Frühpensionierung, DUV und Rente wegen Erwerbsminderung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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stolley
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Frühpensionierung, DUV und Rente wegen Erwerbsminderung

Beitrag von stolley »

Hallo Leute!

Ich bin kürzlich dienstunfähig aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden.
Glücklicherweise habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die jetzt natürlich auch zahlt.

Zusätzlich habe ich von der gesetzlichen Rentenversicherung ein Schreiben erhalten, was mich dazu veranlasst hat, auch noch einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn vor meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst habe ich rentenversicherungspflichtig gearbeitet.

Ist von Euch jemand in ähnlicher Situation?
Ich bin mir unschlüssig, ob ich diesen Antrag wirklich stellen soll. Handele ich mir möglicherweise Nachteile bei der Gewährung der DUV ein? Denn ich muss der Versicherung ja mitteilen, dass ich noch Rente vom Staat bekomme.

Mir sind einfach die möglichen Wechselwirkungen und ggf. daraus erwachsende Nachteile nicht klar.

Wer kann mir da helfen?
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Beitrag von arme Sau »

Ich bin derzeit nicht in deiner Situation, kann dir aber sagen, das du "grundsätzlich" nie mehr wie 100% Pension/Rente bekommst.
So die mir vorliegenden Informationen.

Also, angenommen du würdest vom Staat 65% (Summe einsetzen) und von der DRB/LVA 45% bekommen, so kürzt eine Stelle den Betrag um 10%, damit du dann wieder bei 100% bist.

Diese Information wurden mir einmal von der BfA heute DRBund gegeben.

Ich denke daran hat sich nichts geändert.

Insofern solltest du auf jeden Fall beide Renten einreichen.

Mehr dazu kann dir aber auf jeden Fall, ein zugelassener Rentenberater den es auch in deiner Nähe gibt sagen.
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
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Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Beitrag von Klaus »

Deine private Dienstunfähigkeitsrente bleibt in jedem Fall unangetastet.

Bei dem Zusammentreffen von Renten und Pensionen gilt der Grundsatz, dass beide zusammen nicht den Höchstsatz der Pension übersteigen dürfen. Und der liegt zur Zeit bei 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Ergeben beide Versorgungen - und manchmal kommt ja auch noch eine Betriebsrente dazu - mehr als diese 71,57 Prozent, wird die Pension gekürzt.

Freiwillige, privat eingezahlte Beiträge bleiben immer unberührt.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen ergibt keinen Sinn, da Du nicht mehr rentenversicherungspflichtig bist. Hast Du aber einen theoretischen Anspruch, erhöht sich Deine Pension bis zum 65. Lebensjahr. Erkundige Dich bei Deiner Pensionsfestsetzungsbehörde.
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