Ruhegehalt bei Frühpensionierung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Lehrerin
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Ruhegehalt bei Frühpensionierung

Beitrag von Lehrerin »

Hallo,
ich denke darüber nach, mich nach 30 Jahren Schuldienst (A12) frühpensionieren zu lassen. Ich habe immer in Teilzeit mit unterschiedlicher Stundenzahl gearbeitet, habe aber nicht mehr alle Nachweise darüber, sodass ich mir über den Rechner im Internet keine Auskunft über das Ruhegehalt beschaffen kann.
Eigentlich sollte mir das LBV eine Auskunft geben, aber es ist doch kaum möglich, dort jemanden zu ereichen.
Hat jemand eine Idee, wie ich erfahren kann, welches Ruhegehalt mir zusteht?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Die Zeiten Deiner Teilzeittätigkeiten sind in Deiner Personalakte festgehalten.

Du hast das Recht, Einblick in Deine Personalakte zu nehmen. Vereinbare einen Termin mit der Personalstelle. Dann hilft Dir vielleicht der Rechner im Internet.

Aber Vorsicht!

Wir haben zur Zeit nicht nur 17 unterschiedliche Besoldungstabellen, sondern auch die Versorgung driftet auseinander.

Was für ein schrecklicher Zustand! Niemand käme auf die Idee, 17 unterschiedkiche Rentenrechte in Deutschland einzuführen.

Aber beim Beamtenrecht können sich unsere Politiker so richtig austoben.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn ich mir so meine Pensionsberechnung ansehe - und die ist nichtmal weiter kompliziert, weil ich immer Vollzeit war - dann sehe ich die Chance für eine einigermaßen korreke Berechnung nur darin, einen Berechnungsantrag zu stellen. Dann wird die Personalakte angefordert und anhand der jeweiligen Beschäftigungszeiten, Ausfallzeiten, Teilzeitzeiten, etc. die Pension errechnet. Ich sage da nur: Das bekommt kaum einer selbst hin, der sich mit der Materie nicht auskennt.
Denn es gibt auch Berechnungsmodi, die sich - je nach Geburtsjahr - grundsätzlich geändert haben - wobei evtl. der günstigere Modus in die Berechnung einfließt oder auch nicht.
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