BaP Wechsel des Dienstherrn

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Niedersachse2020
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BaP Wechsel des Dienstherrn

Beitrag von Niedersachse2020 »

Hallo,

ich bin Beamter auf Probe (Allgemeine Innere Verwaltung, gehobener nichttechnischer Dienst) seit dem 01.08.2018 bei einem niedersächsischen Landkreis, nachdem ich zuvor die dreijährige Laufbahnausbildung als Beamter auf Widerruf, bei dem gleichen Dienstherrn, durchlaufen habe.

Mein Ziel ist es im nächsten Jahr zum Ende meiner Zeit als Beamter auf Probe (Sommer 2021) meinen Dienstherrn zu wechseln. Ich bin per se nicht unzufrieden mit meiner jetzigen Stelle, möchte mich aber im etwa gleichen Arbeitsfeld auf anderer Ebene bewerben. In Betracht kommen dabei u. a. der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz mit Sitz in Bonn. Mir ist bewusst, dass beide Behörden Bundesbehörden sind und die Stellen außerhalb Niedersachsens liegen.

Personalsteuerungsinstrumente im Beamtenrecht unterscheiden sich dann ja doch gänzlich von denen der Tarifangestellten mit Arbeitsvertrag. Von Raubernennungen über Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung bis hin zu Versetzungen und Tauschbörsen (wohl aber eher für Lehrer) habe ich schon einiges gehört und gelesen. Die Verwirrung ist groß und bevor ich im nächsten Jahr mit einem großen Fragezeichen dastehe, wollte ich mich im Vorwege schlau machen.

Was mir bewusst ist, ist Folgendes: Da von nichts, nichts kommt, würde alles mit einer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle der jeweiligen Behörde beginnen (bspw. Sachbearbeiter im Artenschutz beim BfN). Sollte ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden und dieses verläuft im besten Falle so, dass der neue Dienstherr Interesse an mir zeigt und mir mitteilt, dass er mich gerne auf dem Posten haben möchte, stellt sich für mich die Frage, wie es anschließend weitergeht.

Ich vermute, dass der neue Dienstherr zunächst meine Personalakte bei meinem jetzigen Dienstherrn anfordert (oder tut er dieses schon zuvor?) und in Kontakt mit meinem Dienstherrn tritt. Ist das richtig? Verhandeln die beiden Dienstherrn dann über den weiteren Weg? Welche Rolle spiele ich dabei?

In Betracht kommen würden meiner Meinung nach die beiden folgenden Instrumente:

1. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

So wie ich es verstanden habe, möchte der neue Dienstherr sich in so einem Fall von meiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung einen ersten Eindruck verschaffen und nach gewisser Zeit, bei positiven Eindruck, mündet die Abordnung in eine dauerhafte Versetzung. In meinem Fall frage ich mich, ob eine Abordnung überhaupt sinnvoll ist. Sollte ich von NDS bspw. nach NRW ziehen (große räumliche Distanz, Umzug, neuer Mietvertrag und Wohnung etc.), ist ein Zurückkommen zum alten Dienstherrn m. E. gar nicht so einfach möglich. Zudem stellt sich mir eine weitere große Frage: zu wann erfolgt eine solche Anordnung? Erfolgt diese zum sofortigen, nächstmöglichen Zeitpunkt, also bspw. zum 01. des nächsten Monats? Oder gibt es da auch längere Fristen? Mein alter Dienstherr müsste meine Stelle doch auch erst einmal nachbesetzt bekommen. Oder hält er sich die Stelle für den Zeitraum der Abordnung frei? Ich könnte mir kaum vorstellen, dass mein Dienstherr das mitmacht in Zeiten von immer mehr Aufgaben und schwer zu besetzenden Stellen.

2. Versetzung

Bei einer "normalen" Versetzung würden vermutlich drei Monate Zeit zwischen dem Wechsel vom alten zum neuen Dienstherrn vergehen. Das wäre ja genug Zeit, um alles vorzubereiten, meine Wohnung zu kündigen, eine neue Wohnung vor Ort zu finden etc. Wer bestimmt eigentlich die Dauer der Zeit bis zur Versetzung? Ist das Verhandlungssache der beiden Dienstherrn oder kann ich ein Versetzungsdatum bestimmen?


Vielleicht hat jemand von Euch ja Erfahrungen gemacht und ist auch von einem Landkreis, einer Stadt, einer Gemeinde o. ä. in eine Bundes- oder Landesbehörde gewechselt. Ich habe Angst, für immer auf meine jetzige Stelle bzw. beim gleichen Dienstherrn gefesselt zu sein. Vielleicht ist meine Angst aber auch total unbegründet und es ist wesentlich unkomplizierter als ich es mir vorstelle. Ich kann mir derzeit nur gar nicht vorstellen, was nach einem positiven Vorstellungsgespräch kommt...

Ich freue mich sehr über Rückmeldungen. :)
Kerberos
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Re: BaP Wechsel des Dienstherrn

Beitrag von Kerberos »

Niedersachse2020 hat geschrieben: 29. Apr 2020, 10:33 Was mir bewusst ist, ist Folgendes: Da von nichts, nichts kommt, würde alles mit einer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle der jeweiligen Behörde beginnen (bspw. Sachbearbeiter im Artenschutz beim BfN). Sollte ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden und dieses verläuft im besten Falle so, dass der neue Dienstherr Interesse an mir zeigt und mir mitteilt, dass er mich gerne auf dem Posten haben möchte, stellt sich für mich die Frage, wie es anschließend weitergeht.
Versetzungsgesuch stellen, dabei auch gleich die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erteilen und abwarten. Die Versetzung wird dann von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt (§15 Abs. 3, Satz 1 BeamtStG). Sollte dich der bisherige Dienstherr nicht ziehen lassen, der neue Dienstherr dich aber trotzdem ganz dolle wollen, bleibt dann noch die Möglichkeit einer Raubernennung.
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