Beihilfe und GKV (Azubi) wie funktioniert das?

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Mienebaja
Beiträge: 5
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Beihilfe und GKV (Azubi) wie funktioniert das?

Beitrag von Mienebaja »

Hallo,

Ich habe eine kleine Frage bzgl. der Beihilfe (NRW):

Ich bin über meinen Vater behilfeberechtigt (mindestens noch bis Ende des Jahres, da ich solange noch Kindergeld bekomme, wahrscheinlich noch ein Jahr länger).

Des weiteren bin ich als Azubi natürlich pflichtig geworden, im Moment nehme ich die Beihilfe aber nicht in Anspruch sondern habe eine Zusatzversicherung (Restkosten beim Arzt/Zahnarzt etc.) abgeschlossen.

Nun ist meine Frage, wie würde das genau funktionieren wenn ich die Beihilfe wieder in Anspruch nehme? Bei der GKV habe ich schon angerufen, die sagen, das ist prinzipiell möglich ich würde dann als Privatpatient zum Arzt gehen (Kostenerstattungsprinzip), bekomme die Rechnung vom Arzt und die GVK erstattet mir dann den Teil, den sie erstatten können (Mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung)

Wenn ich die Rechnung dann weiterschicken würde an die Beihilfe, würde die mir dann 80% des Restbeitrages bezahlen oder gar mehr? Oder ist das prinzipiell überhaupt nicht möglich mit der Rechnung dann noch zur Beihilfe zu gehen? Irgendwie muss das ja funktionieren, es gibt ja auch Beamte die trotz Beihilfe gesetzlich versichert sind.

Meine Eltern sagen man müsste grundsätzlich immer erst zur Beihilfestelle, die sind aber auch Privat versichert.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich möchte die Beihilfe natürlich gerne nutzen, solange ich noch berechtigt bin.

Vielen Dank im Voraus

MieneBaja
mr.morden
Beiträge: 5
Registriert: 4. Jul 2010, 19:56
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Beitrag von mr.morden »

Die Beihilfe erstattet ohnehin allenthalben Leistungen, die beihilfefähig sind, jedoch nicht von der GKV abgedeckt werden.

Das dürfte, von spezielleren Krankheitsbildern abgesehen, den Beihilfezahlbetrag fast immer auf 0,- EUR setzen.

Es ist, auch bei entspr. GKV-Wahltarif nach Kostenerstattungsprinzip, mitnichten so, dass die Beihilfe bspw. die Differenz der Behandlungskosten vom "GKV-Faktor" zum privatärztlichen Faktor übernehmen würde.
Mienebaja
Beiträge: 5
Registriert: 13. Mai 2010, 22:39
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Beitrag von Mienebaja »

Nur der Vollständigkeit halber:

Das funktioniert tatsächlich. Die Beihilfe erstattet den Betrag der abzüglich der Vorleistung und Eigentanteile wie Praxisgebühr etc. übrig bleibt zum jeweiligen Prozentsatz (Was i.d.R sogar relativ viel ist, da die GKV ja fast nichts bezahlt) Das zieht aber natürlich auch fast immer einen Eigenanteil mit sich.

Für mich lohnt es sich im Vergleich zur einer privaten Zusatzversicherung mit Kostenerstattung auf jeden Fall. Ich kann aber allen, die regelmäßig zum Arzt gehen bzw oft krank sind nicht dazu raten, da sich die Eigentanteile dann doch ganz schön häufen.

LG Mienebaja
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