Berufsbeamter und gleichzeitig Ehrenbeamter

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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netterkerl
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Berufsbeamter und gleichzeitig Ehrenbeamter

Beitrag von netterkerl »

Hallo, angenommen man ist Beamter auf Lebenszeit bei Behörde XY.
Dieser Beamte auf Lebenszeit engagiert sich ehrenamtlich und wurde zum Leiter einer Feuerwehr ordnungsgemäß gewählt. Nun wird er in Sachsen-Anhalt von der jeweiligen Kommune zum Ehrenbeamten (auf 6 Jahre) ernannt. Dabei muss er einen Amtseid leisten und bekommt auch eine Urkunde. Soweit ich weiß ist verlieren alle anderen Urkunden ihre Gültigkeit wenn man eine neue annimmt, (siehe Beförderung oder feindliche Übernahme). Ist jetzt der Beamte kein Beamter auf Lebenszeit mehr bei Behörde XY?
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Berufsbeamter und gleichzeitig Ehrenbeamter

Beitrag von sdh1807 »

§ 22 BeamtStG
Entlassung kraft Gesetzes

(2) 1Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. 2Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.
netterkerl
Beiträge: 30
Registriert: 27. Nov 2014, 11:46
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Re: Berufsbeamter und gleichzeitig Ehrenbeamter

Beitrag von netterkerl »

DANKE!!!!
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