Berechnung E-Urlaub bei Änderung Teilzeit

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Wie viel Tage stehen ihr ab dem 01.10.2006 noch zu ?

Umfrage endete am 21. Jan 2007, 08:44

6 Tage
2
29%
7 Tage
1
14%
8 Tage
2
29%
9 Tage
2
29%
sonstige Zahl
0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 7

maxg
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Berechnung E-Urlaub bei Änderung Teilzeit

Beitrag von maxg »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal ne Frage zum zustehenden Urlaub bei Änderung der Teilzeit. Sachverhalt:
- Beamtin 38 J.
- 01-09/2006 : 2-Tage Woche
- ab 10/2006: 3-Tage Woche
- genommener Urlaub bis 09: 9 Tage (3 alter, 6 neuer Urlaub)

Frage: Wie viel Tage stehen ihr ab dem 01.10.2006 noch zu ?
Für Lösungsvorschläge (möglichst mit kurzem Rechenweg) wäre ich sehr dankbar !

Grüße
Max
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Der Resturlaub ist ohne Belang, denn wenn er zugestanden wurde, wird das wohl so auch richtig sein. Entscheidend ist der zugestandene Urlaub für das Berechnungsjahr. Unerheblich auch der Monat, wo die Arbeitszeit geändert wird, der Urlaub wird auf das Jahr berechnet. Insofern muss auch Resturlaub aus dem Vorjahr bei Arbeitszeitänderung neu berechnet werden. Nur so allgemein, der Urlaub berechnet sich nicht nach den geleisteten Stunden, sondern nach den Arbeitstagen/Woche!

Bei Prozentrechnung:
Bei 2 Tage-Woche stünden ihr rechnerisch 11,6 Tage zu (bei 29 U-Tagen).
Davon genommen 6 Tage, verbleiben 5,6 Tage = 51,7% genommen.
Bei 3 Tage-Woche stünden ihr rechnerisch 17,4 Tage zu, die verbleibenden 48,3% ergeben dann 8,4 Tage Resturlaub.

Kann man auch für mich komplizierter mit Dreisatz oder Formeln lösen, das Ergebnis bleibt gleich.

[X] Ich weiss nicht, welche Urlaubstage man ihr zugesteht.
[X] Ich weiss nicht, ob die Verwaltung krumme Tage zulässt
[X] Ich habe davon eigentlich keine Ahnung, die Berechnung erfolgte nur mit Brain 1.0

Grüße,
Mikesch
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maxg
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Beitrag von maxg »

Mikesch hat geschrieben:Bei Prozentrechnung:
Bei 2 Tage-Woche stünden ihr rechnerisch 11,6 Tage zu (bei 29 U-Tagen).
Davon genommen 6 Tage, verbleiben 5,6 Tage = 51,7% genommen.
Bei 3 Tage-Woche stünden ihr rechnerisch 17,4 Tage zu, die verbleibenden 48,3% ergeben dann 8,4 Tage Resturlaub.
Kann man auch für mich komplizierter mit Dreisatz oder Formeln lösen, das Ergebnis bleibt gleich.
Grüße Mikesch
Interessante Berechnung bzw. /-r Ansatz. Du rechnest also "spitz" durch (es waren ja -gerundete- 12 Tage zustehend). Das Ergebnis von 8,4 dürfte dann fraglos auf 8 (ab-) zu runden sein, da nur volle Tage gewährt werden. Also Ergebnis danach : 8 Tage.
Danke !
ZS-forever
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Beitrag von ZS-forever »

Berechnungsgrundlage 29 Tage Urlaubsanspruch

Anteilmäßiger Urlaub für 2006 für eine 2 Tage Woche = 12 Tage Urlaub
Anteilmäßiger Urlaub für 2006 für eine 3 Tage Woche = 18 Tage Urlaub (Urlaub wird immer aufgerundet)

Sind bei der 3 Tage Woche 6 Tage Urlaub mehr, Anteilmäßig auf 3 Monate = 1,5 Tage Urlaub = 2 Tage mehr Urlaub für 2006

In 2007 dann 18 Tage Urlaub.
Zuletzt geändert von ZS-forever am 18. Okt 2006, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
maxg
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Beitrag von maxg »

ZS-forever hat geschrieben:(Urlaub wird immer aufgerundet)
Sind bei der 3 Tage Woche 6 Tage Urlaub mehr, Anteilmäßig auf 3 Monate = 1,5 Tage Urlaub = 2 Tage mehr Urlaub für 2006
In 2007 dann 18 Tage Urlaub.
Lustig ...
Anderer Ansatz, gleiches Ergebnis.
Was mich stutzig macht, ist, dass ihr beide nur durch "Glück" zum gleichen
Ergebnis kommt (8,4 und 7,5 werden gerade so eben auf 8 gerundet).
Gibt es noch andere Ansätze ??

Grüße
maxg
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

:shock:
Frag doch mal den Personalmensch deines geringsten Mißtrauens...
Würde mich auch mal Interessieren, wie die das Rechnen.

Grundsatz:
Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf den gleichen Zeitraum wie Vollzeitbeschäftigte.

Hier das Problem:
Bei 29 U-Tagen können nur krumme Zahlen heraus kommen. Wenn bei der 2 Tage-Woche 12 Tage gewährt werden weil gerundet wird, hat der Teilzeitbeschäftigte eindeutig einen Vorteil.
Wenn sich die Arbeitszeit ändert und nach oben gerundet werden soll, wären es sogar 9 Tage Resturlaub, wieder ein Vorteil ;-)
Probleme, Probleme...

Hier die Formel:
Regelm. Urlaub : Regelarbeitstage x gel. Arbeitstage = Urlaubstage

Bei einem Wechsel der Arbeitszeit muss der Urlaub alte Berechnung mit dem Urlaub neue Berechnung ins Verhältnis gesetzt werden, daraus errechnet sich dann der Resturlaub für die neue Berechnung.

Man kann bei diesem Beispiel rechnen wie man will, es kommen immer krumme Tage raus.
Entscheidend wird dann wohl sein, wie die mir nicht bekannten Anweisungen der Verwaltung bei krummen Tagen lauten.
8 Tage düften es auf jeden Fall sein.

Grüße,
Mikesch
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ZS-forever
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Beitrag von ZS-forever »

@ Mikesch: (mein Kater heist auch Mikesch)
Hier das Problem:
Bei 29 U-Tagen können nur krumme Zahlen heraus kommen. Wenn bei der 2 Tage-Woche 12 Tage gewährt werden weil gerundet wird, hat der Teilzeitbeschäftigte eindeutig einen Vorteil.
Wenn sich die Arbeitszeit ändert und nach oben gerundet werden soll, wären es sogar 9 Tage Resturlaub, wieder ein Vorteil

Es wird beim Urlaubsanspruch immer von einer 5-Tage-Woche ausgegangen. Deshalb auch die Teilung durch 5. Wenn ich nur 1-4 Tage arbeite, habe ich auch nur einen anteilmäßigen Anspruch.
Bei anderen Teilzeitmodellen (alle 2 Wochen einen Freitag frei usw.) wird auch so ähnlich berechnet. Aber nach Prozent habe ich noch nicht gehört.
maxg
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Beitrag von maxg »

Mikesch hat geschrieben: Frag doch mal den Personalmensch deines geringsten Mißtrauens...
Würde mich auch mal Interessieren, wie die das Rechnen.
Hmmm, ich habe sogar 2 gefragt und (wirklich!) 3 Ergebnisse erhalten:
:shock: 6/7/9 Tage (daher auch mein Wertebereich der Umfrage) :shock:
Mikesch hat geschrieben: Man kann bei diesem Beispiel rechnen wie man will, es kommen immer krumme Tage raus.
Entscheidend wird dann wohl sein, wie die mir nicht bekannten Anweisungen der Verwaltung bei krummen Tagen lauten.
8 Tage düften es auf jeden Fall sein.
Das ist das einzige m.E. bisher geklärte: Es ist kaufmännisch zu runden (nur wann wäre schon die erste Frage ...).
Danke schon mal !
Bin immer noch für jede Klarstellung dankbar !!
Max
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

@ZS-forever
@ Mikesch: (mein Kater heist auch Mikesch)
Daher auch mein Spitzname (Kater Mikesch) ;-)
Ich lief immer in Knie hohen Stiefeln rum...
Ansonsten sagst Du ja das Gleiche wie ich ;-)
maxg hat geschrieben:
Mikesch hat geschrieben: Frag doch mal den Personalmensch deines geringsten Mißtrauens...
Würde mich auch mal Interessieren, wie die das Rechnen.
Hmmm, ich habe sogar 2 gefragt und (wirklich!) 3 Ergebnisse erhalten:
:shock: 6/7/9 Tage (daher auch mein Wertebereich der Umfrage) :shock:
Warum nur habe ich mir das denken können ;-)
Das ist das einzige m.E. bisher geklärte: *1 Es ist kaufmännisch zu runden
Na prima, ist doch was!

Ich wiederhole noch mal den Formelsatz:
Regelm. Urlaub : Regelarbeitstage x gel. Arbeitstage = Urlaubstage

*2 Bei einem Wechsel der Arbeitszeit muss der Urlaub alte Berechnung mit dem Urlaub neue Berechnung ins Verhältnis gesetzt werden, daraus errechnet sich dann der Resturlaub für die neue Arbeitszeit.
(nur wann wäre schon die erste Frage ...).
IMHO für jede einzelne Urlaubsberechnung.
Die Ungenauigkeit (12 gegebene Tage, statt 11,6) fliesst ja in die neue Berechnung ein, da ja bereits volle Tage genommen wurden, an statt ne krumme Zahl.

Also, unter Berücksichtigung von *1 und *2:

Alte Berechnung (AB) 12 Tage
Neue Berechnung (NB) 17 Tage

Das Verhältnis NB/AB beträgt 1,42 X 6 Tg AB-Rest = 8,52 gerundet nach *1 = 9 Tg

Oder in einfach:
Es wurden 6 Tage von 12 TAgen AB genommen, also die Hälfte. Die Hälfte von 17 NB ist 8,5, also auch hier nach *1 = 9 Tage! :-)

Also, 6 o. 7 Tage ist definitiv falsch und ein Fall für den Anwalt.
Über 8 könnte man ja reden, da hier ja nur ein exakt mathematischer Verlust von 0,4 Tagen eintritt.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben wäre 9 aber richtig, auch mit Vorteil von 0,6 Tagen.

Ich persönlich würde mich über 9 Tage freuen, bei 8 aber keine Welle machen, die 0,4 Tage bekommt man auch so wieder rein ;-)

Grüße,
Mikesch
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maxg
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Beitrag von maxg »

Mikesch hat geschrieben:Also, 6 o. 7 Tage ist definitiv falsch und ein Fall für den Anwalt.
Über 8 könnte man ja reden, da hier ja nur ein exakt mathematischer Verlust von 0,4 Tagen eintritt.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben wäre 9 aber richtig, auch mit Vorteil von 0,6 Tagen.
Ich persönlich würde mich über 9 Tage freuen, bei 8 aber keine Welle machen, die 0,4 Tage bekommt man auch so wieder rein ;-)
OK, so mach ich's. Aktuell sieht es nach 9 Tagen aus ( = Optimum ).

Danke soweit für die Unterstützung !!!
cu
Max

PS @Mikesch:
Bist du SQL-Spezi ?
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

maxg hat geschrieben: PS @Mikesch:
Bist du SQL-Spezi ?
Siehe Sig ;-)
Habe mir mein eigenes CMS gebastelt, bin vom I-Net fasziniert und liebe Datenbanken.
Grüße,
Mikesch
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Beitrag von maxg »

Mikesch hat geschrieben:Siehe Sig ;-)
hihi witzig, du fährst sogar "mein" Mopped, nur in einer anderen Farbe (gelb:blau).
Boxergrüße
max
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