibt, die Beurteilung anzufechten, bzw. Antrag auf Anhebung der Beurteilung zu stellen.
Mir würde schließlich bei den 16 Beurteilungskriterien, bei den jeweils 8 mit 2 und 3 beurteilt wurden, eine 2 mehr reichen, für die Gesamtnote 2.
Meine Frage ist nun: Hat das schon mal jemand von euch gemacht. Wenn ja, wie seid ihr vorgegangen, was ist zu beachten usw.
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß O.
Abänderung der Beurteilung
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Zu allererst muss man beim Arbeitgeber/Beurteilungsstelle IM WIDERSPRUCHSZEITRAUM schriftlich Widerspruch erheben.
Darauf muss der Dienstherr reagieren. Ablehnung des Widerspruchs oder Aufnahme eines neuen Beurteilungsgespräches (mit hoffentlich neuem Ergebnis).
Mannomann - es ist doch immer noch überall der selbe Mist. Wer den höheren Posten bekommt/hat, bekommt auch die höhere Beurteilung. Dabei müsste eigentlich nur innerhalb der Bewertung beurteilt werden, denn die Arbeit eines A7 lässt sich mit der Arbeit eines A9 oft ja gar nicht vergleichen.
Der Beurteilungsschnitt dürfte eigentlich nur innerhalb einer Amtsbewertung ablaufen, dann würde es keinen interessieren, ob ein A9er oder ein A7er beurteilt wird.
Bei Telekoms haben sie das jetzt rigoros nieder gekämpft. War da auch - trotz anderer Beurteilungsvorschriften - so in Gebrauch gekommen, dass jede nächsthöhere Ebene praktisch automatisch auch 2-3 Punkte mehr im Schnitt hatte. Jetzt wurden die alle mal kurzerhand auf den Boden zurück gebracht und auch im gehobenen Dienst oder höher ist eine "rundum zufriedenstellende" Leistung mit 10-11 Punkten (von 20) zu bewerten.
Da haben so einigen die Augen geblutet, als sie sahen, dass sie als Oberfuzzi genauso "nur" 11 Punkte hatten, wie ihre Sachbearbeiter auch.
Und so ist es auch richtig. Selbst eine Putzfrau muss man bis zu 20 Punkten beurteilen können, wenn sie im wahrsten Sinne des Wortes glanzvolle Leistungen bringt. Und genauso einen Oberamtmann mit 5 Punkten, wenn er fachlich oder führungsmäßig eher schwach ist.
Die bloße Tatsache, dass man irgendwann mal ein Amt ergattert hat, darf in der Bewertung keine Rolle spielen.
Nicht die Tätigkeit die man macht, darf bewertet werden, sondern WIE man seine Arbeit erledigt!
Ich hoffe, das hat jetzt auch ein bisschen Stoff für die Argumentation gebracht.
Darauf muss der Dienstherr reagieren. Ablehnung des Widerspruchs oder Aufnahme eines neuen Beurteilungsgespräches (mit hoffentlich neuem Ergebnis).
Mannomann - es ist doch immer noch überall der selbe Mist. Wer den höheren Posten bekommt/hat, bekommt auch die höhere Beurteilung. Dabei müsste eigentlich nur innerhalb der Bewertung beurteilt werden, denn die Arbeit eines A7 lässt sich mit der Arbeit eines A9 oft ja gar nicht vergleichen.
Der Beurteilungsschnitt dürfte eigentlich nur innerhalb einer Amtsbewertung ablaufen, dann würde es keinen interessieren, ob ein A9er oder ein A7er beurteilt wird.
Bei Telekoms haben sie das jetzt rigoros nieder gekämpft. War da auch - trotz anderer Beurteilungsvorschriften - so in Gebrauch gekommen, dass jede nächsthöhere Ebene praktisch automatisch auch 2-3 Punkte mehr im Schnitt hatte. Jetzt wurden die alle mal kurzerhand auf den Boden zurück gebracht und auch im gehobenen Dienst oder höher ist eine "rundum zufriedenstellende" Leistung mit 10-11 Punkten (von 20) zu bewerten.
Da haben so einigen die Augen geblutet, als sie sahen, dass sie als Oberfuzzi genauso "nur" 11 Punkte hatten, wie ihre Sachbearbeiter auch.
Und so ist es auch richtig. Selbst eine Putzfrau muss man bis zu 20 Punkten beurteilen können, wenn sie im wahrsten Sinne des Wortes glanzvolle Leistungen bringt. Und genauso einen Oberamtmann mit 5 Punkten, wenn er fachlich oder führungsmäßig eher schwach ist.
Die bloße Tatsache, dass man irgendwann mal ein Amt ergattert hat, darf in der Bewertung keine Rolle spielen.
Nicht die Tätigkeit die man macht, darf bewertet werden, sondern WIE man seine Arbeit erledigt!
Ich hoffe, das hat jetzt auch ein bisschen Stoff für die Argumentation gebracht.
- leonsucher
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@ leonsucher
Den Artikel aus dem Link kannte ich schon, trotzdem Danke.
Als bei uns beschlossen wurde, den mittleren Dienst abzuschaffen und alle in die A 9 gehobener Dienst überzuleiten, wurde gesagt, daß die Übergeleiteten nicht mit den A 9ern mit FH-Ausbildung in einen Topf geworfen werden. Das Versprechen wurde aber dann nur eine Beurteilungsperiode lang eingehalten.
Den Artikel aus dem Link kannte ich schon, trotzdem Danke.
Als bei uns beschlossen wurde, den mittleren Dienst abzuschaffen und alle in die A 9 gehobener Dienst überzuleiten, wurde gesagt, daß die Übergeleiteten nicht mit den A 9ern mit FH-Ausbildung in einen Topf geworfen werden. Das Versprechen wurde aber dann nur eine Beurteilungsperiode lang eingehalten.
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Hallo zusammen!
Wenn wir gerade bei dem Thema Beurteilungen sind, was sagt ihr zu meinem Problem?
Ich bin von der Deutschen Post AG seit 2004 als Leistungssachbearbeiter zur BA abgeordnet bzw. zugewiesen. Seit geraumer Zeit wird ein Teil der Sonderzuwendung als variables Entgelt bei der Post bezahlt, was eh schon ein Witz ist. Dazu muss jedes Jahr eine Beurteilung vom Vorgesetzten abgegeben werden. Mein Vorgesetzter ist der Geschäftsführer des Jobcenters in dem ich abgeordnet bzw. zugewiesen bin. Dieser beurteilt mich jedes Jahr aufs Neue.
Ich habe vor ein paar Tagen eine Beurteilung für das Jahr 2010 von der Post AG erhalten. Auf Nachfrage bei meinem Geschäftsführer beim Jobcenter hat sich nun herausgestellt, dass dieser mich gar nicht beurteilt hat, da er nicht mal einen Beurteilungsbogen von der Post erhalten hat. Nach einem Telefonat bei meiner zuständigen Niederlassung bei der Post, wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die BA mich beurteilt hat.
Ich frage mich nun, hat die Post mich aus der Ferne fiktiv beurteilt und mir bewusst eine schlechte Beurteilung gegeben, oder waren da Außerirdische am Werke?!
Kann mir jemand einen Tipp geben, welche rechtlichen Möglichkeiten, außer einem Widerspruch, ich gegen meinen ach so tollen Arbeitgeber habe!
Wenn wir gerade bei dem Thema Beurteilungen sind, was sagt ihr zu meinem Problem?
Ich bin von der Deutschen Post AG seit 2004 als Leistungssachbearbeiter zur BA abgeordnet bzw. zugewiesen. Seit geraumer Zeit wird ein Teil der Sonderzuwendung als variables Entgelt bei der Post bezahlt, was eh schon ein Witz ist. Dazu muss jedes Jahr eine Beurteilung vom Vorgesetzten abgegeben werden. Mein Vorgesetzter ist der Geschäftsführer des Jobcenters in dem ich abgeordnet bzw. zugewiesen bin. Dieser beurteilt mich jedes Jahr aufs Neue.
Ich habe vor ein paar Tagen eine Beurteilung für das Jahr 2010 von der Post AG erhalten. Auf Nachfrage bei meinem Geschäftsführer beim Jobcenter hat sich nun herausgestellt, dass dieser mich gar nicht beurteilt hat, da er nicht mal einen Beurteilungsbogen von der Post erhalten hat. Nach einem Telefonat bei meiner zuständigen Niederlassung bei der Post, wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die BA mich beurteilt hat.
Ich frage mich nun, hat die Post mich aus der Ferne fiktiv beurteilt und mir bewusst eine schlechte Beurteilung gegeben, oder waren da Außerirdische am Werke?!
Kann mir jemand einen Tipp geben, welche rechtlichen Möglichkeiten, außer einem Widerspruch, ich gegen meinen ach so tollen Arbeitgeber habe!
- Bundesfreiwild
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Gleiches Spielchen wie bei der Telekom. Da ich Hintergrundinfos habe, weiss ich dass bislang nur ca. 50% der Beurteilungen gelaufen sind bei denen, die z. B. zur BA abgeordnet sind. Entweder hat die BA es nicht eilig und verweist auf ihren regulären Termin zum BA-Beurteilungslauf oder die Beurteilung ist so mies ausgefallen, dass die Abgeordneten gerne darauf verzichten, diese Beurteilung in eine Telekombeurteilung umgewandelt zu bekommen.
Fakt ist, dass eine Beurteilung von demjenigen ausgestellt werden muss, der fachlich in der Lage ist, dies auch zu tun. Und das ist nicht der Vermittler im Jobcenter. Wenn der keine Beurteilung von der BA hat, KANN er gar keine Post- oder Telekombeurteilung ausstellen.
Ich würde beim Jobcenter sofort schriftlich widersprechen und auf Einhaltung der Beurteilungsvorschriften plädieren, zur Not Klage einreichen.
Fakt ist, dass eine Beurteilung von demjenigen ausgestellt werden muss, der fachlich in der Lage ist, dies auch zu tun. Und das ist nicht der Vermittler im Jobcenter. Wenn der keine Beurteilung von der BA hat, KANN er gar keine Post- oder Telekombeurteilung ausstellen.
Ich würde beim Jobcenter sofort schriftlich widersprechen und auf Einhaltung der Beurteilungsvorschriften plädieren, zur Not Klage einreichen.