Hallo zusammen,
trotz Bemühen der Suchfunktion bin ich noch nicht wirklich zu der Antwort auf folgende Frage gekommen:
Angenommen ein Kommunal- oder Landesbeamter im gD auf Probe bzw. Lebzeit (A9/A10) und 3 Jahren Berufserfahrung sitzt auf einer A12 Stelle. Nun absolviert er einen akkreditierten Master, welcher grundsätzlich zum hD befähigt. Wird bzw. hat er nun einen Anspruch - nach erfolgreichem MA-Abschluss, auf eine Bezahlung direkt nach A12 in der entsprechenden Erfahrungsstufe? Also kann dadurch die normale Beförderungslaufbahn durchbrochen werden?
Und falls möglich, hat man darauf einen Anspruch oder können dies Länder/Kommunen eigen regeln?
Meiner Meinung nach ja, aber ich hab bisher noch nichts davon gefunden...
Vielen Dank im Voraus und schönen Sonntag euch =)
Travis
Beamter im gD - mit Master automatisch höher gruppiert?
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Re: Beamter im gD - mit Master automatisch höher gruppiert?
Ich habe lange im Beamtenrecht des Bundes gearbeitet, aber mich wundert nicht, dass du da nichts findest. Dein Gedanke widerspricht dem Laufbahnprinzip. Du bist in dieser Laufbahn und wirst eben befördert, wenn dein Dienstherr nach seinen Regeln befördert. Erkundige dich doch höflich bei deinem Innenministerium.....ich habe Zweifel, dass es das in deinem Bundesland gibt.
Re: Beamter im gD - mit Master automatisch höher gruppiert?
Für Nordrhein-Westfalen ist das in § 39 Laufbahnverordnung geregelt:
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des gehobenen Dienstes können nach einer mindestens dreijährigen Dienstzeit in eine Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung aufsteigen, wenn sie
1. nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen,
2. in einem Auswahlverfahren zu einem Aufstieg durch ein Masterstudium zugelassen worden sind,
3. dieses Masterstudium anschließend erfolgreich absolviert haben und
4. sich in einer mindestens zehnmonatigen Erprobung in den Aufgabenbereichen des höheren Dienstes bewährt haben. (...)
Ergänzend gibt es die Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
(Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw):
§ 4
Zulassung, Auswahlverfahren
(1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle entscheidet, ob und in welchem Umfang sie die Möglichkeit eines Aufstiegs durch modulare Qualifizierung oder Qualifizierung durch ein Masterstudium eröffnet. Sie trifft auch die Entscheidung über die Zulassung zur modularen Qualifizierung oder Qualifizierung durch ein Masterstudium.
(2) Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Auswahlverfahren auf der Grundlage der laufbahnrechtlichen Bestimmungen voraus.
(3) Das Auswahlverfahren hat sich an den Anforderungen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst zu orientieren. Neben der fachlichen Eignung sind soziale Kompetenzen zu berücksichtigen wie zum Beispiel Problemlösungs- und Veränderungskompetenz, Fähigkeit zur Strukturierung und Steuerung von Prozessen, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Motivationsfähigkeit, wertschätzender Umgang.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des gehobenen Dienstes können nach einer mindestens dreijährigen Dienstzeit in eine Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung aufsteigen, wenn sie
1. nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen,
2. in einem Auswahlverfahren zu einem Aufstieg durch ein Masterstudium zugelassen worden sind,
3. dieses Masterstudium anschließend erfolgreich absolviert haben und
4. sich in einer mindestens zehnmonatigen Erprobung in den Aufgabenbereichen des höheren Dienstes bewährt haben. (...)
Ergänzend gibt es die Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
(Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw):
§ 4
Zulassung, Auswahlverfahren
(1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle entscheidet, ob und in welchem Umfang sie die Möglichkeit eines Aufstiegs durch modulare Qualifizierung oder Qualifizierung durch ein Masterstudium eröffnet. Sie trifft auch die Entscheidung über die Zulassung zur modularen Qualifizierung oder Qualifizierung durch ein Masterstudium.
(2) Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Auswahlverfahren auf der Grundlage der laufbahnrechtlichen Bestimmungen voraus.
(3) Das Auswahlverfahren hat sich an den Anforderungen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst zu orientieren. Neben der fachlichen Eignung sind soziale Kompetenzen zu berücksichtigen wie zum Beispiel Problemlösungs- und Veränderungskompetenz, Fähigkeit zur Strukturierung und Steuerung von Prozessen, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Motivationsfähigkeit, wertschätzender Umgang.
Re: Beamter im gD - mit Master automatisch höher gruppiert?
Zunächst einmal muss man zwei Dinge unterscheiden, die Stelle, die man inne hat und die grundsätzliche Befähigung für eine Laufbahn.
Ich verstehe die Frage so, ob dass Masterstudium eine Beförderung auf der A 12 Stelle bringt......nein...die jeweilige Laufbahn ist in ihren Stufen zu durchlaufen, d.h. für den ehemaligen gehobenen Dienst, also 1. Einstiegsamt, Laufbahngruppe 2, nach A9, A 10, A 11, A 12....
Mit dem Erreichen des Mastergrades hat man (zumindest in Niedersachsen) grds. die Befähigung für Ämter des höh. Dienstes, 2. Einstiegsamt, Laufbahngruppe 2. Um ein solches zu besetzen, muss man sich auf entsprechende Stellen bewerben und sich bei der Auswahlentscheidung durchsetzen.
Im übrigen werden Beamte nicht eingruppiert.....
Ich verstehe die Frage so, ob dass Masterstudium eine Beförderung auf der A 12 Stelle bringt......nein...die jeweilige Laufbahn ist in ihren Stufen zu durchlaufen, d.h. für den ehemaligen gehobenen Dienst, also 1. Einstiegsamt, Laufbahngruppe 2, nach A9, A 10, A 11, A 12....
Mit dem Erreichen des Mastergrades hat man (zumindest in Niedersachsen) grds. die Befähigung für Ämter des höh. Dienstes, 2. Einstiegsamt, Laufbahngruppe 2. Um ein solches zu besetzen, muss man sich auf entsprechende Stellen bewerben und sich bei der Auswahlentscheidung durchsetzen.
Im übrigen werden Beamte nicht eingruppiert.....
Re: Beamter im gD - mit Master automatisch höher gruppiert?
Im Übrigen ist für eine Beförderung nach A 12 auch die Befähigung für den ehemals geh. Dienst ausreichend.