Hallo Forumer,
bin im IT-Bereich tätig und demnächst mit Rufbereischaft konfrontiert! Da diese Zeit als Ruhezeit gilt, dürfte der ganze Monat damit abgedeckt werden??
Gibt es da irgendwo eine feste Regelung?
Gruß von der Ostsee!
vom humpen
Wieviel Rufbereitschaft ist zulässig?
Moderator: Moderatoren
- Bundesfreiwild
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Gibt es nicht aktuell ein frisches Urteil vom europäischen Gerichtshof, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu betrachten ist und damit mit ihren gesamten Stunden als Freizeitanspruch abgewickelt werden muss und darf?
Bisherige Regelung:
Der Bereitschaftsdienst ist ein in der Öffentlichkeit und den Medien viel diskutierter Begriff. Ärzte im Krankenhaus und Apotheker müssen rund um die Uhr verfügbar sein, um in Notfällen die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Aber auch in anderen Bereichen, wie bei Hausdiensten und in EDV- und Kommunikationsabteilungen ist der Bereitschaftsdienst wesentlicher Bestandteil der Arbeitszeit.
Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich außerhalb der normalen Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall sofort seine volle Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zur Rufbereitschaft kann er den Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Der Bereitschaftsdienst oder Notdienst wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet. Arbeitsschutzrechtlich wird er als Arbeitszeit angesehen, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen während der Dauer des Bereitschaftsdienstes. Die Vorschriften zu Arbeitspausen sind einzuhalten, ebenso die Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten von 11 Stunden.
Da die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers in der Bereitschaftszeit normalerweise geringer ist als in der normalen Arbeitszeit, kann der Bereitschaftsdienst niedriger vergütet werden als die Vollarbeit. Es kann aber auch ein Freizeitausgleich beantragt werden.
Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es nicht. Allerdings kann eine Verpflichtung aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags vorliegen. In bestimmten Berufen, wie bei Ärzten und Fernfahrern gehört die Bereitschaft zur Art des Arbeitsverhältnisses.
Bedeutet aber auf jeden Fall:
Erstrangig gilt das, was als Gesetz vorliegt. Dann gilt aber vor allem das, was in deinem Arbeitsvertrag steht, sofern man Tarifkraft ist. Oder was im Mantel-/Tarifvertrag steht. Darauf achten: eine Betriebsvereinbarung darf nicht schlechter ausfallen, als der geltende Tarifvertrag.
Als erstes aber eine Auskunft beim Betriebs- oder Personalrat einholen, ob es eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit im Betrieb gibt, in der auch evtl. der Bereitschaftsdienst im Betrieb geregelt ist. Betriebs/Personalrat ist im Falle der Arbeitszeiten in der Mitbestimmung. Der muss also eine qualitative Aussage machen können!
Bisherige Regelung:
Der Bereitschaftsdienst ist ein in der Öffentlichkeit und den Medien viel diskutierter Begriff. Ärzte im Krankenhaus und Apotheker müssen rund um die Uhr verfügbar sein, um in Notfällen die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Aber auch in anderen Bereichen, wie bei Hausdiensten und in EDV- und Kommunikationsabteilungen ist der Bereitschaftsdienst wesentlicher Bestandteil der Arbeitszeit.
Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich außerhalb der normalen Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall sofort seine volle Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zur Rufbereitschaft kann er den Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Der Bereitschaftsdienst oder Notdienst wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet. Arbeitsschutzrechtlich wird er als Arbeitszeit angesehen, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen während der Dauer des Bereitschaftsdienstes. Die Vorschriften zu Arbeitspausen sind einzuhalten, ebenso die Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten von 11 Stunden.
Da die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers in der Bereitschaftszeit normalerweise geringer ist als in der normalen Arbeitszeit, kann der Bereitschaftsdienst niedriger vergütet werden als die Vollarbeit. Es kann aber auch ein Freizeitausgleich beantragt werden.
Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es nicht. Allerdings kann eine Verpflichtung aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags vorliegen. In bestimmten Berufen, wie bei Ärzten und Fernfahrern gehört die Bereitschaft zur Art des Arbeitsverhältnisses.
Bedeutet aber auf jeden Fall:
Erstrangig gilt das, was als Gesetz vorliegt. Dann gilt aber vor allem das, was in deinem Arbeitsvertrag steht, sofern man Tarifkraft ist. Oder was im Mantel-/Tarifvertrag steht. Darauf achten: eine Betriebsvereinbarung darf nicht schlechter ausfallen, als der geltende Tarifvertrag.
Als erstes aber eine Auskunft beim Betriebs- oder Personalrat einholen, ob es eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit im Betrieb gibt, in der auch evtl. der Bereitschaftsdienst im Betrieb geregelt ist. Betriebs/Personalrat ist im Falle der Arbeitszeiten in der Mitbestimmung. Der muss also eine qualitative Aussage machen können!
- Bundesfreiwild
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Also, in der Vergangenheit war es so, dass die Bereitschaft zum Ruf/Bereitschaftsdienst in der Tätigkeitsbeschreibung eines Dienstpostens aufgeführt war und man sich mit der Bewerbung auf den Dp auch zur Auführung der Rufbereitschaft bereit erklärt.
Der Betriebsrat/Personalrat ist in allen Fällen der Arbeitszeitgestaltung in einer Behörde oder Unternehmen in der Mitbestimmung. Die Gestaltung KANN auf Grund dienstlicher Notwendigkeiten von allgemein üblichen Vorgaben abweichen (vor allem wohl in Krankenhäusern und ähnlichen Notfallstationen).
Man kann also gar nichts Allgemeingültiges sagen, ohne die Betriebsvereinbarung oder "die im Unternehmen/Behörde übliche Regelung" zu kennen.
Deine Frage solltest du also zu allererst wirklich an deine Personalvertretung richten, da die Bereitschaftsdienste sehr unterschiedlich eigentlich immer in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung für den EINZELNEN Betrieb geregelt sind.
Der Betriebsrat/Personalrat ist in allen Fällen der Arbeitszeitgestaltung in einer Behörde oder Unternehmen in der Mitbestimmung. Die Gestaltung KANN auf Grund dienstlicher Notwendigkeiten von allgemein üblichen Vorgaben abweichen (vor allem wohl in Krankenhäusern und ähnlichen Notfallstationen).
Man kann also gar nichts Allgemeingültiges sagen, ohne die Betriebsvereinbarung oder "die im Unternehmen/Behörde übliche Regelung" zu kennen.
Deine Frage solltest du also zu allererst wirklich an deine Personalvertretung richten, da die Bereitschaftsdienste sehr unterschiedlich eigentlich immer in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung für den EINZELNEN Betrieb geregelt sind.