Hallo,
nur ne Frage nebenbei.
Gibt es bei euch noch Kollegen die einen Nebenjob haben ?
Bei uns verweigert die Personalcheffin grundsätzlich jeden Nebenjob!
Wir dürfen uns nur "dem Staat" widmen?!
Naja, ich hab "auch aus Geldmangel" diverse Nebentätigkeiten die (sage ich einfach mal ganz frech) Genehmigungsfrei sind
Nebenverdienst ?!
Moderator: Moderatoren
Re: Nebenverdienst ?!
Die Personalchefin kann nicht grundsätzlich den Nebenjob verweigern.arme Sau hat geschrieben:Hallo,
nur ne Frage nebenbei.
Gibt es bei euch noch Kollegen die einen Nebenjob haben ?
Bei uns verweigert die Personalcheffin grundsätzlich jeden Nebenjob!
Wir dürfen uns nur "dem Staat" widmen?!
Naja, ich hab "auch aus Geldmangel" diverse Nebentätigkeiten die (sage ich einfach mal ganz frech) Genehmigungsfrei sind
Auch wenn es schwerfällt: Personalrat einschalten und fertig !
Der ZHS
Nebenjob
"Gib dem Ferkel Macht und es wird zum Schwein"
Solche selbstherrlichen Entscheidungen habe ich auch schon durchgemacht.
Die Dame kann dir die Nebentätigkeit gar nicht verweigern. Es sei denn du verstößt dabei gegen § 65 BBG (2) Nr. 1 - 5. Du mußt nur jährlich den geleisteten Umfang an die OFD melden. Mir wollten sie damals auch eine Nebentätigkeit verweigern, aber ich habe mich zur Wehr gesetzt und siehe da, es ging!
Mittlerweile übe ich meine Nebentätigkeit seit acht Jahren aus.
MfG
SaM
Solche selbstherrlichen Entscheidungen habe ich auch schon durchgemacht.
Die Dame kann dir die Nebentätigkeit gar nicht verweigern. Es sei denn du verstößt dabei gegen § 65 BBG (2) Nr. 1 - 5. Du mußt nur jährlich den geleisteten Umfang an die OFD melden. Mir wollten sie damals auch eine Nebentätigkeit verweigern, aber ich habe mich zur Wehr gesetzt und siehe da, es ging!
Mittlerweile übe ich meine Nebentätigkeit seit acht Jahren aus.
MfG
SaM
Ich habe ganz offiziell 2 genehmigungsfreie Nebenjobs, die ich auch angezeigt habe. Außerdem wurde ich von meiner OFD freigestellt das Einkommen nachzuweisen, da es wirklich gering ist. Du stellst auf dem Dienstweg einen Antrag (zur Not Kopie direkt vorab an die OFD) bzw. eine Anzeige der Nebentätigkeit. Du darfst nicht mehr als 8 Stunden die Woche arbeiten dafür und nicht mehr als 100 Euro im Monatsdurchschnitt verdienen. Was darüberhinaus geht musst du genehmigen lassen.
In der Nebentätigkeitsverordnung steht aber alles ganz genau. Rigoros alles ablehnen, das geht definitiv nicht! Dagegen kannst du Widerspruch einlegen. Vor allem wenn die Nebentätigkeit keine dienstlichen Belange betrifft und deinem Dienst nicht im Wege steht.
Viele Grüße
Angelfire
In der Nebentätigkeitsverordnung steht aber alles ganz genau. Rigoros alles ablehnen, das geht definitiv nicht! Dagegen kannst du Widerspruch einlegen. Vor allem wenn die Nebentätigkeit keine dienstlichen Belange betrifft und deinem Dienst nicht im Wege steht.
Viele Grüße
Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
Selbst mit Genehmigung darf man bei uns derzeit nicht über 8 Stunden kommen. Seltsam, wenn ich mir jeden Abend in der Kneipe 3 Stunden lang Bier reinkippe, geht das.Angelfire hat geschrieben:Du darfst nicht mehr als 8 Stunden die Woche arbeiten dafür und nicht mehr als 100 Euro im Monatsdurchschnitt verdienen. Was darüberhinaus geht musst du genehmigen lassen.
Zolli
Wir müssen sparen, koste es was es wolle.