NRW: Dienstunfall und seine Folgen

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Norge
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NRW: Dienstunfall und seine Folgen

Beitrag von Norge »

Guten Tag zusammen,

ich bin Ostern im Dienst ohne Fremdeinwirkung an einer Stufe schwer gestürzt und habe mich übel verletzt. Die nächsten vier bis sechs Wochen sitze ich mit stillgelegtem Bein zu Hause rum. Es ist am Gebäudeausgang passiert und es gab nur die eine Stufe, an der ich umgeknickt und gestürzt bin. Einen Handlauf gibt es an dieser Stelle nicht, ein Festhalten ist nicht möglich. Fahrlässigkeit kann mir nicht vorgeworfen werden. Ich musste in die Notaufnahme, dort wurden meine Verletzungen behandelt.

Meine Ausbildung (auch in Sachen Beamtenrecht) liegt mehr als zwei Jahrzehnte zurück und seit dem hat so viel geändert. Damals galt noch im Bund und allen Ländern das gleiche Recht.

Nach meinem Dafürhalten ist es ein Dienstunfall, da sich das Ereignis örtlich und zeitlich exakt bestimmen lässt, ich im Dienst war und dienstliche Dinge erledigen wollte. Gerade habe ich mit einem Kollegen telefoniert, der meinte es handele sich NICHT um einen Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgunggesetzes NRW, da das Ereignis ohne Fremdverschulden ( z.B. Angriff eines Gegenübers oder Verkehrsunfall).eingetreten ist. Er argumentiert, das Schadensereignis sei ein "normales Lebensereignis", welches auch in meiner Freizeit an einer anderen Stelle genauso hätte passieren können.

Aus meiner Sichtweise muss das Land NRW die Heilbehandlung (Ostern Krankenahaus, heute Hausarzt und Apotheke) alleine tragen, Bearbeitung durch die Dienststelle. Der Kollege meinte ich müsse es wie bei Krankheit üblich mit der Beihilfe und meiner PKV abrechnen. Ich habe bereits knapp 100 Euro in der Apotheke gelassen für Thrombosespritzen, Salben usw.

Unfallmeldung an den Behördenleiter ist verfasst und abgegeben. In der Kürze der Zeit natürlich noch keine Antwort.

Wer hat jetzt recht, der Kollege oder ich?
Was gibt es für mich noch zu beachten?
Welche Ansprüche habe ich gegen das Land?

Bleibt gesund!

Grüße
Norge
GFunkt
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Re: NRW: Dienstunfall und seine Folgen

Beitrag von GFunkt »

Ein Fremdverschulden ist per definitionem keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Dienstunfall, siehe § 36 Abs. 1 S. 1 LBeamtVG NRW:
"Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist."

Nach der Sachverhaltsschilderung ist eine äußere Einwirkung nicht erkennbar. Daher wohl kein Dienstunfall.
GFunkt
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Re: NRW: Dienstunfall und seine Folgen

Beitrag von GFunkt »

Ich muss mich korrigieren. Es liegt wohl doch ein Dienstunfall vor. Gemäß Nr. 31.1.1.1 BeamtVVVwV (des Bundes, in NRW aber wohl nicht anders) zählen auch körpereigene, unkoordinierte, unkontrollierte Bewegungen (z. B. Stolpern und Umknicken) sowie Kraftaufwendungen (z. B. Heben oder Schieben schwerer Gegenstände) als äußere Einwirkung.
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Ruheständler
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Re: NRW: Dienstunfall und seine Folgen

Beitrag von Ruheständler »

... aus eigener Erfahrung als Bundesbeamter bei einer Ausbildungsmaßnahme mit Übernachtung,des morgens in der Dusche auf einer maroden Sitzbank beim Abtrocknen gab plötzlich eine Stütze nach und die Bank brach zusammen,die Folge war Handquetschung und angebrochener Finger,klare Bestätigung nach Unfallmeldung als Dienstunfall, alle Kosten der Behandlung wurden von der Unfallfürsorge übernommen so das ich nicht über die Beihilfe und die PKV abrechnen musste,Dein Hinweis wegen fehlendem Fremdverschulden ist wohl richtig,das Fremdverschulden bezieht sich aber nur auf weitere Kosten wie Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld.Mir wurde damals als ich Schmerzensgeld gefordert hatte eben dieser Hinweis gegeben das man einer Bank wohl ,,keine aktive Beteiligung ,,an dem Vorgang geben kann :roll:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Norge
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Re: NRW: Dienstunfall und seine Folgen

Beitrag von Norge »

Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen!
abfallteil
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Re: NRW: Dienstunfall und seine Folgen

Beitrag von abfallteil »

hallo,

meiner meinung nach ein dienstunfall, ich selbst hatte einen dienstunfall bei dem ich auf dem weg zur arbeit aber noch zu hause im treppenhaus umgeknickt bin. wegeunfall und somit dienstunfall. habe es gemeldet und die kosten wurden übernommen. allerdings bin ich bundesbeamter und das ist merh als 20 jahre her, nehme aber an das dies kein unterschied macht.

sollte dein chef anderer meinung sein und dies kein dienstunfall sein kannst du da immer noch widerspruch einlegen.

viel erfolg.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
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