Hallo Leute!
Ich bin kürzlich dienstunfähig aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden.
Glücklicherweise habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die jetzt natürlich auch zahlt.
Ich der Mitteilung von der Versicherung steht nun allerdings, dass sie sich eine Nachprüfung meines Gesundheitszustandes in regelmässigen Abständen vorbehält.
Darauf habe ich nun eigentlich keine grosse Lust!
Zumal in den Versicherungsbedingungen auch eindeutig geschrieben steht, dass eine Versetzung in den Ruhestand als Dienstunfähigkeit gilt.
Und wenn dann eine Überprüfung des Gesundheitszustandes stattfinden sollte, bei der sich möglicherweise herausstellt, dass ich wieder arbeiten könnte, dann ist die notwendige Bedingung für die Dienstunfähigkeit, nämlich die Versetzung in den Ruhestand, doch immer noch erfüllt!?
Meiner Meinung nach schließen sich diese beiden Bedingungen doch gegenseitig aus, oder? Oder anders gesagt: die Dienstunfähigkeit müsste doch so lange vorherrschen, wie auch die Versetzung in den Ruhezustand gültig ist?
DU - und nun?
Moderator: Moderatoren
Re: DU - und nun?
Hallo stolley,stolley hat geschrieben: . . .
Oder anders gesagt: die Dienstunfähigkeit müsste doch so lange vorherrschen, wie auch die Versetzung in den Ruhezustand gültig ist?
deine Fragen sind Rechtsfragen, die hier nicht beantwortet werden dürfen !
Nur so aus dem Bauch würde ich mutmaßen, da es sich hier um die zwei Rechtsgebiete;
(- Beamtenrecht)
(- Privatrecht)
handelt und die zur Ruhesetzung nichts mit dem Privaten Vertrag mit deiner Versicherung zu tun hat, könnte es hier evt. Probleme geben !
Wenn es denn soweit ist, wirst du nicht um den Rat eines Anwalts drum herum kommen.
Meine Meinung:
Und um DANN keine Probleme zu haben sollte man seinen Gesundheitszustand regelmäßig überprüfen lassen.
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Es kommt auf die Formulierung deiner DU-Klausel an. Die ist mir nicht bekannt, und ich habe auch nicht genügend Kompetenz um diese zu bewerten. Ich vermute allerdings auch, dass hier die Zahlungspflicht der Versicherung an die weiterhin bestehende Feststellung der Dienstunfähigkeit gebunden ist.
@dove: Du solltest tatsächliche keine Beratung zu Rechtsthemen geben
@dove: Du solltest tatsächliche keine Beratung zu Rechtsthemen geben
