Guten Tag,
ich habe viel im Internet zu dem Thema (Verbeamtung nach Depression) gesucht. Leider enden die meisten Foren mit der grundsätzlichen Diskussion.
Keiner schreibt letztlich ob es geklappt hat.
Meine Frage ist nun, ob es hier Beamte gibt, die trotz einer solchen Erkrankung oder einer Therapie verbeamtet wurden?
Schöne Grüße,
Verbeamtung nach Depression
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Hallo,
Danke für die Antworten!
Das ist ja zumindest schon mal ein Anfang. Würde mich freuen, wenn noch mehr ihre Erfahrungen äußern würden.
Wenn ich hier lese:
http://www.medizinauskunft.de/artikel/d ... frauen.php
" Rund 20 bis 25 Prozent aller Frauen und zehn bis zwölf Prozent aller Männer werden irgendwann im Laufe ihres Lebens depressiv."
Dann denke ich schon, dass es auch ein Thema unter Beamten(Anwärter) ist.
Nachdem ich nun schon einige Zeit im Netz gelesen habe, verschweigen die meisten diese Diagnose bei der Verbeamtung. Es geht soweit, dass viele die im Studium betroffen sind ihre Therapie privat bezahlen, dass selbst die Krankenkasse nichts weiß. Aber auch wenn es die Krankenkasse weiß, gibt es eine Schweigepflicht, die nur der Patient aufheben kann. Und wenn man erst einmal verbeamatet ist, gibt es auch keine Druckmittel mehr diese Schweigepflicht aufzuheben. Selbst ein erneutes Auftreten kann man bei einem anderen Arzt als "neue" Erkrankung angeben.
Ich sage nicht, dass ich das für Gut halte, aber es scheint wohl (Das Verschwiegen) die Regel zu sein.
Ich persönlich denke, dass nur die wenigsten Lehrer wegen, einer vor dem
Berufsantritt, durchlebten Depression frühzeitig in Ruhestand gehen. Da würde mich mal eine Statistik interessieren. Das die Krankheit in Phasen wieder auftreten kann, ist klar. Das gilt aber auch für Erkältungen. Und nicht jede depressive Phase führt zu einer Arbeitsunfähigkeit. Auch dürften dann Frauen eher nicht zu Lehrern werden, weil es sonnst ja 15% mehr Ausfälle geben sollte (was natürlich quatsch ist!).
Ich würde mich freuen, wenn es noch mehr Lehrer mit positiven Erfahrungen geben würde. Dieses würde sicher vielen Mut geben beim Amtsarzt ehrlich zu sein!
Schöne Grüße
Danke für die Antworten!
Das ist ja zumindest schon mal ein Anfang. Würde mich freuen, wenn noch mehr ihre Erfahrungen äußern würden.
Wenn ich hier lese:
http://www.medizinauskunft.de/artikel/d ... frauen.php
" Rund 20 bis 25 Prozent aller Frauen und zehn bis zwölf Prozent aller Männer werden irgendwann im Laufe ihres Lebens depressiv."
Dann denke ich schon, dass es auch ein Thema unter Beamten(Anwärter) ist.
Nachdem ich nun schon einige Zeit im Netz gelesen habe, verschweigen die meisten diese Diagnose bei der Verbeamtung. Es geht soweit, dass viele die im Studium betroffen sind ihre Therapie privat bezahlen, dass selbst die Krankenkasse nichts weiß. Aber auch wenn es die Krankenkasse weiß, gibt es eine Schweigepflicht, die nur der Patient aufheben kann. Und wenn man erst einmal verbeamatet ist, gibt es auch keine Druckmittel mehr diese Schweigepflicht aufzuheben. Selbst ein erneutes Auftreten kann man bei einem anderen Arzt als "neue" Erkrankung angeben.
Ich sage nicht, dass ich das für Gut halte, aber es scheint wohl (Das Verschwiegen) die Regel zu sein.
Ich persönlich denke, dass nur die wenigsten Lehrer wegen, einer vor dem
Berufsantritt, durchlebten Depression frühzeitig in Ruhestand gehen. Da würde mich mal eine Statistik interessieren. Das die Krankheit in Phasen wieder auftreten kann, ist klar. Das gilt aber auch für Erkältungen. Und nicht jede depressive Phase führt zu einer Arbeitsunfähigkeit. Auch dürften dann Frauen eher nicht zu Lehrern werden, weil es sonnst ja 15% mehr Ausfälle geben sollte (was natürlich quatsch ist!).
Ich würde mich freuen, wenn es noch mehr Lehrer mit positiven Erfahrungen geben würde. Dieses würde sicher vielen Mut geben beim Amtsarzt ehrlich zu sein!
Schöne Grüße
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Hallo
Hier noch ein paar interessante Links zur Offenbarungspflicht:
http://www.cyberdoktor.de/cgi-bin/wwwth ... art=1&vc=1
http://www.einstellung.de/frage-einstel ... index.html
Es scheint wohl so zu sein, dass es noch ein Ermessensspielraum gibt. Nur wo genau der anfängt und wo er aufhört kann wohl keiner wirklich genau sagen...
Schöne Grüße
Hier noch ein paar interessante Links zur Offenbarungspflicht:
http://www.cyberdoktor.de/cgi-bin/wwwth ... art=1&vc=1
http://www.einstellung.de/frage-einstel ... index.html
Es scheint wohl so zu sein, dass es noch ein Ermessensspielraum gibt. Nur wo genau der anfängt und wo er aufhört kann wohl keiner wirklich genau sagen...
Schöne Grüße