Rückzahlung Anwärterbezüge (Hessen)

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LM_5
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Rückzahlung Anwärterbezüge (Hessen)

Beitrag von LM_5 »

Ich weiß dieses Thema wurde bereits etliche Male in etlichen Foren angesprochen, jedoch habe ich nichts gefunden was zu diesem konkreten Fall passen würde.

Folgender Sachverhalt:
A ist Anwärter im gD in Hessen. Bevor er die Ausbildung abschließt, bewirbt er sich erfolgreich bei einer Bundesbehörde, bittet seinen aktuellen Dienstherrn um Entlassung und nimmt ein paar Monate später die Ernennungsurkunde der Bundesbehörde entgegen.
Nach § 58 III HBesG kann die Gewährung von Anwärterbezügen von Auflagen abhängig gemacht werden. Laut einer Hessischen Verwaltungsvorschrift umfassen diese Auflagen, dass man den Vorbereitungsdienst abschließt und danach mindestens 5 Jahre im Dienst bleibt (also so wie es eigentlich überall ist, sollte ja bekannt sein). Jedoch wird von einer Rückzahlung abgesehen, wenn man nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes aus dem Beamtenverhältnis austritt mit der Absicht, später wieder in den öD einzutreten.
Gilt dies nun auch wenn man vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes aufhört um dann direkt im öD weiterzumachen? Wenn ja, gilt das dann auch beim "Wechsel" zu einer Bundesbehörde wie im Fall beschrieben?

Danke im Voraus!
Torquemada
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge (Hessen)

Beitrag von Torquemada »

LM_5 hat geschrieben: 19. Nov 2020, 10:59 Ich weiß dieses Thema wurde bereits etliche Male in etlichen Foren angesprochen, .....
:shock:
stefanbecker
Beiträge: 2
Registriert: 19. Nov 2018, 17:19
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge (Hessen)

Beitrag von stefanbecker »

Du musst nicht zurückzhalen. Nach deiner Ausbildung beim Bund musst du noch 5Jahre nachweisen, das Du beim Bund beschäftigt bist.
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