Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

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Mr. Pingel
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Mr. Pingel »

Ich kann die Frage ganz einfach aus meiner Sicht beantworten:

Ich habe von 10/ 2007 bis 09/2009 meinen Vorbereitungsdienst absolviert, da war ich wie üblich Beamter auf Widerruf.
Ab 10/2010 wurde ich übernommen und zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Den Werkvertrag für meinen damals zu finanzierenden Neubau habe ich in 08/2010 unterschrieben, das Grundstück in 12/2010 gekauft, die zugehörige Immobilien-Finanzierung konnte ich erfolgreich ebenfalls in 12/2010 abschließen, also auch als BaP.
BaL wurde ich erst 07/2011.
Also, bei der Finanzierung gab es damals überhaupt keine Schwierigkeiten, nur als BaW war die Finanzierung nicht möglich, aber das wäre auch ob der Höhe der Anwärter-Bezüge sowieso nicht gegangen!

Ich weiß leider nicht mehr genau, wie es damals alles lief, aber ich glaube, die Bank wollte damals die aktuelle Bezügemitteilung und eine Bestätigung meines Personalamts haben, dass ich in eine Vollzeit-Planstelle meiner Laufbahn eingewiesen worden bin zum 01.10.2009.
Das wars.
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Torquemada
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Torquemada »

Mr. Pingel hat geschrieben: 24. Aug 2018, 10:28

Ab 10/2010 wurde ich übernommen und zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Du meinst natürlich "auf Probe".
Mr. Pingel
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Mr. Pingel »

Ja, natürlich! Nicht aufgepasst!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Merlin1710
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Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von Merlin1710 »

Es ist doch eigentlich ganz einfach. Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis besteht doch nur dann, wenn Anfang und Ende klar definiert sind. Alles andere ist unbefristet. Und ich kann mich nicht daran entsinnen, das in einer Urkunde ein Enddatum zu lesen war. Man weiß ja nie was noch kommt ;-)
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
ich!

Re: Gilt man als Beamter auf Probe als unbefristet Beschäftigter?

Beitrag von ich! »

Anderer Fall:

Jemand wird Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, hat jedoch 3-6 Monate Probezeit.
Beantragt ein solcher AN nun während der Probezeit einen Kredit, so kann er ja auch "unbefristet" angeben, auch wenn er jeden Moment grundlos entlassen werde könnte während seiner Probezeit.

So gesehen macht das Abfragen nach einer Befristung durch "Kreditintitute" u.a. keinen Sinn und lässt hier genaugenommen eine Sicherheitslücke für den Geldgeber - außer(!) es wird auch der Beginn der derzeitigen Beschäftigung abgefragt.
Wer kennt sich aber im Kreditwesen schon mit Beamten aus?

Nur ein Gedanke...
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