Entlassung Beamter auf Wiederruf

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Hans Dampf

Entlassung Beamter auf Wiederruf

Beitrag von Hans Dampf »

Hallo
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

ein beamter auf wiederruf kann jederzeit entlassen werden. da der dienstherr von der fahrt bescheid bekommt, sieht es glaub ich schlecht aus........
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Ossikind
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Re: Entlassung Beamter auf Wiederruf

Beitrag von Ossikind »

Hans Dampf hat geschrieben:Hallo
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
Also wit hatten in unserer Ausbildung auch so
ein Fall (1,3 Promille, auch Beamter auf Wiederruf).
Da hat sich der Ausbildungsleiter sehr für Ihn ins Zeug gelegt.
Er ist heute noch dabei... :P :P
Aber das ist kein Maßstab, hat halt nur Glück gehabt.
Ansonsten siehe Ausführungen "zolltrottel".
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Hans Dampf

Beitrag von Hans Dampf »

Also meint ihr es kommt auf den Dienstherren an?
Laut nem BVG Urteil wird ja bei lebenszeit bzw. Beamten auf Probe bei einer 1.maligen Trunkenheitsfahrt nicht mal ein förmliches Diszi eingeleitet...
zolltrottel
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Beitrag von zolltrottel »

jo.
wesermeister
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Beitrag von wesermeister »

Es kommt natürlich auch darauf an in welchem Bereich Du tätig bist.

Polizei, Justizvollzug oder andere Bereiche in denen Du das Gesetz vertreten musst und eine besondere Vorbildfunktion hast, kannst Du mit einer Entlassung rechnen.

Gruss
wesermeister
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Hans Dampf

Beitrag von Hans Dampf »

ne Normale Verwaltung bei einer Kommune
wesermeister
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Beitrag von wesermeister »

Dann drücke ich Dir mal die Daumen, das es gut geht.
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Hans Dampf

Beitrag von Hans Dampf »

mal was anderes..
woher weis der Staatsanwalt/die Polizei überhaupt ob jmd. Beamter ist bzw. wer dessen Dienstherr ist?
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Bei einem Strafverfahren hast Du ja auch den Beruf anzugeben und die petzen halt weiter.

Ist schon lange her, aber bei mir hatten die sogar Bußgeldbescheide (2x wegen zu schnell fahren) weiter gepetzt mit der Folge eines durch den Personalrat unterstützten Diszis.

Weder das Eine noch das Andere hätte gedurft, aber mit 19 lässt man sich schneller mal in die Fresse hauen.

cu,
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Hans Dampf

Beitrag von Hans Dampf »

Hab bereits einen Strafbefehl erhalten
Gehalt wurde geschätzt und nach dem beruf hat niemand gefragt

Hab ich jetzt glück gehabt? Oder können die trotzdem iwe von meinem Beruf wissen?
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Hmmmm...
Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...
Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird. Die "Tagessätze" werden IMHO auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens festgesetzt. Dazu bedarf es z.B. der Kenntnis des Berufes.
Strafverfahren werden bei Beamten automatisch dem Dienstherrn gemeldet.

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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Was ist ein Beamter auf Wiederrruf..?

Könnt Ihr kein deutsch oder ist es schon so weit...
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Mikesch hat geschrieben: Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird.

Mikesch
Ich ja.
Kenne einige Fälle, die haben einfach nicht Ihren Beruf genannt und auch nicht Ihr Einkommen angegeben auf dem Anhörungsbogen.
(auch Beamte :P )
Somit wurde deren Gehalt geschätzt.
Das war natürlich nicht im unteren Bereich geschätzt worden !!!
Und bei Abhandlung in Form vom "Strafbefehl" bekommt der Arbeitgeber Null Kenntnis.
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Vielleicht bin ich zu alt...
Damals gehörte die Angabe des Berufes neben Name und Anschrift zu den Mindestangaben. Die Berufsangabe war zudem Verpflichtend.
Ein "Strafbefefehl" wurde immer gemeldet...
Nu ja, vllt gilt das heute ja nicht mehr...

cu,
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