Welche Amtsbezeichnung führt ein Beamtenanwärter während seiner Laufbahnausbildung zum Regierungssekretär (A6)?(2) Beamtinnen und Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen. Nach dem Wechsel in ein anderes Amt dürfen sie die bisherige Amtsbezeichnung nicht mehr führen. Ist das neue Amt mit einem niedrigeren Endgrundgehalt verbunden, darf neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz "außer Dienst" oder "a. D." geführt werden.
Amtsbezeichnung von Anwärtern
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Amtsbezeichnung von Anwärtern
§86 Abs. 2 BBG (Amtsbezeichnungen)
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Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern
Anwärter führen keine "Amtsbezeichnung". Sie haben eine Dienstbezeichnung.
Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern
Das wäre dann, wenn ich mich nicht täusche, der Regierungssekretäranwärter bzw. die Regierungssekretäranwärterin.
Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern
Ich würde mal sagen, während der Ausbildung bekleidest du kein "Amt".
Während der Ausbildung zum/zur Regierungssekretär(in) ist man ein so genannter "Beamter auf Widerruf".
https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf Seite 3: Snowflake hat es bereits beantwortet. Regierungssekretäranwärter bzw. die Regierungssekretäranwärterin.
https://www.ausbildung.de/berufe/beamte ... ngsdienst/
Während der Ausbildung zum/zur Regierungssekretär(in) ist man ein so genannter "Beamter auf Widerruf".
https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf Seite 3: Snowflake hat es bereits beantwortet. Regierungssekretäranwärter bzw. die Regierungssekretäranwärterin.
https://www.ausbildung.de/berufe/beamte ... ngsdienst/
Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern
Ich stimme meinen beiden Vorrednern zu!
Ob man während der Ausbildung ein "Amt" bekleidet ist mir nicht bekannt.
Ob man während der Ausbildung ein "Amt" bekleidet ist mir nicht bekannt.
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